04.06.2025
MIKROELEKTRONIK

AT&S: 500 Mio. Euro flossen in „Innovationsschmiede“ in der Steiermark

Mit einem neuen Werk und Forschungszentrum schuf der Mikroelektronikhersteller AT&S in Leoben 420 neue Arbeitsplätze.
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AT&S produziert unter anderem IC-Substrate
(c) AT&S

Für KI braucht es Rechenzentren, für die braucht es leistungsstarke Rechner, für die braucht es die richtigen Chips und für die braucht es unter anderem sogenannte IC-Substrate. Dabei handelt es sich um Bauteile, die die winzigen Ein- und Ausgänge von Mikrochips (auf Nano-Ebene) mit den viel größeren Strukturen der Leiterplatte (Mikro-Ebene) verbinden. Ein globaler Player (unter anderem) in diesem Feld ist der österreichische Konzern AT&S.

AT&S-Werbevideo zur Erklärung von IC-Substraten

Erste IC-Substrate-Produktion in Europa

Bislang produzierte dieser seine IC-Substrate an seinen Standorten in China und Malaysia. Mit einem neuen Werk und Kompetenzzentrum am Hauptsitz im steirischen Leoben gibt es nun auch eine Produktion in Europa – und zwar die einzige sämtlicher Hersteller. Man könne somit „nun eine vollständig diversifizierte Lieferkette anbieten“, wird AT&S-Vorstand für Microelectronics, Ingolf Schröder, in einer Aussendung zitiert.

500 Millionen investiert, 420 neue Arbeitsplätze geschaffen

Drei Jahre lang wurde am neuen 10.000-Quadratmeter-Komplex „Hinterberg 3“ gebaut. Insgesamt flossen rund 500 Millionen Euro in das Projekt, das als „Important Project of Common European Interest (IPCEI)“ geführt wird und auch durch den Bund neunstellig gefördert wurde. 420 neue Arbeitsplätze wurden laut AT&S damit geschaffen.

Auch Forschung im neuen AT&S-Komplex

Am Standort werden nun nicht nur IC-Substarte produziert, sondern im Rahmen des Kompetenzzentrums auch an deren Weiterentwicklung geforscht. „Wir haben bereits erste Muster an einige Kunden geliefert, und die Qualifizierung für neue Produkte läuft nach Plan“, so Ingolf Schröder. Man arbeite zudem erfolgreich an der weiteren Diversifizierung der Kunden, „wobei wir alle unsere R&D-Kapazitäten optimal nutzen“.

„Werden Kompetenzzentrum als Innovationsschmiede etablieren“

Michael Mertin, President und CEO von AT&S, geht auf die europäische Perspektive des Projekts ein: „Wir werden den Schwung aus der Bauphase mitnehmen und unser Kompetenzzentrum als Innovationsschmiede etablieren. Europa muss gemeinsam weiter am Ball bleiben, denn die internationale Konkurrenz schläft nicht.“

AT&S-CEO richtet Forderung an EU

Mikroelektronik sei einer der Schlüssel zur Schaffung und Sicherung von nachhaltigem Wohlstand in Europa. „Und IC-Substrate sind ein wichtiger Teil davon, denn jeder moderne Mikrochip, egal ob in KI-Rechenzentren, grünen Kraftwerken oder Smartphones, braucht IC-Substrate als Schnittstelle zu Datenspeichern und Stromversorgung“, so Mertin. Er richtet auch eine Forderung an die EU: „Wir brauchen eine mutige und innovative Mikroelektronik-Strategie für Europa, damit Europa wieder wettbewerbsfähig wird. Der European Chips Act ist zwar ein wichtiger Schritt, aber kein Ersatz für eine umfassende Mikroelektronikstrategie.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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