25.04.2022

Audioplay: Neue Werbeform bietet Audio-Möglichkeit im Online-Video

Der crossmediale Reichweitenvermarkter IP Österreich erweitert sein Online Video-Angebot um eine neue Werbemöglichkeit.
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Auidoplus, RTL+, TVNow, Werbung schalten, Audiowerbung, Spot, TV-Werbung, STreamingwerbung
(c) IP Ö - Matthias Zottl, Head of Online bei IP Österreich, stellt die neue Werbemöglichkeit Audioplus vor.
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Die gängigste Werbeform visiert das Auge an. Optische Reize, gepaart mit einer gewissen Dynamik, sollen Inhalte transportieren und als maßgeschneiderter Spot gewünschte Zielkunden ansprechen. Im Online Video-Bereich eine effiziente und logische Praxis, die aber Auditives bisher nahezu ausschloss. Das soll sich nun ändern. IP Österreich erweitert sein Online Video-Angebot um ein neues Werbe-Feature. Durch das sogenannte Audioplay haben Werbekunden erstmals die Möglichkeit, im Umfeld des non-linearen Angebots der IP Österreich anstelle eines Videospots eine Audiospur auszuspielen.

Im Detail: Statt des bisher gewohnten Videos können Standbilder eingesetzt werden, die Platz für zusätzliche Informationen zum beworbenen Produkt oder auch Rabatt bzw. Aktionscodes bieten. Ausgespielt wird Audioplay auf der Streaming-Plattform RTL+.

Mit Audioplay garantierte Audiokontakte bei RTL+

Somit können Hörfunkkunden erstmalig ihre Audiospots im Online Video-Bereich ausspielen und von starken Leistungswerten bei RTL+ profitieren. Garantierte Sicht- werden auf diese Art zu garantierten Audiokontakten und generieren dadurch große Aufmerksamkeit.

Kein Medienbruch mit Audio, sondern mehr Awareness

Zudem wird durch „Audioplay“ nicht nur die relevante Zielgruppe effektiv angesprochen, sondern User mit nur einem Klick direkt auf die Website des Hörfunkkunden geleitet. So wird der bei Audiowerbeformen klassische Medienbruch verhindert.

Laut der Nielsen-Studie von 2020 kann die Awareness durch eine Kombination von Videospot und Audioplay um 90 Prozent erhöht und die Markenbekanntheit um das 2,2-fache gesteigert werden.

„Wir wissen, dass die Video-Werbespots unserer Kunden von durchschnittlich 95 Prozent unserer Zuseher auf unseren Video-on-Demand-Plattformen zu Ende gesehen werden“, sagt Matthias Zottl, Head of Online bei IP Österreich. „Wir wissen auch, dass sich Werbe- und Markenerinnerung perfekt ergänzen, wenn wir Video & Audio miteinander kombinieren. So entstehen Bilder und Geschichten im Kopf. Ich bin überzeugt, dass wir durch Audioplay nie dagewesene Werbemöglichkeiten für unsere Kunden bieten und ihnen damit eine qualitative Reichweitensteigerung, auch ohne eigenen Videospot ermöglichen.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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