06.09.2018

Artis setzt nun auf „Plasmachain“ nach abgebrochenem ICO

Nach dem abgeblasenen ICO sind die Grazer Entwickler hinter dem „fairen“ Blockchain-Projekt Artis bemüht, ihr Konzept mittels "Plasmachain" den neuen Gegebenheiten anzupassen.
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Plasmachain
(c) Lab10 Collective eG: Das Grazer Startup Artis setzt nach einem abgeblasenen ICO auf die "Plasmachain" als Ökosystem für EntwicklerInnen.

Zielgruppe des Lab10 Collectives, das hinter Artis steckt, sind v.a. EntwicklerInnen für Apps, die mit Blockchain-Systemen interagieren. Die Ethereum-Blockchain, über die mittlerweile ein gewichtiger Teil aller weltweiten Blockchain-Transaktionen laufe, habe wegen dieser Auslastung „hohe und vor allem stark schwankende Transaktionskosten“, sagt Thomas Zeinzinger von Lab10. Weshalb die Entwickler von Ethereum auf eine Lösung setzten, „die die hohe Sicherheit der Ethereum-Blockchain enthält, aber die Last auf eine so genannte Plasmachain auslagert“. Die wiederum könne man sich als über eine Art Brücke mit der Ethereum-Blockchain verbunden vorstellen.

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Via Plasmachain ließen sich dort gespeicherte, „austauschbare digitale Güter“ wie Coins bzw. Tokens „jederzeit“ bewegen. Das Besondere daran: Auch wenn die Plasmachain nicht erreichbar ist oder gehackt wurde, könnten die rechtmäßigen Eigentümer der dorthin ausgelagerten Güter via Ethereum-Blockchain ihr Eigentum belegen. Im Grunde wurde also mit der Auslagerung auf die Plasmachain das Problem der begrenzten Skalierbarkeit der Blockchain gelöst. Im Fall z.B. eines Hackerangriffs auf die Plasmachain wären aber auf der Blockchain die Vorgänge der Auslagerung sowie deren Inhalte nachvollziehbar.

Plasmachain sichert digitale Güter ab

Als praktisches Beispiel führt Zeinzinger etwa eine dezentrale Exchange-Plattform (wie etwa OmiseGO) an, wo in Reaktion auf einen Diebstahl alle Anleger ihre Token auf die Ethereum-Blockchain zurückbewegen könnten – und der Dieb leer ausgeht. „Angesichts der spektakulären Diebstähle in der Vergangenheit könnte diese Lösung eine massive Verbesserung des Vertrauens in Kryptobörsen bringen und dabei noch den ‚Mittelsmann Börse‘ obsolet machen“, meint Zeinzinger.

Weiters könne man sich das Beispiel eines Spieleherstellers vorstellen, der es Usern ermöglicht, bestimmte Skills zu erwerben. Diese können als ‚realer‘ Besitz in einer Plasmachain gespeichert werden – und zwar zentral beim Hersteller. Würde nun ein Nutzerkonto gehackt, so könnte der betroffene Spieler über die verbundene Ethereum-Blockchain seinen legitimen Besitz nachweisen. Auch könnte es sein, dass ein anderer Spielehersteller die Übertragung dieser Skills in ein eigenes, neues Spiel ermöglicht – dies wäre dann durch keinerlei Sperren vom anderen Hersteller zu verhindern. Laut Zeinzinger könnte das „die Dynamik auf dem Spielmarkt noch deutlich anfeuern, wo bisher offene Standards eher die Seltenheit sind“.

Rücküberweisung an ICO-Anleger läuft

Zur Unterstützung und Ausführung der via Artis-Plasmachain entwickelten Anwendungen entwickelt Artis selbst die „Minerva-App“. Man legt sich dort eine digitale Identität an und bekommt ein Wallet zur Verwaltung persönlicher Coins und digitaler Güter jeder Art auf der Blockchain. Sowohl die App-Entwickler als auch die registrierten User erhalten „Startpakete“ an ATS – dem systemeigenen Coin. Damit halte man die Eintrittshürde möglichst gering und jeder User könne „wie zu Beginn von Bitcoin einfach an den Artis-spezifischen Coin“ kommen.

Was den im August abgebrochenen ICO betrifft, betont Zeinzinger, dass seit dem Start der Registrierungsphase im Mai „noch kein Geld an das Lab10 Collective geflossen ist“. Alle Kleininvestoren, die sich durch Ether-Überweisungen eine Zuteilung an ATS reserviert haben, wurden bereits aufgefordert, sich ihren Ether wieder zurückzuholen. „Diese Funktionalität wurde von Anfang an in den Smart-Contract eingebaut.“ Sie sei über eine einfache „Null-Ether-Transaktion“ an diesen Smart-Contract auszulösen. Nähere Erläuterungen dazu stellt Artis in einem Video bereit.


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  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

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