01.06.2015

„Augmented Reality ist die fehlende Verbindung von Technik und Menschen“

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Augmented reality bietet viele neue Möglichkeiten.
Durch augmented reality soll die reale Welt, virtuell erweitert werden.

Augmented Reality wird die Vermischung von Realität mit digitalen Inhalten bezeichnet. Was Science Fiction mäßig klingt, hat in den menschlichen Alltag längst Einzug genommen. Viele sind davon überzeugt, dass die Technologie momentan einen Punkt erreicht hat, an dem das Internet vor rund 30 Jahren und das Smartphone vor zehn Jahren stand: An der Stufe zum Massenmarkt. Nicht umsonst investiert Google in die Weiterentwicklung von Google Glass – der Name für einen Miniaturcomputers, den man wie eine normale Brille am Kopf trägt und der einem Informationen ins Sichtfeld projiziert. Der Social Media Gigant Facebook investierte letztes Jahr einen Milliardenbetrag in die Virtual Reality Technologie Oculus, das soeben den Zukauf eines Spezialisten für gemischte Realität bekannt gab. Der Facebook-Ableger Oculus war lange Vorreiter gewesen, könnte aber durch konkurrierende Plattformen wie etwa das Augmented-Reality-System HoloLens von Microsoft – eine tragbare Augmented Reality Brille, die bereits 2016 auf den Markt kommen soll – vom ersten Rang verwiesen werden. Mit der Übernahme des britischen Unternehmen Surreal Vision mit Fokus auf der Darstellung „gemischter Realität“, möchte Facebook nun wieder aufholen. Hier werden zunächst Umgebungen der echten Welt erkannt, ausgewertet und analysiert, um die Informationen dann auf die reale Welt zu übertragen.

„Ich glaube, dass Augmented Reality momentan direkt vorm großen Boom steht, der in den kommenden Jahren gigantisch sein wird“, sagt Michael Plougmann vom Business Innovation Center von Konica Minolta, das in diesem Bereich stark mitmischt. Nächster Schritt für Konica Minolta sei die Einbindung der Technologie in ihr Produktportfolio. Plougmann ist sich sicher, dass ein Großteil der Unternehmen mit der Technologie in naher Zukunft arbeiten wird. Die Möglichkeit, Online-Daten direkt mit der Realität zu verknüpfen, habe enorm großes Potential. „Augmented Reality ist die fehlende Verbindung von Technik und Menschen“, so Plougmann. Denn egal, wie weit Fortgeschritten die Digitalisierung ist, man hatte bis jetzt immer noch einen manuellen Schritt dazwischen: Jemand musst die Daten beurteilen und verknüpfen. Mit der Automatisierung fällt dieser Zwischenschritt weg. Vor allem in der Medizintechnik kann Augmented Reality viel weiter bewegen: Hörbehinderte könnten etwa lesen, was zeitgleich gesprochen wird. Auch in der Automobilindustrie werden Fortschritte gemacht. So könnten Fahrer in naher Zukunft aktuelle Informationen auf die Fensterscheibe projiziert bekommen. Darum sei Konica auch einer der Hauptsponsoren am Pioneers Festival: Nicht nur Augmented Reality, Startups ganz generell bieten Lösungen an, die Probleme der Gesellschaft lösen können – vielleicht sogar dort, wo sie noch nicht erkannt sind. „Augmented Reality an sich ist nicht gefährlich“, meint Plougmann zum Thema Sicherheit und Daten. Als Anwender von Diensten wie Facebook oder Google generell müsse man aufpassen, welche Informationen man preisgibt. Allerdings, Augmented Reality Brillen machen es natürlich möglich, Gesichter zu erkennen und alle möglichen Informationen zu den Profilen auf Facebook oder LinkedIn abzurufen. „Die Privatsphäre sehe ich in diesem Bereich schon kritisch“, meint Martin Herdina, CEO von Wikitude. Er ist davon überzeugt, dass man in fünf Jahren statt zum Möbelhändler zu fahren, die Möbel direkt über ein Smartphone oder Tablet im eigenen Wohnzimmer ansieht, auswählt und direkt bestellt. Wikitude macht es möglich, dass man mit seiner Handy-Kamera auf den Börsenkurs zeigt und die aktuellen Informationen aufs Handy bekommt. Offline Inhalte werden online verknüpft und umgekehrt. Wikitude bietet die Technologie von Augmented Reality an – der Baukasten für ihre Kunden. Der Automobilhersteller Ford etwa hat ein interaktives Benutzerhandbuch von Wikitude in seinen Autos. Der User hält seine Smartphone-Kamera auf ein Element im Auto und bekommt eine interaktive Anleitung angezeigt. Insofern ist die Technologie schon lange bei uns angekommen.

Auch das Wiener Startup HappyMed möchte in die Richtung von Augmented Reality gehen. Das junge Unternehmen entwickelt eine Videobrille, die Patienten beim Arzt von ihren Schmerzen ablenkt. „Wir möchten die Welt zu einer Spielwiese machen“, meint HappyMed Gründer und CEO Philipp Albrecht. Der Fokus des Patienten während einer Therapie soll nicht länger auf der Behandlung an sich liegen. Durch die Fokusverlagerung in eine virtuelle Welt sollen Schmerzen ausgeblendet und Therapien angenehmer werden.

 

 

 

 

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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