07.07.2016

Auf Erfolgskurs: Drei Startups, von denen wir noch hören werden

Neuheiten in den Bereich FinTech, InsurTech und Media gibt es beinahe täglich. Doch nicht alle in diesen Bereichen gegründeten Startups sind gleich erfolgsverprechend. Wir stellen euch drei junge Unternehmen vor, in die der österreichisch Frühphasenfinanzierer Speedinvest erst kürzlich investiert hat und von denen man sicher noch einiges lesen wird.
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(c) Facebook - Loot: Das Team vom Londoner Fintech Startup Loot will hoch hinaus.

Was in der Startup-Szene neu und cool ist, das geht früher oder später mit Sicherheit über den Schreibtisch von Speedinvest. Jetzt erweitert die österreichische Risiko-Kapitalfirma ihr Portfolio um drei internationale Startups aus den Bereichen FinTech, InsurTech und Media.

Amodo

Das kroatische InsurTech Startup wurde 2013 als Spin-Off einer Digitalmarketing-Agentur gegründet und soll ein neues Versicherungs-Modell für die Generation Y anbieten. Über Smartphones und den damit verbundenen Geräten werden Daten über die Benutzer gesammelt. Mit Hilfe dieser Daten können individuelle Kunden-Profile erstellt werden. Die Versicherungen erhalten dadurch einen besseren Einblick in den Lifestyle und die Bedürfnisse ihrer Kunden und können Produkte entwickeln, die genau darauf zugeschnitten sind. Je nach persönlichem Risikoverhalten der Nutzer kann auch das Preis-Niveau des Versicherungsproduktes angepasst werden. Andersherum profitieren die Kunden von der Analyse ihres eigenen Verhaltens- und Risikoprofils und erhalten Empfehlungen, um ihre Sicherheit zu erhöhen.

Storyclash

Das oberösterreichische Startup verspricht eine Optimierung der Content-Strategien für Verlage durch ein besseres Verständnis der Bedürfnisse und Interessenten ihrer Rezipienten. Bekannt wurde Storyclash vor alle für seine monatlich veröffentlichten Social-News-Charts, die Social-Media-Beiträge deutscher und österreichischer Medien ranken. Außerdem hat Storyclash mit “Storyclash Insights” ein Tool entwickelt, das Verlagen in Echtzeit zeigt, welcher Wirkung ihre Inhalte und die Inhalte der Konkurrenz in sozialen Medien erzeugen. Unter den Nutzern befinden sich bereits einige große Medienhäuser wie die Süddeutsche Zeitung, die Krone, der Kurier und VICE Austria. Gegründet wurde Storyclash 2015 von Andreas Gutzelnig und Philip Penner, das Unternehmen hat seinen Sitz in Arbing im Bezirk Perg.

Loot

Ein Durchstarter auf dem Gebiet FinTech ist das Londoner Unternehmen Loot, das vom 22-jährigen Ollie Purdue gegründet wurde. Seine Geschäftsidee: Eine Prepaid-Kreditkarte für die „Generation Snapchat“. Die zugehörige App analysiert die Ausgaben der Nutzer und erstellt Prognosen über die zukünftige finanzielle Situation der User. Beispielsweise werden alle Transaktionen automatisch Kategorien wie „Entertainment“ oder „Travel“ zugeordnet. Dann können die Ausgaben mit jenen anderer Benutzer verglichen werden. Es ist auch möglich, gewisse Spar-Ziele festzulegen und sich von der App ein tägliches Ausgabe-Budget errechnen zu lassen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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