16.09.2015

Auch Drohnen müssen ein Nummernschild haben

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Neue Regeln für neue Instrumente.

Autos haben ein Nummernschild – aber was ist mit Drohnen? Wie soll man deren Besitzer eruieren? Die Deutsche Flugsicherung will mit einem Kennzeichen für private Drohnen am Himmel für Ordnung sorgen. „Je mehr Drohnen wir haben, desto näher müssen die Regeln für den Betrieb sich an denen des bemannten Flugverkehrs orientieren“, meint Klaus-Dieter Scheurle, Chef der Deutschen Flugsicherung. Und: „Dann können wir jemanden, der so ein Gerät missbräuchlich benutzt, identifizieren und aus dem Verkehr ziehen.“

Nötig werden die Schritte, da die Zahl der Drohnen sich nach Einschätzung von Scheurle in den nächsten fünf Jahren in Deutschland mindestens verzehnfachen wird. „Drohnen sind auf dem Vormarsch, man kann das nicht mehr stoppen.“ Deswegen soll die Gefahr für den Flugverkehr zunehmen. Es habe bereits Vorfälle gegeben, bei denen Drohnen in der Nähe von Start- und Landebahnen von Flugbahnen gesichtet worden seien, sagte Scheurle.

Besitzer von Drohnen müssen schon heute viele Regeln beachten: Die Drohne muss stets in Sichtweite bleiben und darf höchstens 100 Meter hoch fliegen. Flughäfen sind im Umkreis von 1,5 Kilometer tabu. Zudem gibt es im größeren Umfeld von Airports Gebiete in denen Drohnen bis maximal 30 Meter aufsteigen dürfen – in Berlin ist übrigens wegen der beiden Airports sowie der Flugverbotszone über dem Regierungsviertel praktisch das gesamte Stadtgebiet betroffen.

Trotzdem: Kollisionen von Drohnen und etwa Flugzeugen gab es bislang kaum. Die Gefahr, die von den unbemannten Fluggeräten für Jets ausgehe, sei aber mit der von Vögeln vergleichbar, sagt Scheurle. „Ein größerer Vogel wie etwa ein Kranich, der ins Triebwerk gerät, kann ein Flugzeug in Bedrängnis bringen.“

Quelle

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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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