16.09.2015

Auch Drohnen müssen ein Nummernschild haben

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Neue Regeln für neue Instrumente.

Autos haben ein Nummernschild – aber was ist mit Drohnen? Wie soll man deren Besitzer eruieren? Die Deutsche Flugsicherung will mit einem Kennzeichen für private Drohnen am Himmel für Ordnung sorgen. „Je mehr Drohnen wir haben, desto näher müssen die Regeln für den Betrieb sich an denen des bemannten Flugverkehrs orientieren“, meint Klaus-Dieter Scheurle, Chef der Deutschen Flugsicherung. Und: „Dann können wir jemanden, der so ein Gerät missbräuchlich benutzt, identifizieren und aus dem Verkehr ziehen.“

Nötig werden die Schritte, da die Zahl der Drohnen sich nach Einschätzung von Scheurle in den nächsten fünf Jahren in Deutschland mindestens verzehnfachen wird. „Drohnen sind auf dem Vormarsch, man kann das nicht mehr stoppen.“ Deswegen soll die Gefahr für den Flugverkehr zunehmen. Es habe bereits Vorfälle gegeben, bei denen Drohnen in der Nähe von Start- und Landebahnen von Flugbahnen gesichtet worden seien, sagte Scheurle.

Besitzer von Drohnen müssen schon heute viele Regeln beachten: Die Drohne muss stets in Sichtweite bleiben und darf höchstens 100 Meter hoch fliegen. Flughäfen sind im Umkreis von 1,5 Kilometer tabu. Zudem gibt es im größeren Umfeld von Airports Gebiete in denen Drohnen bis maximal 30 Meter aufsteigen dürfen – in Berlin ist übrigens wegen der beiden Airports sowie der Flugverbotszone über dem Regierungsviertel praktisch das gesamte Stadtgebiet betroffen.

Trotzdem: Kollisionen von Drohnen und etwa Flugzeugen gab es bislang kaum. Die Gefahr, die von den unbemannten Fluggeräten für Jets ausgehe, sei aber mit der von Vögeln vergleichbar, sagt Scheurle. „Ein größerer Vogel wie etwa ein Kranich, der ins Triebwerk gerät, kann ein Flugzeug in Bedrängnis bringen.“

Quelle

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Die neue Besetzung des Startup-Rats © BMWET/Dolenc

Der Startup-Rat des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) ist neu aufgestellt worden. Die für Startups zuständige Staatssekretärin Elisabeth Zehetner hat damit neun Expert:innen für die kommenden drei Jahre berufen. Das Gremium vereint Perspektiven aus Startups, Venture Capital, Business Angels, Inkubatoren und Interessenvertretungen und soll als Schnittstelle zwischen Politik und Startup-Community fungieren. Entscheidungen trifft der Rat dabei nicht – er agiert rein beratend.

Neue Gesichter, ein prominenter Abgang

Neu berufen wurden:

Weiterhin im Rat sitzen Rudolf Dömötör, Claudia Falkinger, Stefan Haubner, Laura Raggl und Werner Wutscher

Mobilisierung von privatem Wachstumskapital im Zentrum

Im Zentrum der kommenden drei Jahre stehen laut Zehetner die Mobilisierung von privatem Wachstumskapital, einfachere und schnellere Gründungsprozesse, bessere Bedingungen für Scaleups sowie die stärkere Verankerung von Unternehmertum in Bildung und Gesellschaft. Gleichzeitig geht es darum, Österreich noch stärker als Teil eines gemeinsamen europäischen Innovations- und Kapitalmarkts zu positionieren.

„Wir wollen nicht nur mehr Gründungen, sondern mehr Wachstumsgeschichten aus Österreich. Dafür braucht es Menschen am Tisch, die wissen, wo es in der Praxis hakt, was international funktioniert und welche nächsten Schritte wirklich einen Unterschied machen“, betont die Staatssekretärin.

Fokus der neuen Periode: der Dachfonds

Zentrales Vorhaben dabei ist der Scaleup-Dachfonds: ein Fund-of-Funds mit einem Zielvolumen von 300 bis 500 Millionen Euro, der bei der Austria Wirtschaftsservice (aws) angesiedelt wird und in VC-Fonds investieren soll, die wiederum Startups finanzieren. Laut aktuellem Budgetgesetz soll der Fonds bis Ende 2027 sein First Closing abschließen.

Die Vergangenheit des Gremiums

2020 setzte Ex-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck einen Startup-Beauftragten (Michael Altrichter) samt Startup-Komitee ein. Diese Konstruktion war vertraglich an ihre Amtszeit gebunden und endete mit ihrem Rücktritt. Im Juli 2022 rief Nachfolger Martin Kocher den Startup-Rat in seiner heutigen Form ins Leben – personell großteils identisch mit dem alten Komitee.

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