30.11.2021

Austrian Growth Capital Fund: Erstes Closing bei 140 Mio. Euro

Über den Austrian Growth Capital Fund sollen aus Österreich heraus bis zu 15 Millionen Euro pro Finanzierungsrunde in Scaleups und Buyouts gesteckt werden.
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Austrian Growth Capital Fund: Das AG Capital Team rund um die Gesschäftsführer Daniel Jennewein (ganz links) und Karl Lankmayr (2 v.r.)
Das AG Capital Team rund um die Gesschäftsführer Daniel Jennewein (ganz links) und Karl Lankmayr (2 v.r.) | (c) AG Capital

Die Anschlussfinanzierung galt seit langem als großer Schwachpunkt der heimischen Finanzierungslandschaft. Seit vergangenem, mehr noch seit diesem Jahr, haben größere Kapitalrunden für heimische Scaleups zwar (endlich) eine gewisse Regelmäßigkeit bekommen, das Geld kam dabei aber nie aus dem Inland. Vor etwas mehr als einem Jahr von Raiffeisen Bank International (RBI) und C-Quadrat angekündigt, tritt der Austrian Growth Capital Fund an, das zumindest bis zu einem gewissen Grad zu ändern.

Austrian Growth Capital Fund: Banken, Versicherungen und Vorsorgekassen an Bord

Im Jänner wurde dazu die Gesellschaft AG Capital geschaffen. Die Geschäftsführung übernahmen Karl Lankmayr, der zuvor den aws Mittelstandsfonds geleitet hatte, und Daniel Jennewein, der davor unter anderem Managing Partner des Private Equity-Fonds Lead Equities war. „Mit der Konstituierung sind die Initiatoren [Anm. RBI und C-Quadrat] in den Hintergrund getreten. Wir agieren als unabhängiger Beteiligungsfonds und haben einen bunten Investorenmix an Bord“, erklärt Lankmayr im Gespräch mit dem brutkasten.

Nun gab es das erste Closing. 140 Millionen Euro kamen bislang herein. Damit habe man den angestrebten Schwellenwert von 75 Millionen Euro weit übertroffen, heißt es in einer Aussendung. In einem Jahr soll es das finale Closing geben. Bei der ersten Ankündigung des Austrian Growth Capital Fund im Herbst 2020 war noch von 200 Millionen Euro als Zielbetrag die Rede gewesen. Dem Vernehmen nach könnte es aber letztlich auch mehr werden. Neben den Gründungspartnern seien der European Investment Fund (EIF) und die Raiffeisen Holding Niederösterreich-Wien als „wesentliche Ankerinvestoren“ gewonnen worden. Zudem seien „Banken, Versicherungen, Pensions- und Vorsorgekassen sowie Family Offices“ dabei, heißt es von AG Capital. Weitere Namen werden derzeit keine genannt.

Anschlussfinanzierung und Buyout-Finanzierung als Standbeine

Der Fonds soll nun in Österreich und angrenzenden Ländern zwei Bereiche abdecken: Anschlussfinanzierung für Wachstumsunternehmen und Buyout-Finanzierung. „Im Anschlussfinanzierungsbereich braucht es größere Runden. Unsere Ticket-Größe wird üblicherweise zwischen fünf und 15 Millionen Euro liegen und wir planen dabei Kapital für Follow-on-Investments ein“, erklärt Lankmayr. Man sei dabei grundsätzlich branchenagnostisch, wobei es einen Tech-Fokus gebe und man strikt bei den Nachhaltigkeitskriterien sei. Insgesamt zehn bis 15 Primär-Investments seien mit dem ersten Fonds vorgesehen.

Dabei wolle man als Teilhaber eine gefestigte Position bei den Portfolio-Unternehmen haben, ergänzt der zweite Geschäftsführer Daniel Jennewein gegenüber dem brutkasten. Dadurch ergebe sich bei den Kapitalrunden eine Grenze nach oben. „Neunstellig ist nicht unsere Liga“, räumt der Geschäftsführer ein. Noch klarer wird der Ansatz im Buyout-Bereich. Dort wolle man üblicherweise 60 bis 80 Prozent der Unternehmen übernehmen und setze dabei auf eine starke Beteiligung des Managements, so Jennewein.

„Wir wollen in Partnerschaften mit den Unternehmern und Management-Teams gehen und transformative Wachstumsschritte wie Expansion, Digitalisierung und die Einführung neuer Produkte begleiten“, sagt der Geschäftsführer. Prinzipiell werde man dabei nicht operativ eingreifen, aber einen tendenziell wöchentlichen Austausch pflegen und auch „durchaus einmal ein Projektmanagement übernehmen oder interimistisch aushelfen“.

„Wir sind eine Zukunftshoffnung“

In Kürze sollen die ersten Investments aus dem Austrian Growth Capital Fund getätigt werden. „Ich bin optimistisch, dass wir relativ bald erste Deals sehen“, sagt Jennewein. „Die Deal-Pipeline füllt sich zusehends“, ergänzt Lankmayr. Dann strebe man eine Haltedauer von fünf bis sieben Jahren an – die Laufzeit des Fonds beträgt zehn Jahre. Ob dann irgendwann auch die besagten neunstelligen Runden mit substantieller österreichischer Beteiligung möglich sind? Hier brauche es auch eine kulturelle Änderung, die ihre Zeit brauche, sagt Lankmayr. Dabei wolle man mit gutem Beispiel vorangehen. „Jetzt sind wir einmal happy, dass die Banken zurück in der Asset-Klasse sind. Das ist ermutigend“. Nur so könne es gelingen, sich dorthin weiterzuentwickeln. „Wir sind eine Zukunftshoffnung. Wir sind uns dieser Verantwortung bewusst“.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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