06.08.2018

Grazer Artis bläst ICO ab: „Es ist ein toxisches Umfeld“

Ende Mai war der Pre-Sale zum ICO des Grazer Blockchain-Startups Artis gestartet. Ende September hätte der Token Sale beginnen sollen. Der wurde nun abgesagt. Wir sprachen mit CEO Thomas Zeinzinger
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Artis-ICO abgesagt - Interview mit Thomas Zeinzinger
(c) Artis: Das Team

„Wir sind in den vergangenen Monaten tief in die Logiken von Token-Sales eingetaucht“, erzählt Thomas Zeinzinger, CEO des Grazer Blockchain-Startups Artis, im Gespräch mit dem Brutkasten. Und es sei klar geworden: „Der ICO-Hype wurde zu einem richtigen Industriezweig, der mehr Schattenseiten als positive Beispiele aufweist“. Er geht noch weiter: „Es ist ein toxisches Umfeld. Oder auf Österreichisch: Es ist richtig schiach!“. Deswegen habe man beschlossen, den Artis-ICO, dessen Pre-Sale seit Ende Mai lief und der Ende September starten hätte sollen, abzublasen. „Wir hätten uns sonst massiv verbiegen müssen“, sagt Zeinzinger.

Zahlungsflüsse in Echtzeit bei Artis

Tatsächlich tritt Artis, das aus der Grazer „Blockchain-Genossenschaft“ Lab10 Collective entstanden ist, mit einem Maß an Idealismus an, wie man es in der Krypto-Welt nur noch selten antrifft. Begriffe wie Fairness, die Idee der „Sharing Economy“, der nachhaltige Einsatz von Energie und Verteilungsgerechtigkeit stehen im Zentrum des Konzepts. Dabei geht es durchaus um das liebe Geld. So genannte „Streems“ sollen Zahlungsflüsse in Echtzeit ermöglichen. Die Abrechnung von Leistungen – ein besonders simples Beispiel sind Park-Gebühren – soll durch dieses „fließende Geld“ fairer und effizienter werden. Basis dafür ist die Ethereum-Blockchain. Als Kooperationspartner wurden einige der großen und vor allem seriösen Player in der österreichischen Blockchain-Landschaft gewonnen, etwa das Austrian Institute of Technology (AIT) oder das Wiener WU-Kryptoinstitut.

Archiv: Video-Interview beim Artis-Launch-Event

„Überall hört man nur Marketing-Bla-Bla“

Bei einem Blockchain-Projekt dieses Umfangs lag natürlich auch der ICO als Finanzierungsinstrument nahe. Doch rund zwei Monate nach Start des Pre-Sale wirkt Zeinzinger, was den Token Sale angeht, merkbar resigniert. „Es ist fast unmöglich, sein Projekt sinnvoll zu kommunizieren. Überall hört man nur Marketing-Bla-Bla. Es geht nur darum, wer am lautesten schreien kann und nicht um die Qualität des Konzepts“, sagt er. Dem Großteil der Einzelinvestoren fehle letztlich die Urteilsfähigkeit, sie würden dem Herdentrieb folgen.

Es geht nur ums Geld Machen

Fast noch mehr stört den CEO aber eine weitere Dynamik, die sich mit dem ICO-Hype entwickelt habe. „Großinvestoren steigen bei vielen Tokens bereits im Pre-Sale stark ein und pushen den Preis, was FOMO (Anm. „fear of missing out“) erzeugt. Wenn dann die Kleininvestoren kommen, steigen sie wieder aus. Der Preis stürzt ab und das Projekt ist tot, egal ob es gut oder schlecht aufgesetzt war“. In dieser Dynamik müsse man letztlich eine Strategie fahren, bei der es nur mehr ums Geld Machen ginge. Oder man entscheide sich gegen den ICO. „Wir haben die zweite Option gewählt“, sagt Zeinzinger.

Archiv: Thomas Zeinzinger beim FifteenSeconds u.a. über den Artis-ICO

Pre-Sale-Anleger bekommen Ether zurück

Finanziell sei man nicht auf das Kapital aus dem Token Sale angewiesen, betont der Gründer. „Wir fühlen uns jetzt sehr wohl mit dieser Entscheidung. Es ist für das ganze Team eine ziemliche Entlastung – mental und auch zeitlich. Wir sind jetzt wieder viel näher an dem, was wir machen wollen und haben ausreichend Kapazitäten dafür“. Allen, die bisher in den Pre-Sale des Artis-ICO investiert hatten, werde man nun mit Hilfe von Anleitungen zeigen, wie sie ihre Ether wieder herausholen können.

Arbeit an der „Plasma Chain“

Indessen habe es auch technisch weitere Entwicklungen im Projekt gegeben.“Es geht in Richtung Plasma Chain“, sagt Zeinzinger. Dabei handelt es sich um ein erst vor wenigen Monaten vorgestelltes Konzept, dass das Skalierungsproblem der Ethereum-Blockchain lösen soll (vereinfacht: ähnlich dem Lightning Network bei Bitcoin). „In zwei bis drei Jahren wird niemand mehr über Transaktionen pro Sekunde reden“, ist Zeinzinger sicher. Und für die Implementierung bedürfe es auch beim Artis-Team nun intensiver Entwicklungsarbeit. Daneben wolle man weiter am Ausbau der Business-Kontakte arbeiten, bevor man sich in weitere Folge den EndkundInnen zuwenden werde.

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Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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