16.07.2022

Artivive: Wiener Art-Tech zieht prominenten Investor an Land

Das AR-Startup erhält eine sechsstellige Summe des US-Blockchain-Projekts Solana.
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(c) Artivive - CTO Joachim Ringsmuth sowie die beiden Gründer Sergiu Ardelean und Codin Popescu von Artivive.

Anfang des letzten Jahres beteiligte sich Dimitriy Aksenov, der mit der RDI Group in seiner Heimat Russland als Immobilienentwickler aktiv ist und als Kunstliebhaber gilt, am Wiener AR-Kunst-Startup Artivive rund um die beiden Gründer Sergiu Ardelean und Codin Popescu. Nun gelang ihnen mit Solana als neuen Investor der nächste Coup.

Artivive: Die AR-Kunstmacher

Zur Erklärung: Artivive verbindet die reale Welt mit der digitalen durch sein AR- (Augmented Reality) Tool und seine App. Es verfügt bereits über mehr als 170.000 Kreative und hat damit Millionen von AR-Kunstwerken weltweit geschaffen.

+++ Bitcoin, Ethereum, Solana, NFT und Blockchain +++

Diese starke Gemeinschaft von Künstlern nütze das No-Code AR-Kreationstool täglich, um die Lücke zwischen digitaler und klassischer Kunst zu schließen, so die Founder. Der Fokus mit dem neuen Investor, der mit einer mittleren sechsstelligen Summer eingestiegen ist, liegt auf NFTs.

Bei Solana-Events dabei

„Wir schauen uns NFTs und die verschiedenen Technologien schon seit mehr als einem Jahr an“, erklärt Co-Founder Ardelean. „Wir suchten nach einer Lösung, die schnell, einfach, sicher, günstig und umweltfreundlich ist. Dementsprechend haben wir uns gefreut, als Solana Ende letztes Jahres Kontakt mit uns aufgenommen hat. Nach ein paar Gesprächen mit dem Produkt-Manager, Techniker und dem Co-Founder Raj Gokal haben wir uns für die Integration von Solana in unser Produkt entschieden. Zu dem Zeitpunkt haben sie auch Interesse an einem Investment in Artivive geäußert. Danach ging alles schnell. Wir durften auch Ideen bei ein paar Solana-Events ausprobieren, wie zum Beispiel NFT-AR-T-Shirts.“

Zu den Bestandsinvestoren Skydeck und Nextblue gesellte sich aktuell neben Solana noch Big Brain Holdings als neuer Investor dazu.

Mit SAFE eingestiegen

Der Krypto-Riese aus San Francisco nutzte bei seinem Einstieg das vom Y-Combinator entwickelte Investment-Instrument SAFE (Simple Agreement for Future Equity), das dem Investor Rechte auf künftige Beteiligungen an dem Unternehmen einräumt – ähnlich einem Optionsschein.

Mit den neuen Partnern an Board soll nun die Vision der beiden Founder ausgeweitet werden.

NFTs als bedeutende, strategische Rolle

„Unsere Mission bei Artivive ist Künstlern:innen bei der Erstellung und Monetarisierung ihrer Kunst zu helfen. Gemäß diesem Vorhaben spielen NFTs eine bedeutende Rolle in unserer Strategie. Artivive ist die einzige No-Code AR-Lösung für Kunst und Kultur. Unsere UX-orientierte Produktentwicklung wollen wir auch in der Integration der NFTs verfolgen“, sagt Ardelean. „Artivive-Kreative werden mit einem ‚Push of Button‘ in Sekunden NFTs erstellen und gleichzeitig in mehreren Marktplätzen zum Verkauf anbieten können. Für uns ist die Integration von NFTs eine Erweiterung unseres Produktes und Business Modells.“

Das Startup ist gerade dabei, eine „NFT-Collectors-Community“ aufzubauen. Ardelean dazu: „Damit kreieren wir die Basis für die Künstler:innen, die NFTs erstellen und verkaufen werden. Alle, die Teil der Community werden wollen, können unserem Discord-Channel beitreten.“


Die Strategie des AR-Startups ist dabei in sechs Phasen unterteilt:

Phase 1: On-boarding von Künstlern von Web2 zu Web3

Phase 2: Aufbau der Web3-Community und -Identität

Phase 3: Einführung & Skalierung von Artivive AR Member Pass NFT-Community

Phase 4: Einführung & Wachstum der AR NFT-Sammlungen mit Künstlern

Phase 5: Einführung des weltweit ersten AR NFT-Marktplatzes

Phase 6: Grow

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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