06.09.2018

Artis setzt nun auf „Plasmachain“ nach abgebrochenem ICO

Nach dem abgeblasenen ICO sind die Grazer Entwickler hinter dem „fairen“ Blockchain-Projekt Artis bemüht, ihr Konzept mittels "Plasmachain" den neuen Gegebenheiten anzupassen.
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Plasmachain
(c) Lab10 Collective eG: Das Grazer Startup Artis setzt nach einem abgeblasenen ICO auf die "Plasmachain" als Ökosystem für EntwicklerInnen.

Zielgruppe des Lab10 Collectives, das hinter Artis steckt, sind v.a. EntwicklerInnen für Apps, die mit Blockchain-Systemen interagieren. Die Ethereum-Blockchain, über die mittlerweile ein gewichtiger Teil aller weltweiten Blockchain-Transaktionen laufe, habe wegen dieser Auslastung „hohe und vor allem stark schwankende Transaktionskosten“, sagt Thomas Zeinzinger von Lab10. Weshalb die Entwickler von Ethereum auf eine Lösung setzten, „die die hohe Sicherheit der Ethereum-Blockchain enthält, aber die Last auf eine so genannte Plasmachain auslagert“. Die wiederum könne man sich als über eine Art Brücke mit der Ethereum-Blockchain verbunden vorstellen.

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Via Plasmachain ließen sich dort gespeicherte, „austauschbare digitale Güter“ wie Coins bzw. Tokens „jederzeit“ bewegen. Das Besondere daran: Auch wenn die Plasmachain nicht erreichbar ist oder gehackt wurde, könnten die rechtmäßigen Eigentümer der dorthin ausgelagerten Güter via Ethereum-Blockchain ihr Eigentum belegen. Im Grunde wurde also mit der Auslagerung auf die Plasmachain das Problem der begrenzten Skalierbarkeit der Blockchain gelöst. Im Fall z.B. eines Hackerangriffs auf die Plasmachain wären aber auf der Blockchain die Vorgänge der Auslagerung sowie deren Inhalte nachvollziehbar.

Plasmachain sichert digitale Güter ab

Als praktisches Beispiel führt Zeinzinger etwa eine dezentrale Exchange-Plattform (wie etwa OmiseGO) an, wo in Reaktion auf einen Diebstahl alle Anleger ihre Token auf die Ethereum-Blockchain zurückbewegen könnten – und der Dieb leer ausgeht. „Angesichts der spektakulären Diebstähle in der Vergangenheit könnte diese Lösung eine massive Verbesserung des Vertrauens in Kryptobörsen bringen und dabei noch den ‚Mittelsmann Börse‘ obsolet machen“, meint Zeinzinger.

Weiters könne man sich das Beispiel eines Spieleherstellers vorstellen, der es Usern ermöglicht, bestimmte Skills zu erwerben. Diese können als ‚realer‘ Besitz in einer Plasmachain gespeichert werden – und zwar zentral beim Hersteller. Würde nun ein Nutzerkonto gehackt, so könnte der betroffene Spieler über die verbundene Ethereum-Blockchain seinen legitimen Besitz nachweisen. Auch könnte es sein, dass ein anderer Spielehersteller die Übertragung dieser Skills in ein eigenes, neues Spiel ermöglicht – dies wäre dann durch keinerlei Sperren vom anderen Hersteller zu verhindern. Laut Zeinzinger könnte das „die Dynamik auf dem Spielmarkt noch deutlich anfeuern, wo bisher offene Standards eher die Seltenheit sind“.

Rücküberweisung an ICO-Anleger läuft

Zur Unterstützung und Ausführung der via Artis-Plasmachain entwickelten Anwendungen entwickelt Artis selbst die „Minerva-App“. Man legt sich dort eine digitale Identität an und bekommt ein Wallet zur Verwaltung persönlicher Coins und digitaler Güter jeder Art auf der Blockchain. Sowohl die App-Entwickler als auch die registrierten User erhalten „Startpakete“ an ATS – dem systemeigenen Coin. Damit halte man die Eintrittshürde möglichst gering und jeder User könne „wie zu Beginn von Bitcoin einfach an den Artis-spezifischen Coin“ kommen.

Was den im August abgebrochenen ICO betrifft, betont Zeinzinger, dass seit dem Start der Registrierungsphase im Mai „noch kein Geld an das Lab10 Collective geflossen ist“. Alle Kleininvestoren, die sich durch Ether-Überweisungen eine Zuteilung an ATS reserviert haben, wurden bereits aufgefordert, sich ihren Ether wieder zurückzuholen. „Diese Funktionalität wurde von Anfang an in den Smart-Contract eingebaut.“ Sie sei über eine einfache „Null-Ether-Transaktion“ an diesen Smart-Contract auszulösen. Nähere Erläuterungen dazu stellt Artis in einem Video bereit.


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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


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Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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