24.11.2022

Austrian Audio: Stones und Bon Jovi nutzen bei Konzerten Mikrofon von Wiener Startup

Das von einem Ex-AKG-Manager gegründete Startup überzeugt mit seinen Mikrofonen immer mehr große Namen der Musikbranche.
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Austrian Audio - Die Rolling Stones waren mit den OC18 und den CC8-Mikrofonen von Austrian Audio auf ihrer „SIXTY-Tour“
Die Rolling Stones waren mit den OC18 und den CC8-Mikrofonen von Austrian Audio auf ihrer „SIXTY-Tour“ | (c) Austrian Audio

Man könnte es wohl als ein Nischenprodukt bezeichnen, aber das kann man auch über einen Lamborghini sagen. Das 2017 gegründete Wiener Startup Austrian Audio stellt besonders hochwertiges Audio-Equipment für Profis her. Und das wird inzwischen von einigen der bekanntesten Musik-Legenden der Welt genutzt. Die Sound-Engineers von den Rollings Stones, Sting, Bon Jovi, Muse oder auch Jeff Beck werden als Referenzkund:innen genannt. Die Bands hätten die Mikrofone des Unternehmens bereits auf Welttourneen eingesetzt.

Austrian Audio: Nach AKG-Ende in Österreich entstanden

Gründer von Austrian Audio ist Martin Seidl, ehemals Manager beim österreichischen Audio-Unternehmen AKG, das seine Tätigkeit in Österreich nach der Übernahme der deutschen Muttergesellschaft Harman durch Samsung 2016/2017 einstellte. Seidl nahm damals rund 20 Mitarbeiter:innen und viel Know-how in das neu gegründete Startup mit. Seitdem gelangen viele Erfolge, darunter dieses Jahr der Gewinn des „Oscar der Audio-Branche“, des „Tec Award 2022“, für den besten Kopfhörer des Jahres.

Einzigartige Analog-Digital-Kombination

„Bei unseren Mikrofonen gab es eine regelrechte Review-Flut, weil wir dafür die alte Tradition des analogen, hochwertigen Mikrofons mit modernem Workflow verbunden haben und es mit dem Smartphone über Bluetooth steuern, ohne dass etwas Digitales in den Audiopfad kommt – das hat Wellen geschlagen ohne Ende“, erklärt Gründer Seidl. Inzwischen liefere man in 65 Länder. „In der Szene und in der Pro-Audio-Welt kennt uns fast jeder. Bei den Händlern und der Fachpresse ebenso. Auch die Rental-Companies bzw. Sound Designer nehmen uns in ihre Technical Rider als Fixstarter hinein, wie man z.B. bei Sting oder den Rolling Stones sehen kann – obwohl sie genug erstklassiges Equipment lagernd haben“, so Seidl.

Pläne über Profi-Bereich hinaus

Inzwischen streckt Austrian Audio seine Fühler auch abseits des Profi-Bereichs aus. Aber laut Seidl nicht, „um krampfhaft den Markt erobern zu wollen“. Es sei vielmehr so, dass sich aus dem Profibereich auch erschwingliche „High-End-Derivate“ ableiten lassen. „Wir kommen immer von dort her, wo die Ansprüche ganz oben liegen. Und dann schauen wir darauf, wie man das für den Consumer-Bereich und unsere Käuferinnen und Käufer noch kosteneffizienter realisieren kann“, erklärt der Gründer. Man denke bei der Entwicklung gleichzeitig neue Produkte mit, die einerseits Musikprofis auf der Bühne benötigen und in weiterer Folge aber auch für den breiten Markt interessant seien.

Austrian Audio-Gründer Seidl: „Werden niemals Dinge neu machen, die es schon gibt“

Doch Seidl betont seinen hohen Anspruch an Austrian Audio: „Wir werden niemals Dinge neu machen, die es schon gibt. Und der Preis ergibt sich bei uns immer aus dem Nutzen des Produktes und nicht aus Gewinnmaximierung“. Man habe sich dazu verpflichtet, einen Mehrwert zu liefern. „Und daran soll man uns messen“, sagt der Gründer.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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