03.11.2023

Ausschreibung für Cybersicherheitsforschung startet – Förderungen in Höhe von 19 Mio. Euro vorgesehen

Nach einem Testlauf ist dieses Jahr neben Kiras und Forte auch die Cybersicherheitsforschung Kybernet-Pass dabei. Die Ausschreibung soll bis März 2024 laufen.
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(c) Adobe Stock

Das zivile Sicherheitsforschungsprogramm Kiras, das Verteidigungsprogramm Forte und das Cybersicherheitsforschungsprogramm Kybernet-Pass wollen österreichische Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei der Entwicklung neuer Technologien unterstützen. Das soll die (Cyber-)Sicherheit in Österreich erhöhen. Die aktuellen Ausschreibungen wurden mit 30. Oktober dieses Jahres und einem anvisierten Förderungsvolumen von 19 Millionen Euro eröffnet. Das Cybersicherheitsforschungsprogramm Kybernet-Pass ist nach einem erfolgreichen Testlauf dieses Jahr das erste Mal dabei.

Das insgesamt 19 Millionen Euro schwere Fördervolumen teilt sich auf die drei Förderprogramme Kiras (Sicherheitsforschung) mit neun Millionen Euro, Forte (Verteidigungsforschung) und dem Neuzugang Kybernet-Pass (Cybersicherheitsforschung) mit jeweils fünf Millionen Euro auf. Die Einreichung von Projektanträgen sei bis zum 1. März des nächsten Jahres möglich.

Neu an Bord: K-Pass für Cybersicherheit

Kybernet-Pass (K-Pass) steht unter der Programmverantwortung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) – und soll nationale Forschungsvorhaben unterstützen, um die Cybersicherheit in Österreich zu erhöhen. Zu den Zielen von Kybernet-Pass zählen unter anderem auch die Generierung notwendiger Ergebnisse in Forschung & Entwicklung, um die sicherheitspolitischen Ziele in Österreich zu erreichen. Auch Wissens-, Verfahrens- und Technologiesprünge in der digitalen Sphäre sowie das Wachstum der heimischen Sicherheitswirtschaft zählen dazu.

„Gezielt handeln und in die Zukunft investieren“

„Gerade in unruhigen Zeiten ist es wichtig, gezielt zu handeln und vorausschauend in die Zukunft zu investieren“, meint Finanzminister Magnus Brunner, in dessen Ministerium auch das Thema Digitalisierung angesiedelt ist, in einer Aussendung. „Mit dem Start des neuen Cybersicherheitsforschungsprogramms Kybernet-Pass und einem Rekordbudget von € 19 Mio. für die österreichische Sicherheits- und Verteidigungsforschung für das Jahr 2024 unterstützt das Bundesministerium für Finanzen die Sicherheitsforschung in Zeiten mehrfacher Krisen“, heißt es zum Förderprogramm.

„Denn wir wissen, dass die Wahrscheinlichkeit, digital angegriffen zu werden, noch nie so groß war wie in unserer heutigen vernetzten Welt. Cyberangriffe können massive Auswirkungen auf Unternehmen oder Infrastrukturen haben und damit auf die Wirtschaft von ganzen Regionen. Dem wirken wir mit der Sicherheitsforschung entgegen“, meint Florian Tursky, Staatssekretär für Digitalisierung.

Projekte des letzten Fördercalls zeigen bereits Wirkung

Die Projekte des letzten Fördercalls zeigen bereits Wirkung in der Sicherheitsforschung des Bundes, berichtet das BMF: So kann das KIRAS-Projekt „DeFiTrace“ kriminelle Zahlungsströme, die von dezentralen Finanzdienstleistern „verschleiert“ werden, erkennen und verfolgen. Damit kann Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung entgegengewirkt werden, heißt es in einer Aussendung. „DeFiTrace“ wurde im letzten Fördercall mit rund 800.000 Euro gefördert.

„Behave“, ein weiteres gefördertes Projekt des Verteidigungsprogramms Forte, kann die Lebenszykluskosten für kettengetriebene Einsatzfahrzeuge berechnen und optimieren. Anwendung wird dafür unter anderem beim Bundesheer gefunden, heißt es. Dank „Behave“ soll bis 2023 in etwa 20 Prozent der Instandhaltungskosten von Einsatzfahrzeugen mit Kettenbetrieb gespart werden.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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