11.04.2022

Audory: Startup lässt Handlung bei Hörbüchern interaktiv mitentscheiden

Nach Spielen und Filmen taucht bei audory nun auch das Hörbuch in die Welt der Interaktivität ein.
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(c) audory - Audory-Gründer Max Rose mit Produktionsassistentin Pauline Schneider.

Entscheidungen. In eine Romanze mit einer missmutigen Hexe treten oder doch lieber der hilfsbereiten Bardin verfallen? Den mächtigen Verräter zur Hinrichtung verdammen oder ihn an der Seite in der letzten Schlacht kämpfen lassen? Gamer kennen es bereits seit geraumer Zeit. Manche Computerspiele treiben in ihrem „open world“-Modus eine komplexe Story voran, in der der Spieler an Knotenpunkten der Geschichte frei wählbare Schritte setzen darf. Und die Handlung passt sich daran an. Auch Netflix hat das Thema Interaktivität für sich entdeckt und lässt den Zuseher bei Filmen oder Serien den Strang mitbestimmen. „Bei dieser Entwicklung, da fehlt doch etwas“, muss sich audory-Gründer Max Rose gedacht haben. Und seine Vision wahr werden lassen: In drei Jahren Gemütlichkeit seines Zimmers hat der 23-Jährige eine Plattform für interaktive Hörbücher erschaffen.

Audory mit interaktivem Krimi, Thriller, Fantasy oder Liebe

Bei den Hörbüchern des Startups entscheiden die Kund:innen, wie es weitergeht. Sie können aktiv in das Spielgeschehen eingreifen und so den Verlauf der Handlung ändern. So geht’s: Nach wenigen Minuten der Geschichte bekommen die Nutzer:innen eine erste Frage gestellt und je nachdem, für welche Antwort sie sich entscheiden, geht es entsprechend weiter. Dafür braucht es die audory-App, in der den Hörer:innen eine Auswahl von interaktiven Hörbüchern aus den Genres wie Krimi, Thriller, Fantasy oder Liebe bereitsteht.

Anzahl der möglichen Entscheidungen wird angegeben

Standardinformationen wie Titel, Länge des Hörbuchs und eine kurze Inhaltsangabe sowie die Anzahl der Entscheidungen, die im Verlauf der Geschichte getroffen werden können, runden das Angebot ab. Damit wollte Rose die Besonderheit schaffen, ein Buch „immer wieder mit neuen Handelssträngen neu zu erleben“, wie er sagt.

Den Autor:innen stellt der Gründer seine eigens geschriebene Software kostenlos zur Verfügung, mit der sie ihren Entscheidungsbaum entwickeln und die einzelnen Handlungsstränge eintragen können. Jene erhalten 70 Prozent der Einnahmen. Zudem können professionelle Sprecher:innen aus der audory-Datenbank gebucht werden oder die Autor:innen vertonen ihre Hörbücher selbst. Ein KI-basierter Upload-Filter soll dabei die Qualität des Angebots sicherstellen und zwielichtiges Material von Beginn an gleich abblocken.


Wer mehr über das Interaktive-Hörbuch-Startup erfahren will, hat heute Abend in der „Höhle der Löwen“ die Gelegenheit dazu. Außerdem dabei: toolbot, laxplum, Shea Yeah und Silverton.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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