16.01.2019

Artivive möchte mit US-Accelerator den Sprung über den Atlantik wagen

Das Wiener Kunst-Startup Artivive entwickelte ein Augmented-Reality-Tool für Museen und Kunstschaffende. Aus insgesamt 600 Bewerbungen konnte sich das Startup nun für das renommierte US-Accelerator-Programm Berkeley SkyDeck qualifizieren. Wir haben mit Co-Founder und CEO Sergiu Ardelean, der sich bereits in Kalifornien befindet, über die Hintergründe gesprochen.
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Artivive
(c) Artivive

Das Wiener Kunst-Startup Artivive hat sich zum Ziel gesetzt analoge Kunstwerke mit einem Augmented-Reality-Tool, um eine digitale Dimension zu erweitern. Dabei geht es nicht nur darum, den Betrachter mit Zusatzinformationen über das jeweilige Kunstwerk zu versorgen. Viel mehr sollen auch Kunstschaffende die Möglichkeit bekommen, durch die digitale AR-Erweiterung neue Kunstformen zu entwickeln – ganz nach dem selbst auferlegten Slogan: „Bring Art to Life“.

600 Mitbewerber für US-Accelerator Berkeley SkyDeck

Artivive wurde von Sergiu Ardelean und Codin Popescu 2017 in Wien gegründet und kann mittlerweile auf ein wahre Erfolgsgeschichte zurückblicken. So kooperieren bereits zahlreiche namhafte österreichische Museen, wie die Albertina oder das Belvedere, mit dem noch recht jungen AR-Kunst-Startup.

Die Aktivitäten von Artivive beschränken sich dabei jedoch nicht nur auf Europa: Mittlerweile betreibt das Startup auch ein Büro in Peking, um sich verstärkt dem asiatischen Markt zu widmen. Zudem beteiligten sich die beiden Gründer letztes Jahr im Global Incubator Network (GIN) und setzten über dessen goAsia-Programm zahlreiche Projekte im asiatischen Raum um. Wie Co-Founder und CEO Ardelean gegenüber dem brutkasten erläutert, sei sein Startup auch über GIN zur Bewerbung für den renommierten US-Accelerator Berkeley SkyDeck gekommen.“Wir wurden von GIN bzw. einer Mitarbeiterin von GIN für SkyDeck empfohlen und konnten uns schließlich aus insgesamt 600 Mitbewerbern erfolgreich qualifizieren.“

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Markteintritt in den USA und Investment

Beim SkyDeck-Accelerator haben auch schon international bekannte Startups, wie der E-Scooter-Sharing-Dienst Lime, teilgenommen. Für die aktuelle Runde konnten sich lediglich 20 Startups qualifizieren. Ardelean betont, dass sein Startup den Accelerator für einen Markteintritt in die USA nutzen möchte: „Wir freuen uns über die Chance, Artivive auf dem US-Markt zu positionieren und dabei wertvolle strategische Unterstützung sowie ein großartiges Netzwerk und begleitendes Coaching im Rahmen des Berkeley-Skydeck-Programms zu erhalten.“ Das Programm dauert insgesamt sechs Monate, wobei Ardelean über diesen Zeitraum auch in Kalifornien bleiben möchte, um ein Sales-Office für Artivive vor Ort aufzubauen.

Die Teilnahme am Accelerator beinhaltet neben Coaching und dem Zugang zum Berkeley-Alumni-Netzwerk auch ein Investment. Wie Ardelean gegenüber dem brutkasten bestätigt, beträgt dieses Investment 100.000 US-Dollar. Im Gegenzug erhält Berkeley SkyDeck über einen SAFE-Vertrag fünf Prozent am Unternehmen.

Kooperation mit Softwarefirma Reea.net

Weiters wurde bekannt, dass Artivive die schon bestehende Zusammenarbeit mit der rumänischen Softwareentwicklungsfirma Reea.net in Zukunft ausbauen möchte. Sie zählt mit 250 Entwicklern zu den größten Software-Schmieden Rumäniens. So soll Dan Masca, Eigentümer und CEO von Reea.net, als Investor bei Artivive einsteigen. „In den letzten 18 Jahren haben wir vielen Startups aus den USA geholfen ihre Lösungen fertigzustellen. Wir freuen uns, Artivive bei der Entwicklung des Produktes für den amerikanischen Markt zu unterstützen.“, so Masca in einer Aussendung.


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Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 15. November 2017

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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