16.04.2021

TU-Forscher: So groß wird die Corona-Pleitewelle

TU Forscher haben berechnet, welcher Anteil der heimischen Betriebe derzeit durch Hilfsmaßnahmen "künstlich am Leben" gehalten wird.
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Insolvenz, Insolvenz Entgelt Fonds, Zahlungsunfähigkeit, Krida, Schulden, Gläubiger,, Startup
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Die Unterstützungsmaßnahmen für heimische Betriebe halten auch zahlreiche Unternehmen „am Leben“, die ohne diese Hilfen in die Insolvenz rutschen würden. Das sorgt für die niedrigsten Insolvenz-Raten seit Jahren und Experten und Expertinnen warnen bereits länger vor einer Blase. Rund 1,11 Prozent der Unternehmen befinden sich derzeit in dieser Blase und könnten nach Ende der Maßnahmen ausfallen. Das haben Forscher der TU Wien rund um Walter S. A. Schwaiger, Bereichsleiter am Institut für Managementwissenschaften, mit Daten der Creditreform Wirtschaftsdatenbank in einer „vorausschauenden Ausfallsstudie“ berechnet.

Deutlich weniger Unternehmen zahlungsunfähig

Die Firmenpleiten sind in Österreich 2020 laut Creditreform auf das niedrigste Niveau seit 30 Jahren gesunken. 2020 lag die Ausfallrate lediglich bei 0,76 Prozent der Unternehmen, also deutlich unter dem Wert von 2019 (1,15 Prozent). Zum Vergleich: Am Höhepunkt der Wirtschaftskrise im Jahr 2009 waren nach dieser Definition 1,7 Prozent der Unternehmen zahlungsunfähig. Dieser Wert betrifft nicht nur Insolvenzen, sondern alle Unternehmen, die nach „Basel III“ mindestens 90 Tage im Zahlungsverzug sind und die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zahlungsunfähig sind.

Gäbe es keine Corona-Hilfsmaßnahmen wäre laut den TU-Forschern eine Ausfallrate von 1,87 Prozent zu erwarten. Die Differenz zur tatsächlichen Rate und damit die die „Corona-Blase“ beträgt also 1,11 Prozent. „Folglich sind die durch die Stützungsmaßnahmen verhinderten Ausfälle fast so viele wie die letztjährigen Ausfälle. Wie schnell und in welchem Umfang sich dieses Potential entlädt, ist noch unklar und hängt von der Konjunkturentwicklung sowie vom Zeitpunkt der Beendigung der staatlichen Hilfsmaßnahmen ab“, fasst Creditreform Österreich zusammen.

Insolvenzen, Corona-Pleite
© Creditreform Österreich

Pandemie nur bei wenigen Insolvenzen Ursache

Interessant sind übrigens auch die Ursachen der bisherigen Insolvenzen in der Coronakrise. Die lassen jedenfalls vermuten, dass die Corona-Hilfsmaßnahmen vor allem Pleiten verhindern, die auf Einschränkungen durch die Pandemie zurückzuführen sind. Denn die Zahl jener Unternehmen, die tatsächlich aufgrund der Pandemie-bedingen Einschränkungen in die Pleite rutschen liegt nur bei 14 Prozent der Insolvenzen. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Kreditschutzverbands KSV1870. Die meisten Unternehmen rutschten 2020 wie auch sonst aufgrund operativer Ursachen in die Insolvenz. Die Pandemie trete zum Teil aber auch als Beschleuniger von Insolvenzen in Erscheinung, deren ursächliche Gründe eigentlich andere sind, heißt es vom Verband.

Der KSV1870 übte anlässlich der Präsentation der aktuellen Insolvenz-Statistik des ersten Quartals 2021 ebenfalls scharfe Kritik an den Hilfsmaßnahmen, die auch ohne Pandemie schlecht aufgestellte Unternehmen stützen: „Diese undifferenzierte Großzügigkeit gehört gestoppt, bevor auch gesunde Unternehmen von finanzschwachen Firmen in den Abwärtsstrudel getrieben werden“, Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz. Er rechnet nicht mit einem schnellen Platzen der Blase, sondern mit höheren Insolvenzraten über zumindest die nächsten zwei Jahre hinweg.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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