16.01.2020

Neuer „Austrian Blockchain Award“ soll heimische Krypto-Projekte würdigen

Der erste Austrian Blockchain Award des Austrian Blockchain Center (ABC) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) soll die Leistungen der heimischen Blockchain-Landschaft würdigen. Einreichungen sind noch bis 12. Februar möglich. Die Preisverleihung wird Mitte April 2020 stattfinden.
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(c) Adobestock

2020 wird erstmals der Austrian Blockchain Award vom Austrian Blockchain Center (ABC) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) an herausragende und vorbildhafte Blockchain-Projekte aus Österreich vergeben. Der Award soll laut den Initiatoren die Bedeutung der heimischen Blockchain-Landschaft hervorheben und aktuelle Blockchain-Entwicklungen in Österreich aufzeigen.

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Einreichungen bis 12. Februar möglich

Die Einreichung zum Award ist ab sofort bis 12. Februar 2020 online möglich. Die Einreichung können in vier unterschiedliche Kategorien erfolgen:

  • Forschung
  • Wirtschaft
  • Vereine & Non-Profit
  • Public Sector

 

Die Lösungen sollen laut den Initiatoren durch ein nachhaltiges Geschäftsmodell, bewiesene Praxistauglichkeit und disruptive Anwendungsmöglichkeiten hervorstechen. Die Projekte können von Unternehmen oder Einzelpersonen eingereicht werden, die in Österreich ansässig sind oder forschen.

Eine Jury aus namhaften Blockchain-Experten wird über die Nominierungen und Preisträger entscheiden. Am Abend des 16. April 2020 soll die Preisverleihung im Rahmen einer feierlichen Gala in der Wirtschaftskammer Österreich erfolgen.

Alle Details und Informationen zum Award sowie zur Einreichung finden sich auf www.blockchainaward.at.

Austrian Blockchain Center und WKÖ

Das Austrian Blockchain Center ABC ist ein vernetztes Forschungszentrum für Blockchain-Technologie, das als Treiber für innovative Anwendungen von Blockchain und verwandten Technologien fungiert.

Auch die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) fördert das Wissen um Blockchain-Anwendungen in und für Unternehmen. Das Angebot reicht von einem Blockchain-Lab zum Ausprobieren eigener Anwendungen über Online-Ratgeber, Webinare und Diskussionsforen bis hin zu Best Practices aus verschiedenen Wirtschaftsbereichen. Ein eigens geschaffener Lehrgang „Blockchain für IT Consultants“ vermittelt zudem Wissen zur Funktionsweise und Einsatzgebieten der neuen Technologie.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Der erste Austrian Blockchain Award des Austrian Blockchain Center (ABC) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) soll die Leistungen der heimischen Blockchain-Landschaft würdigen. Einreichungen sind noch bis 12. Februar möglich. Die Preisverleihung wird Mitte April 2020 stattfinden. Gesucht sind Projekte in den vier Kategorien „Forschung“, „Wirtschaft“, „Vereine & Non-Profit“ und „Public Sector“.

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