27.01.2023

40 Millionen Euro fließen zusätzlich in den Life Science Standort – auch Startups profitieren

Im Rahmen des Projekts "Austrian Life Sciences" sollen heimische Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten entlang des gesamten Entwicklungspfades unterstützt werden. Insgesamt stehen laut Wirtschaftsministerium 40 Millionen Euro bereit.
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Life Science & BioTech Wien - Grundlagenforschung Pharmig
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Österreich ist bekannt für seinen starken Life Sciences- und Pharma-Sektor. 2020 erwirtschafteten rund 1000 Firmen – darunter auch Startups – einen Rekordumsatz in Höhe von 25,1 Milliarden Euro. Dies entspricht rund sieben Prozent des heimischen BIP. Zudem gilt die Branche mit einer Forschungsquote von 20,5 Prozent als äußerst innovationsfreudig.

Das Paket: Austrian Life Sciences

Um die Innovationskraft und die Forschung an Medikamenten und Medizinprodukten gezielt zu unterstützen, wurde vom Wirtschaftsministerium das Austrian Life Sciences-Paket initiiert. Im Rahmen des Programms werden österreichische Unternehmen bei der Durchführung ihrer F&E-Aktivitäten entlang des „gesamten Entwicklungspfades“ unterstützt. Bereits 2022 wurden über das Programm elf Projekte mit einer Förderung in Höhe von 11,5 Millionen Euro genehmigt. Dazu zählen beispielsweise Cyprumed GmbH aus Tirol oder das Wiener Unternehmen GS.T Antivirals GmbH, das sich auf wirtszellbasierte Therapien gegen virale Erkrankungen spezialisiert hat.

40 Millionen Euro zusätzlich für die Branche

Wie das Ministerium nun bekannt gab, stehen für 2023 in Summe rund 40 Millionen Euro für die Förderung weiterer Projekte zur Verfügung. Das Programm zielt zudem auf die Reduktion von Lieferabhängigkeiten sowie die Sicherung der österreichischen Wettbewerbsfähigkeit. „Um Abwanderung von Know-How zu verhindern und die Attraktivität des Standorts Österreich zu erhöhen, ist das Vorantreiben der Forschung von den frühen bis hin zu späteren Entwicklungsphasen von großer Bedeutung. Daher investieren wir dieses Jahr rund 40 Millionen Euro zusätzlich in den Life Science- und Pharmastandort Österreich“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

Welche Projekte werden gefördert?

Die Austrian Life Sciences richten sich an Unternehmen aller Größen sowie im Falle von Leitprojekten zusätzlich an Akteure aus der universitären und außeruniversitären Forschung sowie Fachhochschulen. Die Förderung kann bis zu maximal drei Millionen Euro pro Unternehmensprojekt bzw. klinischer Studie und vier Millionen Euro bei kooperativen Leitprojekten betragen. Für die Abwicklung ist die FFG zuständig.

„Der FFG-Schwerpunkt schließt Förderlücken betreffend die Technologie-Levels und erweitert das Portfolio im Bereich Industrielle Forschung und klinische Studien. Darüber hinaus enthält das Programm maßgeschneiderte Formate für den gesamten Entwicklungszyklus“, so FFG Geschäftsführerin Henrietta Egerth.


Wie wird Austrian Life Sciences umgesetzt?

  • Die Abwicklung erfolgt über die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft – FFG.
  • Beantragung und Projekteinreichung zum 2. Call (2023) ist ab 24.1.2023 über das elektronische Einreichsystem (eCall) der FFG möglich: https://ecall.ffg.at/
  • Unternehmensprojekte und klinische Studien können bis zum 21.12.2023 eingereicht werden. Die Projekte werden laufend begutachtet.
  • Leitprojekte müssen bis spätestens 30.6.2023 (12:00 Uhr) eingereicht werden. Im Auswahlverfahren und in der Begutachtung findet ein verpflichtendes Hearing mit den Förderungswerbenden statt. Jedes Projekt wird von externen international ausgewiesenen Fachexpertinnen und -experten begutachtet.


Videotipp: Wie Förderungen Startups & Spin-Offs für Investoren attraktiv machen

Welchen Impact können Förderungen in einer frühen Phase für Startups haben, um sie attraktiv für Investoren zu machen? Antworten darauf liefern Werner Müller von der FFG und Michael Luckesch vom BioTech-Startup Valanx. Mit einer siebenstelligen Förderung der FFG konnte das Unternehmen, das am IST in Klosterneuburg angesiedelt ist, seine Technologie zur sogenannten „Proteinkonjugation“ zur Marktreife führen.

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Im ersten Geschäftsjahr konzentrieren sich Gründer:innen meist voll auf Produkt und Wachstum – rechtliche Risiken werden dabei leicht unterschätzt. Doch Rechtsfehler können schnell existenzgefährdend werden. brutkasten sprach dazu mit Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von ERGO Versicherung AG.
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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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