26.06.2024
MARKETING

Augmented Reality (AR) im Marketing erhöht Kaufwahrscheinlichkeit um rund 20 Prozent

Augmented Reality (AR) als Marketing-Tool bietet auch für Startups eine Möglichkeit sich von der Konkurrenz abzuheben. Welche Vorteile diese Art der Werbung bringt, erklärt Cornelia Hartl, Head of Innovation Lab bei IP Österreich GmbH (RTL Deutschland).
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AR, Augmented Reality, Marketing, Werbung, Pizzy Hut, Samsung
© ICanva/ IP Österreich/Raphael Fasching - Cornelia Hartl, Head of Innovation Lab bei IP Österreich GmbH (RTL Deutschland).

Statista prognostiziert, dass der AR-Werbemarkt in Österreich im Jahr 2024 voraussichtlich einen Umsatz von rund 24,2 Millionen Euro erzielen wird. Die Prognosen deuten darauf hin, dass das Marktvolumen bis 2029 auf 38 Millionen Euro ansteige, was einem erwarteten jährlichen Umsatzwachstum von 9,48 Prozent entspricht.

AR-Interesse steigt

„Es zeigt sich ein wachsendes Interesse der österreichischen Verbraucher an AR-Werbung. Sie schätzen, die durch Augmented Reality, bereitgestellten interaktiven und immersiven Erfahrungen und sind bereit, sich auf Marken einzulassen, die AR in ihre Werbekampagnen einbinden“, weiß Cornelia Hartl, Head of Innovation Lab bei IP Österreich GmbH (RTL Deutschland).

Besonders für Startups sei es, der Media Spezialistin nach, wichtig, sich von der Masse abzuheben, und genau hierbei könne Augmented Reality helfen, sich von anderen abzugrenzen und potenziellen Kund:innen ein „unvergessliches Erlebnis“ zu bieten.

„Path to Purchase“

Passend dazu hat der Harvard Business Report einen Bericht veröffentlicht, der die Vorteile von AR für Marken aufzeigt. Besonders der Punkt „Path to Purchase“ zeigt bei über 160.000 Kunden eine positive Steigerung in Käufen – bei der Customer Journey mit AR im Vergleich zur Customer Journey ohne AR.

Konkret heißt es darin: „Kunden, die AR nutzten, verbrachten 20,7 Prozent mehr Zeit in der App und sahen sich im Durchschnitt 1,28 Mal mehr Produkte an. Noch wichtiger ist, dass die Wahrscheinlichkeit, dass sie während der Sitzung einen Kauf tätigen, um 19,8 Prozent höher war, als bei Kunden, die AR nicht nutzten, was darauf hindeutet, dass AR Unternehmen helfen kann, ihren Umsatz zu steigern.“

„Generell deutet die technologische Entwicklung im Bereich der Extended Reality (XR) darauf hin, dass sich unsere Interaktion mit Medien in der Zukunft verändern wird“, sagt Hartl. „Dies wird definitiv nicht nur auf einer 2D-Ebene bleiben, was auch Produkte wie die Apple Vision ‚Pro‘ bestätigt. Oder Google, das kürzlich angekündigt hat, sein AR-Angebot zu erweitern. Daher gehen wir nicht davon aus, dass Augmented Reality nur ein vorübergehender Trend ist, sondern eine nachhaltige Entwicklung aufweist.“

„AR besonders im E-Commerce geeignet“

Der Frage auf den Grund gehend, für wen Augmented Reality-Marketing eigentlich zielführend sei, meint Hartl, dass grundsätzlich jeder Bereich davon profitieren könne. „Unser Ziel ist es, eine Dimension anzubieten, die viele Möglichkeiten bietet. Im Wesentlichen haben wir eine leere Leinwand, die uns erlaubt, kreativ auszutoben, und sind nicht streng limitiert wie in anderen klassischen Werbeformaten. Wenn man sich jedoch auf bestimmte Bereiche festlegen muss, eignet sich AR-Marketing besonders für E-Commerce und insbesondere für Bekleidung & Online-Möbelhäuser“, meint sie. „Sie können damit dem Mangel an physischer Präsenz entgegenwirken, beispielsweise wenn kein physisches Geschäft existiert. Der Wunsch, Produkte in einer realen Umgebung zu erleben, bevor eine Investition getätigt wird, ist stark. AR-Marketing ermöglicht es den Kund:innen, sich davon zu überzeugen, dass das jeweilige Produkt perfekt zu ihnen passt.“

Pizza Hut und Samsung

Ein Beispiel einer erfolgreicher AR-Kampagne findet sich etwa bei Pizza Hut. Der Pizzaanbieter hat eine interaktive Pizzabox gestaltet, die sich in ein AR-Spielfeld umwandeln konnte. In Österreich hingegen nennt Hartl die Samsung-Kampagne als gelungener Augmented Reality-Beispiel. Der südkoreanische Konzern hat am Wiener Riesenrad ein digitales Portal eigenrichtet, womit das Unternehmen seine neuen Smartphones beworben hat.

„Besonders mit Web-AR gelingt es eine verbesserte Zugänglichkeit zu schaffen“, sagt Hartl abschließend. „Anwender:innen sind nicht mehr an Apps gebunden. Jede AR-Experience kann bequem über den Smartphone-Browser aufgerufen werden, was die Barriere für die Nutzung erheblich reduziert und dadurch auch die Reichweite der AR-Werbung erweitert. Wir selbst befinden uns gerade am Startpunkt unserer AR-Werbungsinitiative und möchten diese Marketingtechnologie auf den Markt bringen. Dafür suchen wir einen First Mover, der bereit ist gemeinsam mit uns neue Wege zu gehen.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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