28.03.2024
AR-ART

Artivive: Wiener ArtTech kollaboriert mit Canva

Das Augmented-Reality-Startup erweckt nun auch in Zusammenarbeit mit Canva Kunst zum digitalen Leben.
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CEO und Co-Founder von Artivive Sergiu Ardelean (c) Artivive
CEO und Co-Founder von Artivive Sergiu Ardelean (c) Artivive

Das Wiener AR-Startup Artivive ist nun auch in Canva integriert. Zusammen mit der australischen Plattform will das Unternehmen damit die virtuellen Möglichkeiten für Kunstschaffende erweitern. Mithilfe von Artivive können Künstler:innen ihre Werke inzwischen einfach innerhalb von Canva virtuell zum Leben erwecken.

Artivive-Gründer und CEO Sergiu Ardelean sieht in dieser Kooperation einen starken Schritt für die Implementierung von Augmented Reality in alltägliche Workflows. „Wir sehen im letzten halben Jahr, dass immer mehr Kreative sich mit Spatial Computing auseinandersetzen. Dabei glauben wir an die Kombination aus zwei Welten. Artivive und Canva setzen hier an und helfen Menschen, die sich nicht mit der dahinterliegenden Technik beschäftigen wollen. Kreative können mit AR arbeiten ohne verstehen zu müssen, wie das genau funktioniert. Hier sehe ich einen wichtigen Schritt, um AR/Specialcomupting zu demokratisieren“, so Ardelean zum brutkasten.

Artivive ist nun auch in Canva integriert (c) Artivive

Entscheidung über weiteres Vorgehen steht an

Erste Gespräche über eine Kooperation der beiden Unternehmen liefen laut CEO Ardelean im Herbst vergangenen Jahres an. Vor gut einem Monat ging dann die erste Version der integrierten Anwendung in einem Silent Launch an den Start. Inzwischen ist auch schon eine zweite Version live und an einer dritten wird momentan noch gefeilt. „Es ist ein working-progress momentan“, so der Gründer von Artivive zum brutkasten. „Wir wollen unseren Anwendungsbereich mithilfe von User:innenfeedback weiterentwickeln.“

Nach den Angaben von Ardelean entstand die Kooperation von Canva und Artivive aus einem gemeinsamen Interesse kreative Menschen und Augmented Reality zusammenzubringen. In der nächsten Woche wollen sich die beiden Teams zusammensetzen und über die weiteren Schritte und eine mögliche Ausweitung der Kooperation sprechen.

Art X Augmented Reality

Das 2017 gegründete Unternehmen verbindet mit seiner Lösung die reale Welt mit AR. So können beispielsweise Bilder visuell erweitert werden, wenn man mit einem Smartphone draufhält. Nach eigenen Angaben hat Artivive mit seinen Anwendungsbereichen weltweit 250.000 Kund:innen, die mit ihrer Hilfe AR-Kunstwerke schaffen. Auch namenhafte Investor:innen konnte das Wiener Startup von sich überzeugen.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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