16.04.2021

TU-Forscher: So groß wird die Corona-Pleitewelle

TU Forscher haben berechnet, welcher Anteil der heimischen Betriebe derzeit durch Hilfsmaßnahmen "künstlich am Leben" gehalten wird.
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Insolvenz, Insolvenz Entgelt Fonds, Zahlungsunfähigkeit, Krida, Schulden, Gläubiger,, Startup
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Die Unterstützungsmaßnahmen für heimische Betriebe halten auch zahlreiche Unternehmen „am Leben“, die ohne diese Hilfen in die Insolvenz rutschen würden. Das sorgt für die niedrigsten Insolvenz-Raten seit Jahren und Experten und Expertinnen warnen bereits länger vor einer Blase. Rund 1,11 Prozent der Unternehmen befinden sich derzeit in dieser Blase und könnten nach Ende der Maßnahmen ausfallen. Das haben Forscher der TU Wien rund um Walter S. A. Schwaiger, Bereichsleiter am Institut für Managementwissenschaften, mit Daten der Creditreform Wirtschaftsdatenbank in einer „vorausschauenden Ausfallsstudie“ berechnet.

Deutlich weniger Unternehmen zahlungsunfähig

Die Firmenpleiten sind in Österreich 2020 laut Creditreform auf das niedrigste Niveau seit 30 Jahren gesunken. 2020 lag die Ausfallrate lediglich bei 0,76 Prozent der Unternehmen, also deutlich unter dem Wert von 2019 (1,15 Prozent). Zum Vergleich: Am Höhepunkt der Wirtschaftskrise im Jahr 2009 waren nach dieser Definition 1,7 Prozent der Unternehmen zahlungsunfähig. Dieser Wert betrifft nicht nur Insolvenzen, sondern alle Unternehmen, die nach „Basel III“ mindestens 90 Tage im Zahlungsverzug sind und die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zahlungsunfähig sind.

Gäbe es keine Corona-Hilfsmaßnahmen wäre laut den TU-Forschern eine Ausfallrate von 1,87 Prozent zu erwarten. Die Differenz zur tatsächlichen Rate und damit die die „Corona-Blase“ beträgt also 1,11 Prozent. „Folglich sind die durch die Stützungsmaßnahmen verhinderten Ausfälle fast so viele wie die letztjährigen Ausfälle. Wie schnell und in welchem Umfang sich dieses Potential entlädt, ist noch unklar und hängt von der Konjunkturentwicklung sowie vom Zeitpunkt der Beendigung der staatlichen Hilfsmaßnahmen ab“, fasst Creditreform Österreich zusammen.

Insolvenzen, Corona-Pleite
© Creditreform Österreich

Pandemie nur bei wenigen Insolvenzen Ursache

Interessant sind übrigens auch die Ursachen der bisherigen Insolvenzen in der Coronakrise. Die lassen jedenfalls vermuten, dass die Corona-Hilfsmaßnahmen vor allem Pleiten verhindern, die auf Einschränkungen durch die Pandemie zurückzuführen sind. Denn die Zahl jener Unternehmen, die tatsächlich aufgrund der Pandemie-bedingen Einschränkungen in die Pleite rutschen liegt nur bei 14 Prozent der Insolvenzen. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Kreditschutzverbands KSV1870. Die meisten Unternehmen rutschten 2020 wie auch sonst aufgrund operativer Ursachen in die Insolvenz. Die Pandemie trete zum Teil aber auch als Beschleuniger von Insolvenzen in Erscheinung, deren ursächliche Gründe eigentlich andere sind, heißt es vom Verband.

Der KSV1870 übte anlässlich der Präsentation der aktuellen Insolvenz-Statistik des ersten Quartals 2021 ebenfalls scharfe Kritik an den Hilfsmaßnahmen, die auch ohne Pandemie schlecht aufgestellte Unternehmen stützen: „Diese undifferenzierte Großzügigkeit gehört gestoppt, bevor auch gesunde Unternehmen von finanzschwachen Firmen in den Abwärtsstrudel getrieben werden“, Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz. Er rechnet nicht mit einem schnellen Platzen der Blase, sondern mit höheren Insolvenzraten über zumindest die nächsten zwei Jahre hinweg.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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