01.02.2023

Artifact: Ex-Instagram-Gründer entwickeln Twitter-Konkurrenten

Die Ex-Instagram-Gründer Kevin Systrom und Mike Krieger sind zurück mit einer neuen sozialen App. Der Newsreader Artifact soll auf Basis von maschinellem Lernen Nutzer:innen mit personalisierten Nachrichten versorgen.
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Kevin Systrom und Mike Krieger sind Ex-Gründer von Instagram. (c) Christie Hemm/ The New York Times

Eine Art TikTok, aber nur für Text – das haben nun die ehemaligen Instagram-Co-Founder Kevin Systrom und Mike Krieger laut The Verge entwickelt. Die neue App der Ex-Instagram-Gründer heißt Artifact und soll durch den Einsatz von Machine Learning personalisierte Nachrichten für das Newsfeed von User:innen erstellen. Basierend auf individuellen Präferenzen und Interessen können Nutzer:innen die Artikel sogar mit Freund:innen teilen und diskutieren – ähnlich wie auf Twitter.

Warteliste für Artifact

Systrom bezeichnet ihre neue Entwicklung als “die Idee für soziale Apps der nächsten Generation”. Bereits im Jahr 2012 verkauften Krieger und Systrom Instagram für eine Milliarde US-Dollar an Facebook. Sechs Jahre später hat sich das Duo wegen zunehmender Konflikte mit Mark Zuckerberg vom Mutterkonzern getrennt. Inzwischen sind die Ex-Instagram-Gründer zurück – mit Artifact. Der Name steht für die Fusion von Artikeln, Fakten sowie künstlicher Intelligenz.

Vergleichbar mit TikTok schlägt die App im User-Feed beliebte Artikel vor. Diese werden laut Systrom und Krieger aus einer Liste von führenden Nachrichtenorganisationen wie der New York Times bis hin zu kleinen Blogs, die sich mit Nischenthemen beschäftigen, sorgfältig ausgewählt. Klickt die Artifact-User:in auf einen vorgeschlagenen Artikel, speichert der Algorithmus – ähnlich wie auf Instagram – die Präferenz ab und schlägt zukünftig weitere Inhalte dieser Art vor. Die App ist aktuell nicht öffentlich gelauncht. Jedoch können sich Interessent:innen ab heute auf die Warteliste setzen lassen.

Artifact nicht die erste Entwicklung des Duos seit Instagram

Systrom beschreibt in einem Interview mit The Verge, dass er vom Einsatz von künstlicher Intelligenz für Optimierungszwecke fasziniert ist. “Im Laufe der Jahre habe ich festgestellt, dass jedes Mal, wenn wir maschinelles Lernen einsetzen, um das Kundenerlebnis zu verbessern, die Dinge sehr schnell sehr gut werden“, sagte der Ex-Co-Founder von Instagram.

Seit der Verkündung von Artifact gibt es bereits Kritiker:innen, welche die App als “Google Reader als mobile App” oder als “Konkurrenz für Twitter” bezeichnen. Artifact ist seit Instagram nicht die einzige Entwicklung des Gründer-Duos. Die beiden haben bereits im Jahr 2020 die Website RT.live für die Verfolgung der COVID-Ausbreitung entwickelt.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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