17.12.2018

Neue Außenwirtschaftsstrategie: Neue Märkte, mehr Selbstbewusstsein und Startups

Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck, Außenministerin Karin Kneissl und Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer präsentierten heute gemeinsam die neue Außenwirtschaftsstrategie der Republik. Aufgeteilt in sieben Kapitel enthält sie 63 konkrete Maßnahmen bzw. Projekte.
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Präsentation der Außenwirtschaftsstrategie mit Wirtschafts- und Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck, Außenministerin Karin Kneissl und Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer
(c) BMDW/Hartberger: Präsentation der Außenwirtschaftsstrategie mit Wirtschafts- und Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck, Außenministerin Karin Kneissl und Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer

Neun Monate lang hätten sieben Arbeitsgruppen mit insgesamt 350 TeilnehmerInnen an der neuen Außenwirtschaftsstrategie gearbeitet. 70 vollgeschriebene Pinnwände und mehr als 1500 Arbeitskärtchen lägen auf dem Weg. So die kurze Statistik, die bei einer Pressekonferenz zur Außenwirtschaftsstrategie heute präsentiert wurde. Auf der Bühne saßen Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck, Außenministerin Karin Kneissl und Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer. Die beiden Ministerien und die Kammer haben in gemeinsamen Teams die Strategie ausgearbeitet. Und auch die Top-EntscheiderInnen auf der Bühne hätten sich „ein, zwei mal zusammengesetzt, um die großen Linien zu besprechen“, sagt Karin Kneissl bei der Präsentation.

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„Internationale Handelspolitik muss weg aus den Hinterzimmern“

Margarete Schramböck gibt in ihren einführenden Worten die Devise aus: „Die internationale Handelspolitik muss weg aus den Hinterzimmern. Sie muss vor den internationalen Vorhang“. Es gehe bei der neuen Strategie nicht nur um die österreichischen Leitbetriebe, sondern stark um die KMUs, die die Mehrheit der heimischen Betriebe ausmachen und somit beim Export eine wichtige Rolle spielen würden. „Und es geht uns auch um die Startups. Es geht um das Thema Innovation und Digitalisierung“, betont die Ministerin.

„Execution, Execution und nochmal Execution“

Sechs von Zehn Euro des BIP entstünden durch den Export, sagt Schramböck. Direkt und indirekt hänge jeder zweite Arbeitsplatz an der Außenwirtschaft. Die neue Außenwirtschaftsstrategie sei entsprechend „nicht nur ein Papier“. „Execution, Execution und nochmal Execution heißt unsere gemeinsame Devise“, sagt die Ministerin. Die Strategie enthalte 63 Umsetzungsmaßnahmen und Projekte. Im Hintergrund stünden Herausforderungen und große Veränderungen der Weltwirtschaft: „Wir müssen uns diverser aufstellen und neue Märkte erschließen“, sagt Schramböck. Dabei ginge es auch darum, Protektionismus zu bekämpfen. Und einen „ganz starken Fokus“ in der aktuellen Außenwirtschaftsstrategie habe Asien, sagt Schramböck.

Kneissl: „Geschlossenheit und Selbstbewusstsein zeigen“

Karin Kneissl betont, ihrem Ressort entsprechend die Einbettung Österreichs und Europas im weltpolitischen Gefüge. „Das geopolitische Momentum der Weltwirtschaft ist etwas, das wir nicht unterschätzen dürfen. Wir müssen uns immer auch die Geschichte der einzelnen Regionen und damit die Psychologie in Erinnerung rufen“, erklärt sie zur Strategie. Im internationalen Wettbewerb müsse man Geschlossenheit und Selbstbewusstsein zeigen.

Mahrer: „Wir machen das nicht zum Selbstzweck“

„Wir sind nicht das Sandwich, das zwischen Großen zerdrückt wird, sondern können mit Innovation und Kreativität das beste hervorbringen“, sagt Kneissl. Als Motto gibt sie den Wahlspruch Kaiser Franz Josephs, „Viribus Unitis“ („Mit vereinten Kräften“) aus. Das greift Harald Mahrer auf, der die gute zusammenarbeit zwischen den Ministerien und der Kammer betont. Und er führt aus: „Wir machen das nicht zum Selbstzweck“ und verweist auf „Riesen-Rollup“ im Raum mit der Aufschrift: „Wachstum. Arbeitsplätze. Wohlstand.“.

Video-Talk: Außenwirtschaft Austria im aktuellen Hintergrundgespräch

Live-Talk mit der Aussenwirtschaft Austria

AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA im #Hintergrundgespräch: Rafael Rasinger, Head of Startups / New Corporates, Herwig Neuper, Projektmanager Innovation über die Rolle der Startups und der Innovation in der neuen Außenwirtschaftsstrategie, Rückblick und Ausblick über die Highlights uvm.

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 17. Dezember 2018

Sieben „Strategiepunkte“ der Außenwirtschaftsstrategie

Die sieben erwähnten Arbeitsgruppen arbeiteten Maßnahmen entlang von sieben „Strategiepunkten“ aus:

1. „Außenwirtschaftspolitik mit Perspektive“:

  • Erarbeitung einer Umsetzungs-Roadmap für EU-Handels- und Investitionsabkommen, um es Unternehmen zu erleichtern, die Vorteile (Zollpräferenzen, etc.), die diese Abkommen bieten, optimal zu nutzen
  • Ausbau der Forschungsplattform Internationale Wirtschaft (FIW) als österreichisches und zentraleuropäisches Kompetenzzentrum für anwendungsorientierte Außenwirtschaftsforschung

2. „Außenwirtschaftspolitik mit Werteorientierung“:

  • Stärkung des österreichischen Nationalen Kontaktpunkts für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen als „One-Stop-Shop“ zur Unterstützung österreichischer Unternehmen bei der Wahrnehmung ihrer unternehmerischen Verantwortung im grenzüberschreitenden Geschäft
  • Förderung von nachhaltigen und fairen Wirtschaftspartnerschaften zwischen österreichischen Unternehmen und lokalen Partnern

3. „Außenwirtschaft mit Standorteffekt“:

  • Ausbau der Austrian Business Agency ABA – Invest in Austria zu einer Standortagentur, die auch die Anwerbung von Fachkräften betreibt
  • Schaffung einer Kooperationsplattform zur Vernetzung von KMU mit Industrieunternehmen, um es Startups und KMU zu erleichtern, auf Auslandsmärkten Fuß zu fassen und bei internationalen Großprojekten zum Zug zu kommen
  • Vorantreiben der Internationalisierung der dualen Ausbildung unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse österreichischer Unternehmen vor Ort, Export des österreichischen Systems der dualen Ausbildung
  • Weiterentwicklung des österreichischen Investitionskontrollmechanismus zum effektiven Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei der Übernahme österreichischer Unternehmen durch Personen oder Gesellschaften aus EU-Drittstaaten

4. „Außenwirtschaftspolitik mit Schwerpunkten“:

  • Ausbau der österreichischen Präsenz in Wachstumsmärkten durch eine entsprechende Ausrichtung der österreichischen Auslandsnetzwerke und eine strategische Verdichtung der Unterstützungsprogramme für österreichische Unternehmen
  • Gezielte politische Unterstützung auf Regierungsebene, insbesondere für strategische Großprojekte
  • Definition systematischer Länder-Branchen-Schwerpunkte im Rahmen des „go-international“-Förderprogramms zur zielgerichteten Unterstützung der österreichischen Unternehmen
  • Aufbau einer „Business Intelligence Plattform“ für globale Infrastrukturprojekte, um österreichischen Firmen verbesserte Informationen zu Projekten zu ermöglichen

5. „Außenwirtschaftspolitik mit Zukunftsorientierung“:

  • Unterstützung österreichischer Unternehmen, besonders KMU, bei der Nutzung digitaler Absatzkanäle
  • Ausbau des österreichischen Netzwerks in globalen Innovationshubs
  • Ausweitung des Startup-Förderprograms GIN (Global Incubator Network) in Richtung China

6. „Außenwirtschaftspolitik mit aktiver Kommunikation“:

  • Modernisierung der Lehrpläne (insbesondere für Geografie und Wirtschaftskunde), um jungen Menschen frühzeitig die Möglichkeit zu geben, sich mit aktuellen Entwicklungen rund um Wirtschaft und insbesondere Außenwirtschaft auseinanderzusetzen
  • Faktenbasierte Öffentlichkeitsarbeit unter Einbindung der Wirtschaft als Beitrag für eine konstruktive und rationale öffentliche Debatte

7. „Außenwirtschaftspolitik mit effizienter Abstimmung“:

  • Einrichtung eines Koordinationsgremiums aller staatlichen und wirtschaftlichen Stakeholder zum Informationsaustausch und zur bestmöglichen Abstimmung außenwirtschaftlich relevanter Maßnahmen
  • Weiterentwicklung von „go-international“ unter Berücksichtigung der Empfehlungen der aktuellen Evaluierungsstudie im Hinblick auf eine Vereinfachung der Instrumente bzw. Bündelung der Maßnahmen
  • Schaffung eines Meta-Portals für den internationalen Online-Auftritt Österreichs
  • Vereinheitlichung des Außenauftritts der relevanten Stakeholder zur Stärkung des Wiedererkennungswertes Österreichs

⇒ Außenwirtschaft auf der Page des BMDW

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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