18.01.2019

Mit dem Phone auf Urlaub: VR und AR erobern das Reisen

Die Reiseindustrie ist im Begriff sich umzustellen. Durch die Digitalisierung und neue Möglichkeiten durch Augmented und Virtual Reality bieten Orte und Reiseanbieter vor allem durch massive Entwicklungen auf Facebook, Snapchat und Instagram ihren Kunden neuartige Vorab-Erlebnisse vor dem eigentlichen Urlaub. Wir sprachen mit Laurie Ainley, Co-Founder und CTO von Poplar.Studio, einem AR-Marktplatz aus der Founders Factory in London über existierende und zukünftige Use-Cases der Branche.
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AR VR
(c) Creativa Images/fotolia.

Der klassische Urlaub, bei dem man bucht und hinfliegt, ohne zu wissen, wie sich das Hotelzimmer tatsächlich darstellt oder wie sandig der Strand ist, ist nicht tot. Aber etwas ändert sich. Durch VR (Virtual Reality) und AR (Augmented Reality) haben sich dem Reisenden, besonders im letzten Jahr, wie das „Facebook, Instagram, Messenger & Snapchat AR Creative Studio“ Lenslist schreibt, neuartige Möglichkeiten eröffnet, Urlaub anderweitig zu erleben und exakter zu planen.

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Datenbrillen und 360°-Videos

Bei der digitalen Entwicklung der „Travel Industry“ sind vor allem Reise- und Fluganbieter treibend. Thomas Cook etwa hat 2016 damit begonnen, 880 Reisebüros mit Datenbrillen auszustatten und dessen Mitarbeiter dazu angehalten, auf deren Reisen 360°-Videos zu drehen. Dadurch bekommen Nutzer einen Vorgeschmack auf ihre Destinationen und können Regionen und Hotels vor der Buchung austesten. Ähnlich verhält es sich beim Kreuzfahrtschiff MS Deutschland, wo man virtuell bis zu sechs verschiedene Orte des Schiffs, darunter die Suite oder das Sonnendeck, begutachten kann.

AR-Spielereien

Während VR eher für den Einsatz vor dem Urlaub (in Reisebüros oder online) gedacht ist, eignet sich AR für Erlebnisse vor Ort. Hierzu hat Poplar.Studio als Beispiel seine „Poplar Face Filters“ in petto, womit sich der User etwa in Griechenland per Smartphone vor Sehenswürdigkeiten in eine alte Gottheit verwandeln kann. Enlivear, ein Onlineverzeichnis von „AR-reality effects“ auf Facebook hingegen, führt eine Liste von Orten mit Sehenswürdigkeiten, bei der Augmented Reality für Besucher zum Einsatz kommt. Darunter auch Wiener Attraktionen wie das „Mumok Schedule Board“, die „Kunsthalle“, das „Goethe-Denkmal“ und der „Pink Rabbit“ bei der Oper . Wie das untere Video zeigt, lassen sich an diesen Plätzen per Smartphone Informationen über die jeweiligen touristischen Glanzstücke einsehen.

AR-Effekt der „Pink-Rabbit-Installation“ in Wien

„Sneak Peak“ vom virtuellen Balkon aus

Laurie Ainley, CTO und Mitgründer von Poplar.Studio sieht viele Wege, wie VR und AR die „Travel Industry“ beeinflussen kann und es bereits tut. Das Flugunternehmen Lufthansa bildet Portale, die der Kunde durchschreiten und auf Balkone heraustreten kann, um einen „sneak peak“ auf die Skylines von Hongkong und New York zu werfen. „Es gibt viele kreative Wege mit AR-Destinationen zu bewerben. Etwa Personen zu ermöglichen, sich selbst an berühmten Plätzen vorzustellen, indem sie die Frontkamera nutzen. Oder Broschüren zum Leben zu erwecken“, sagt er.

Mit der AR-APP nach New York oder Hongkong

Hilfstools beim Reisen

Abseits genannter Use-Cases schaffe es AR den Akt des Reisen selbst zu vereinfachen, so Ainley weiter. Als Beispiel für diese Behauptung führt er die nationale Fluggesellschaft der Niederlande KLM und das US-Unternehmen American Airlines ins Feld, die beide AR-Addons in ihren Apps haben. Im ersten Fall erlaubt es die App dem Fluggast, die Dimensionen des eigenen Gepäcks mit den Reise-Restriktionen der Fluglinie fürs Handgepäck abzugleichen. Der US-amerikanische Fluganbieter hingegen bietet eine „wayfinder-App„, die User durch den Flughafen lotsen kann. „Ein ‚lifesaver‘ für Personen, die in einem fremden Land in Eile sind“, sagt Ainley.

Mittels AR testen, ob das Handgepäck fürs Flugzeug geforderte Standards erfüllt

Im Zug und doch „Underwater“

Eine weitere Form der VR-Nutzung im „Reise-Business“ lasse sich im Entertainment-Sektor verorten, wie man erfährt, sieht man sich die die Londoner Hochgeschwindigkeitsbahn „Eurostar“ an. Per Handy oder zu erwerbenden „VR-Headset“ kann der Zug-Gast bequem vom Sitz aus, als „Virtual-Reality-Experience“, ein „Unterwasser-Abenteuer“ erleben.

Aus dem Sitz ins Wasser

AR als Use-Case für Touristik

„Zudem gab es neulich eine neuartige AR-Anwendung von Snapchat hier in London. Der berühmte „Big-Ben“ wird aktuell renoviert. Um für Touristen dennoch ein besonderes Erlebnis zu schaffen, hat der Instant-Messaging-Dienst eine ‚geofencing lens‘ (Anm.: Beziehung zwischen der Position eines mobilen Geräts und einem vorbestimmten Ort) geschaffen, der dem Turm eine Art Schneekugel-Effekt verleiht“, erklärt Ainley, „Und so die Fähigkeit der Attraktion wiederherstellt, etwa als Weihnachtskarten-Motiv zu dienen“.

Fort mit der Baustelle: der „Big Ben“ als Schneekugel

„AR und VR keine Bedrohung fürs echte Verreisen“

Wer diese Entwicklungen mit Sorge sieht und an Avatare denkt, mit denen Menschen ihren Urlaub physisch im Wohnzimmer und als Projektion am Strand verbringen, dem setzt Ainley eine andere Sichtweise entgegen. „Ich denke, die Möglichkeit für Personen einen Ort mittels AR beziehungsweise VR zu erleben, ist keine Bedrohung für die Reiseindustrie, sondern eher eine ‚opportunity‘. Innerhalb der nächsten zehn Jahre wird die Technologie den Besuch eines anderen Landes und dessen Erleben – die Frische der Luft, fremde Menschen treffen, die Kultur kennen lernen – nicht ersetzen. Jedoch kann eine interaktive Erfahrung, die ein einfaches Foto oder Video nie zu bieten vermag, Leute mehr dazu bewegen zu Reisen“, sagt der CTO.

Der Wunsch nach Abschaltung

In die Zukunft blickend geht Ainley sogar so weit zu behaupten, dass der Mensch alsbald ein Gerät, etwa in Form eines Headsets, als Brille, Kontaktlinsen oder Ähnliches tragen wird, um die Welt um ihn herum zu erweitern. „Es wird ein nahtloser Übergang sein, Informationen und Medien in die reale Welt zu überführen. Fürs Reisen bedeutet das, User von einem Ort zum anderen zu lotsen, ihnen Kontext über das Umfeld zu präsentieren und eine neue Dimension an Erfahrung zu ermöglichen“, sagt er. „Es wird eine Zukunft, in der ein Mensch allein durch den Blick etwas über seine Umgebung lernt. Wo gibt es das beste chinesische Essen, welches Hotel hat freie Zimmer, oder welche Empfehlungen geben Freunde ab. Ich hoffe allerdings auch, dass dabei ein leicht zu bedienender ‚on- und off-button‘ integriert sein wird, um uns weiterhin zu erlauben, die Welt so zu erleben, wie sie ist“.

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Ein halbes Jahr nach der Präsentation der „Industriestrategie 2035“ hat die österreichische Bundesregierung – in Form von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Infrastrukturminister Peter Hanke, Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn – gemeinsam mit Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH, eine erste Zwischenbilanz vorgelegt. Demnach sind aktuell 42 der insgesamt 117 definierten Maßnahmen – was rund 35 Prozent entspricht – bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung.

Um die Standortbedingungen für heimische Betriebe konkret zu verbessern, liegt der strategische Fokus der Regierung derzeit auf dem Abbau bürokratischer Hürden und der finanziellen Unterstützung beim Aufbau neuer Produktionskapazitäten. Zwei Kernmaßnahmen stehen dabei im Zentrum: das neue Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetz und ein frischer Fördercall der Austria Wirtschaftsservice (aws).

Beschleunigungsgesetz für Industrieanlagen

Um die oft langwierigen Genehmigungsverfahren für neue Produktionsanlagen zu straffen, geht mit dem heutigen 16. Juni 2026 der erste Teil des Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetzes in die Begutachtungsphase. Dieser erste Gesetzesabschnitt konzentriert sich spezifisch auf Anlagen im Bereich der Energie- und Umwelttechnologien.

Das in Begutachtung befindliche Gesetz sieht die Etablierung eines Fast-Track-Verfahrens vor: Das Wirtschaftsministerium kann Vorhaben künftig innerhalb einer Frist von 30 Tagen offiziell als „strategisches Projekt“ einstufen. Projekten, die diesen Status erhalten, wird in den behördlichen Genehmigungsverfahren rechtlich ein „überragendes öffentliches Interesse“ beigemessen. Dies soll formelle Hürden abbauen und die Verfahrensdauer signifikant reduzieren. Um die Unternehmen zudem nicht zwischen verschiedenen Zuständigkeiten aufzureiben, wird das Prinzip der „Single Points of Contact“ eingeführt. Bei den neun Bundesländern werden zentrale Kontaktstellen eingerichtet, die den Unternehmen künftig als alleinige Ansprechpartner durch die Genehmigungsverfahren dienen.

18 Millionen Euro für Pilotanlagen und Skalierung

Flankierend zu den administrativen Erleichterungen startet die Förderbank aws ein neues Impulsprogramm unter dem Titel „Industrielle Schlüsseltechnologien – Leitbetriebe 2030„. Der Call öffnete heute um 13:00 Uhr und ist mit einem Gesamtfördervolumen von 18 Millionen Euro dotiert. Das Programm soll Unternehmen in der ressourcenintensiven Phase zwischen technologischer Entwicklung und der tatsächlichen industriellen Produktion mit frischem Kapital unterstützen.

Die Eckdaten der Förderung

  • Zielgruppe: Mittlere und große österreichische Unternehmen, die eine industrielle Skalierungsfähigkeit aufweisen.
  • Ticketgröße: Pro eingereichtem Projekt können bis zu drei Millionen Euro an Förderung beantragt werden.
  • Projektvolumen: Das Gesamtinvestitionsvolumen der Projekte muss zwischen 1 und 50 Millionen Euro betragen.
  • Förderzweck: Gefördert werden Investitionen in neuartige Pilot-Produktionsanlagen mit hohem Innovationsgehalt sowie der Aufbau von wesentlichen Innovationsinfrastrukturen, wie etwa Laborinfrastruktur oder Reinräumen, innerhalb der neun definierten Schlüsseltechnologien.
  • Einreichfrist: Konzepte können bis Ende Oktober bei der aws eingereicht werden.

Neben diesen beiden primären Maßnahmen hob die Regierung in ihrer Halbjahresbilanz weitere Schritte hervor, die Innovationen „Made in Austria“ vorantreiben sollen. Dazu zählen unter anderem die Beschaffung eines KI-optimierten Hochleistungsrechners für die AI Factory Austria mit einem Investitionsvolumen von 53 Millionen Euro sowie eine anstehende Patentrechtsnovelle, die es KMU und Startups künftig ermöglichen soll, selbst genutzte Patente als bilanzierbare Vermögenswerte auszuweisen. Damit soll geistiges Eigentum besser nutzbar gemacht, Innovation gezielt gefördert und der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für innovative Unternehmen verbessert werden.

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