10.07.2019

Neues Millioneninvestment mit Speedinvest-Beteiligung

Speedinvest und 10x investieren gemeinsam einen siebenstelligen Betrag in das deutsche Startup aucobo, welches eine Software für die Optimierung von Abläufen in der Industrie entwickelt hat.
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aucobo
Die beiden Gründer Benjamin Schaich und Michael Reutter. (v.l.n.r.) (c) aucobo GmbH

Das auf Industrie 4.0 spezialisierte Startup aucobo sammelt in einer Finanzierungsrunde ein siebenstelliges Investment von den Venture-Capital-Investoren Speedinvest und 10x ein. Das Startup mit Sitz in Walldorf, Deutschland, hat sich auf die Kommunikation und Zusammenarbeit von Mitarbeitern in der Produktion spezialisiert.

+++Linzer RegTech-Startup Blockpit erhält Millioneninvestment+++

Dabei ermöglicht es die Software von aucobo, mit Wearables wie zum Beispiel Industrie-Smartwatches Abläufe in der Produktion zu optimieren. Dem Startup zufolge haben bereits zahlreiche Großkunden die Industry-Wearable-Plattform im Einsatz: Vom Maschinenbau über die kunststoffverarbeitende Industrie, der Automatisierungsindustrie, bis hin zu Global Playern aus der Automobilindustrie wie beispielsweise Continental nutzen Unternehmen verschiedener Branchen das System.

Kunden-Feedback als Grund für das Investment

Das positive Kundenfeedback war zugleich der wichtigste Punkt, der die Investoren überzeugt hat. „Wir haben ein unglaublich positives Feedback von den Kunden aus der Industrie erhalten und gesehen, dass aucobo mit den Herausforderungen der Kunden bestens vertraut ist und ein flexibles System entwickelt hat, das genau auf diese Probleme passt,“ sagt Heinrich Gröller, Partner beim Leadinvestor Speedinvest.

Zugleich hat sich das Startup die Investoren bewusst ausgesucht, wie Co-Founder Michael Reutter betont: „Neben den finanziellen Mitteln, um unser Team insbesondere im Bereich Sales auszubauen, unterstützen uns Speedinvest und 10x vor allem auch operativ im Unternehmensaufbau, damit wir die Herausforderungen der nächsten Phase optimal meistern können.“

aucobo digitalisiert die Produktion

Industrieprozesse werden zunehemend digitalisiert, wie seitens aucobo in einer Presseaussendung betont wird: Immer mehr Produktionswerke werden weitflächig mit WLAN ausgestattet, die Auswahl an Industrie-Wearables erweitert sich stetig und MES- oder BDE-Systeme werden immer mehr zum Standard. All das beschleunigt die Nutzung und die Vielfalt der Wearable-Plattform.

aucobo
Mit der Smartwatch mobil auf dem Shopfloor unterwegs. (c): aucobo GmbH

Flexibilität und Offenheit ist den Gründern von aucobo dabei wichtig: Bei der Entwicklung des Systems wurde zum Beispiel besonders darauf geachtet, dass die Software device-agnostisch funktioniert, damit für jede Rolle auf dem Shopfloor das richtige Endgerät ausgewählt werden kann. Zudem wurde darauf geachtet, dass das System rasch und simpel in unterschiedliche Enterprise-Architekturen integriert werden kann.

„Das Spannende ist, dass das System direkt von den Mitarbeitern in der Produktion an individuelle Bedürfnisse und Gegebenheiten des Unternehmens angepasst werden kann. Anstatt alleine arbeiten die Mitarbeiter durch ein flexibles Organisationskonzept im Team um ihren Bereich gemeinsam effektiver zu machen“, sagt Benjamin Schaich, Co-Founder von aucobo.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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