27.01.2023

40 Millionen Euro fließen zusätzlich in den Life Science Standort – auch Startups profitieren

Im Rahmen des Projekts "Austrian Life Sciences" sollen heimische Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten entlang des gesamten Entwicklungspfades unterstützt werden. Insgesamt stehen laut Wirtschaftsministerium 40 Millionen Euro bereit.
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Life Science & BioTech Wien - Grundlagenforschung Pharmig
(c) fotolia.com - nd3000

Österreich ist bekannt für seinen starken Life Sciences- und Pharma-Sektor. 2020 erwirtschafteten rund 1000 Firmen – darunter auch Startups – einen Rekordumsatz in Höhe von 25,1 Milliarden Euro. Dies entspricht rund sieben Prozent des heimischen BIP. Zudem gilt die Branche mit einer Forschungsquote von 20,5 Prozent als äußerst innovationsfreudig.

Das Paket: Austrian Life Sciences

Um die Innovationskraft und die Forschung an Medikamenten und Medizinprodukten gezielt zu unterstützen, wurde vom Wirtschaftsministerium das Austrian Life Sciences-Paket initiiert. Im Rahmen des Programms werden österreichische Unternehmen bei der Durchführung ihrer F&E-Aktivitäten entlang des „gesamten Entwicklungspfades“ unterstützt. Bereits 2022 wurden über das Programm elf Projekte mit einer Förderung in Höhe von 11,5 Millionen Euro genehmigt. Dazu zählen beispielsweise Cyprumed GmbH aus Tirol oder das Wiener Unternehmen GS.T Antivirals GmbH, das sich auf wirtszellbasierte Therapien gegen virale Erkrankungen spezialisiert hat.

40 Millionen Euro zusätzlich für die Branche

Wie das Ministerium nun bekannt gab, stehen für 2023 in Summe rund 40 Millionen Euro für die Förderung weiterer Projekte zur Verfügung. Das Programm zielt zudem auf die Reduktion von Lieferabhängigkeiten sowie die Sicherung der österreichischen Wettbewerbsfähigkeit. „Um Abwanderung von Know-How zu verhindern und die Attraktivität des Standorts Österreich zu erhöhen, ist das Vorantreiben der Forschung von den frühen bis hin zu späteren Entwicklungsphasen von großer Bedeutung. Daher investieren wir dieses Jahr rund 40 Millionen Euro zusätzlich in den Life Science- und Pharmastandort Österreich“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

Welche Projekte werden gefördert?

Die Austrian Life Sciences richten sich an Unternehmen aller Größen sowie im Falle von Leitprojekten zusätzlich an Akteure aus der universitären und außeruniversitären Forschung sowie Fachhochschulen. Die Förderung kann bis zu maximal drei Millionen Euro pro Unternehmensprojekt bzw. klinischer Studie und vier Millionen Euro bei kooperativen Leitprojekten betragen. Für die Abwicklung ist die FFG zuständig.

„Der FFG-Schwerpunkt schließt Förderlücken betreffend die Technologie-Levels und erweitert das Portfolio im Bereich Industrielle Forschung und klinische Studien. Darüber hinaus enthält das Programm maßgeschneiderte Formate für den gesamten Entwicklungszyklus“, so FFG Geschäftsführerin Henrietta Egerth.


Wie wird Austrian Life Sciences umgesetzt?

  • Die Abwicklung erfolgt über die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft – FFG.
  • Beantragung und Projekteinreichung zum 2. Call (2023) ist ab 24.1.2023 über das elektronische Einreichsystem (eCall) der FFG möglich: https://ecall.ffg.at/
  • Unternehmensprojekte und klinische Studien können bis zum 21.12.2023 eingereicht werden. Die Projekte werden laufend begutachtet.
  • Leitprojekte müssen bis spätestens 30.6.2023 (12:00 Uhr) eingereicht werden. Im Auswahlverfahren und in der Begutachtung findet ein verpflichtendes Hearing mit den Förderungswerbenden statt. Jedes Projekt wird von externen international ausgewiesenen Fachexpertinnen und -experten begutachtet.


Videotipp: Wie Förderungen Startups & Spin-Offs für Investoren attraktiv machen

Welchen Impact können Förderungen in einer frühen Phase für Startups haben, um sie attraktiv für Investoren zu machen? Antworten darauf liefern Werner Müller von der FFG und Michael Luckesch vom BioTech-Startup Valanx. Mit einer siebenstelligen Förderung der FFG konnte das Unternehmen, das am IST in Klosterneuburg angesiedelt ist, seine Technologie zur sogenannten „Proteinkonjugation“ zur Marktreife führen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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