18.01.2019

Mit dem Phone auf Urlaub: VR und AR erobern das Reisen

Die Reiseindustrie ist im Begriff sich umzustellen. Durch die Digitalisierung und neue Möglichkeiten durch Augmented und Virtual Reality bieten Orte und Reiseanbieter vor allem durch massive Entwicklungen auf Facebook, Snapchat und Instagram ihren Kunden neuartige Vorab-Erlebnisse vor dem eigentlichen Urlaub. Wir sprachen mit Laurie Ainley, Co-Founder und CTO von Poplar.Studio, einem AR-Marktplatz aus der Founders Factory in London über existierende und zukünftige Use-Cases der Branche.
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AR VR
(c) Creativa Images/fotolia.

Der klassische Urlaub, bei dem man bucht und hinfliegt, ohne zu wissen, wie sich das Hotelzimmer tatsächlich darstellt oder wie sandig der Strand ist, ist nicht tot. Aber etwas ändert sich. Durch VR (Virtual Reality) und AR (Augmented Reality) haben sich dem Reisenden, besonders im letzten Jahr, wie das „Facebook, Instagram, Messenger & Snapchat AR Creative Studio“ Lenslist schreibt, neuartige Möglichkeiten eröffnet, Urlaub anderweitig zu erleben und exakter zu planen.

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Datenbrillen und 360°-Videos

Bei der digitalen Entwicklung der „Travel Industry“ sind vor allem Reise- und Fluganbieter treibend. Thomas Cook etwa hat 2016 damit begonnen, 880 Reisebüros mit Datenbrillen auszustatten und dessen Mitarbeiter dazu angehalten, auf deren Reisen 360°-Videos zu drehen. Dadurch bekommen Nutzer einen Vorgeschmack auf ihre Destinationen und können Regionen und Hotels vor der Buchung austesten. Ähnlich verhält es sich beim Kreuzfahrtschiff MS Deutschland, wo man virtuell bis zu sechs verschiedene Orte des Schiffs, darunter die Suite oder das Sonnendeck, begutachten kann.

AR-Spielereien

Während VR eher für den Einsatz vor dem Urlaub (in Reisebüros oder online) gedacht ist, eignet sich AR für Erlebnisse vor Ort. Hierzu hat Poplar.Studio als Beispiel seine „Poplar Face Filters“ in petto, womit sich der User etwa in Griechenland per Smartphone vor Sehenswürdigkeiten in eine alte Gottheit verwandeln kann. Enlivear, ein Onlineverzeichnis von „AR-reality effects“ auf Facebook hingegen, führt eine Liste von Orten mit Sehenswürdigkeiten, bei der Augmented Reality für Besucher zum Einsatz kommt. Darunter auch Wiener Attraktionen wie das „Mumok Schedule Board“, die „Kunsthalle“, das „Goethe-Denkmal“ und der „Pink Rabbit“ bei der Oper . Wie das untere Video zeigt, lassen sich an diesen Plätzen per Smartphone Informationen über die jeweiligen touristischen Glanzstücke einsehen.

AR-Effekt der „Pink-Rabbit-Installation“ in Wien

„Sneak Peak“ vom virtuellen Balkon aus

Laurie Ainley, CTO und Mitgründer von Poplar.Studio sieht viele Wege, wie VR und AR die „Travel Industry“ beeinflussen kann und es bereits tut. Das Flugunternehmen Lufthansa bildet Portale, die der Kunde durchschreiten und auf Balkone heraustreten kann, um einen „sneak peak“ auf die Skylines von Hongkong und New York zu werfen. „Es gibt viele kreative Wege mit AR-Destinationen zu bewerben. Etwa Personen zu ermöglichen, sich selbst an berühmten Plätzen vorzustellen, indem sie die Frontkamera nutzen. Oder Broschüren zum Leben zu erwecken“, sagt er.

Mit der AR-APP nach New York oder Hongkong

Hilfstools beim Reisen

Abseits genannter Use-Cases schaffe es AR den Akt des Reisen selbst zu vereinfachen, so Ainley weiter. Als Beispiel für diese Behauptung führt er die nationale Fluggesellschaft der Niederlande KLM und das US-Unternehmen American Airlines ins Feld, die beide AR-Addons in ihren Apps haben. Im ersten Fall erlaubt es die App dem Fluggast, die Dimensionen des eigenen Gepäcks mit den Reise-Restriktionen der Fluglinie fürs Handgepäck abzugleichen. Der US-amerikanische Fluganbieter hingegen bietet eine „wayfinder-App„, die User durch den Flughafen lotsen kann. „Ein ‚lifesaver‘ für Personen, die in einem fremden Land in Eile sind“, sagt Ainley.

Mittels AR testen, ob das Handgepäck fürs Flugzeug geforderte Standards erfüllt

Im Zug und doch „Underwater“

Eine weitere Form der VR-Nutzung im „Reise-Business“ lasse sich im Entertainment-Sektor verorten, wie man erfährt, sieht man sich die die Londoner Hochgeschwindigkeitsbahn „Eurostar“ an. Per Handy oder zu erwerbenden „VR-Headset“ kann der Zug-Gast bequem vom Sitz aus, als „Virtual-Reality-Experience“, ein „Unterwasser-Abenteuer“ erleben.

Aus dem Sitz ins Wasser

AR als Use-Case für Touristik

„Zudem gab es neulich eine neuartige AR-Anwendung von Snapchat hier in London. Der berühmte „Big-Ben“ wird aktuell renoviert. Um für Touristen dennoch ein besonderes Erlebnis zu schaffen, hat der Instant-Messaging-Dienst eine ‚geofencing lens‘ (Anm.: Beziehung zwischen der Position eines mobilen Geräts und einem vorbestimmten Ort) geschaffen, der dem Turm eine Art Schneekugel-Effekt verleiht“, erklärt Ainley, „Und so die Fähigkeit der Attraktion wiederherstellt, etwa als Weihnachtskarten-Motiv zu dienen“.

Fort mit der Baustelle: der „Big Ben“ als Schneekugel

„AR und VR keine Bedrohung fürs echte Verreisen“

Wer diese Entwicklungen mit Sorge sieht und an Avatare denkt, mit denen Menschen ihren Urlaub physisch im Wohnzimmer und als Projektion am Strand verbringen, dem setzt Ainley eine andere Sichtweise entgegen. „Ich denke, die Möglichkeit für Personen einen Ort mittels AR beziehungsweise VR zu erleben, ist keine Bedrohung für die Reiseindustrie, sondern eher eine ‚opportunity‘. Innerhalb der nächsten zehn Jahre wird die Technologie den Besuch eines anderen Landes und dessen Erleben – die Frische der Luft, fremde Menschen treffen, die Kultur kennen lernen – nicht ersetzen. Jedoch kann eine interaktive Erfahrung, die ein einfaches Foto oder Video nie zu bieten vermag, Leute mehr dazu bewegen zu Reisen“, sagt der CTO.

Der Wunsch nach Abschaltung

In die Zukunft blickend geht Ainley sogar so weit zu behaupten, dass der Mensch alsbald ein Gerät, etwa in Form eines Headsets, als Brille, Kontaktlinsen oder Ähnliches tragen wird, um die Welt um ihn herum zu erweitern. „Es wird ein nahtloser Übergang sein, Informationen und Medien in die reale Welt zu überführen. Fürs Reisen bedeutet das, User von einem Ort zum anderen zu lotsen, ihnen Kontext über das Umfeld zu präsentieren und eine neue Dimension an Erfahrung zu ermöglichen“, sagt er. „Es wird eine Zukunft, in der ein Mensch allein durch den Blick etwas über seine Umgebung lernt. Wo gibt es das beste chinesische Essen, welches Hotel hat freie Zimmer, oder welche Empfehlungen geben Freunde ab. Ich hoffe allerdings auch, dass dabei ein leicht zu bedienender ‚on- und off-button‘ integriert sein wird, um uns weiterhin zu erlauben, die Welt so zu erleben, wie sie ist“.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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