26.04.2021

Aumio: App-Gründer für Kinder-Meditation litt früher selbst an ADHS

Aumio ist eine App entwickelt von Berlinern Gründern, die sich um die psychische Gesundheit von Kindern kümmern möchte. Und sich dabei eines Fantasie- und Traumreise-Konzepts bedient.
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Aumio, DHDL, Kinder Gesundheit, psychische Leiden, Meditation,
(c) Aumio - Das Aumip-Team legt den Fokus auf die Psyche von Kindern.

Viele haben in der Coronakrise Wege gesucht und gefunden, mit den Belastungen einer veränderten Welt zurechtzukommen. Workout, Hobbys, Stressbewältigung durch Yoga oder Meditation. Ein Thema, das anfangs wenig Beachtung fand, jetzt aber verstärkt in den Fokus gerät, ist die Gesundheit der Kinder. Diverseste Umfragen, wie eine telefonische von der Volkshilfe im Februar 2021, oder Studien wie von der Donau-Uni-Krems, bescheinigen eine Verschlechterung der Situation für Kinder während dieser Pandemie. Einsamkeit, Schlafprobleme und Trauer dominieren den Alltag der Kleinen. 56 Prozent leiden unter Formen von Depression und rund 50 Prozent unter Ängsten. 16 Prozent der befragten Schüler hätten zudem suizidale Gedanken. In Deutschland zeigen rund ein Viertel aller Kinder psychische Auffälligkeiten, sagen die Berliner-Gründer einer App, die sich um das Kindswohl kümmern möchte. Der Name: Aumio.

Achtsamkeit und Spiel

Aumio ist eine Meditations- und Entspannungs-App für Kinder, die im März 2020 von Jean Ochel, Tilman Wiewinner, Felix Noller und Simon Senkl gegründet wurde. Mit spielerischen Übungen und achtsamen Geschichten soll sie Kindern dabei helfen, gesund, selbstbewusst und weniger gestresst aufzuwachsen. Die App bietet mehr als 18 Stunden Meditationen, Entspannungs- und Einschlafgeschichten, Traumklänge und Yogaübungen. Sie wurde gemeinsam mit Experten an der FU Berlin entwickelt und wagt sich an Themen wie Schlaf, Stress und Konzentration.

Teil des Spinlab Accelerators

Die Idee zu Aumio stammt vom Psychologen und Achtsamkeitstrainer Jean Ochel, der als Kind selbst von ADHS betroffen war und in seinem Psychologiestudium an der Freien Universität Berlin den ersten Prototypen entwickelt hatte. Heute besteht das Unternehmen aus zehn Mitarbeitern, die gemeinsam daran arbeiten, Kindern, Eltern und Lehrerinnen die positiven Auswirkungen von Meditation und Achtsamkeit spielerisch zugänglich zu machen. Das Projekt war Teil des Spinlab Accelerators (Class 9) und wurde durch das Berliner Startup Stipendium, das EXIST Gründerstipendium sowie das Gründerstipendium der Sächsischen Aufbaubank gefördert. Wissenschaftlich begleitet wird das Unternehmen durch Professorin Knaevelsrud und ihren Arbeitsbereich Klinisch-Psychologische Intervention der FU Berlin.

Aumio gegen Impulsivität und Hyperaktivität

Wie die Gründer betonen, wurde in zwei wissenschaftlichen Studien mit mehr als 40 Familien gezeigt, dass Aumio’s Übungen Kindern helfen. Symptome wie Wutausbrüche (Impulsivität) und Zappeligkeit (Hyperaktivität) seien mithilfe einer regelmäßigen App-Nutzung gelindert worden. Eltern hätten sogar berichtet, dass ihre Kinder weniger Probleme und Streitigkeiten in der Schule hatten.

Aliens und Fantasiereisen

Konkret gibt es beim Startup verschiedene Kurse und Hörspiele, die speziell zur Linderung von Symptomen von ADHS, Einschlafproblemen oder Angstzuständen entwickelt wurden. Ein Alien namens Aumio begleitet dabei die User etwa auf „Fantasie-“ oder „Traumreisen“. Techniken wie die progressive Muskelentspannung oder autogenes Training sollen dabei den Körper in einen entspannten Zustand versetzen. Auch der Geist könne dabei zur Ruhe kommen, indem die eigenen Sorgen und Anspannungen der Kleinen in die Ferne rücken.

Wer mehr über die App erfahren möchte, hat heute Abend in der „Höhle der Löwen“ die Gelegenheit dazu. Weiters dabei: HaselHerz, Coffee Colorato, Steadify und Pottburri.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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