11.06.2024
INFOPLATTFORM

Austria Assisted Living: Salzburger Startup macht Pflege zur Arbeitgeber-Sache

Unterstützung bei der Pflege als Mitarbeiter:innen-Benefit - das ist eines der Produkte des Salzburger Startups Austria Assisted Living.
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Austria Assisted Living-Gründer Andreas Gruber | (c) AAL
Austria Assisted Living-Gründer Andreas Gruber | (c) AAL

Bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf denkt man meist primär an Kinderbetreuung. Dabei gibt es mit der Pflege von Familienangehörigen ein weiteres Thema, das eine signifikante Zahl an Personen betrifft. In Österreich sind es rund 400.000 Erwerbstätige. Für etwa zehn Prozent der Teilzeitbeschäftigten hierzulande ist Pflege der Hauptgrund für die Teilzeit. Auch Arbeitgeber sind also im Lichte des Arbeitskräftemangels indirekt stark vom Thema Pflege betroffen. Das 2023 gegründete Salzburger Startup Austria Assisted Living hat mit seiner Pflege-Infoplattform „because we care“ daher Unternehmen als Zielgruppe.

Schritt für Schritt durch das österreichische Pflegesystem

„Because we care unterstützt Unternehmen und ihre Mitarbeitenden, wenn sie akut von Pflegesituationen betroffen sind, ebenso wenn sie sich prophylaktisch mit ihren Angehörigen mit dem Leben im Alter auseinandersetzen wollen“, sagt Austria Assisted Living-Gründer Andreas Gruber. Die Plattform bietet dazu etwa Schritt-für-Schritt-Video-Anleitungen für Österreichs Pflegesystem sowie Vorlagen und Downloads, die pflegenden Mitarbeitenden in jeder Situation bei der richtigen Vorgehensweise helfen sollen.

Damit konnte Austria Assisted Living bereits einige große Unternehmen überzeugen. Als Referenzkunden werden dm drogerie markt, Spar Ostösterreich, die Sacher Gruppe, die Volkshochschule Salzburg und „bald auch die Salzburg AG“ genannt.

Assistenzsystem für Pflegeeinrichtungen als zweites Austria Assisted Living-Produkt

„Because we care“ ist allerdings nicht das einzige Produkt von Austria Assisted Living. Mit Livy Care hat das Startup auch ein smartes Assistenzsystem für die Pflege am Markt, das in Deutschland von HUM Systems entwickelt wurde. Zielgruppe sind Pflegeeinrichtungen, denen eine Kombination aus Sensoren für Sturzerkennung, Bett- oder Raum-Verlassen Erkennung und Hilferuferkennung, die Arbeit erleichtern soll. „Die Reaktionszeiten für Pflegefachkräfte werden massiv verkürzt“, so Gruber, „und damit nicht nur der Nachtdienst entlastet“.

Größere Testbetriebe laufen laut Austria Assisted Living derzeit in Oberösterreich. Zukünftig soll Livy Care dann, geht es nach Gruber, vielerorts zum Problemlöser werden. „Pflegefachkräfte werden vor allem dann zielführend entlastet und unterstützt, wenn wir ihnen Arbeitsschritte abnehmen – und das Potenzial hat Livy Care“, so der Gründer. Damit wirke auch diese Lösung dem Fachkräftemangel entgegen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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