26.04.2021

artèQ: Wiener Startup verwandelt analoge Kunstwerke in NFTs

Seriengründer Farbod Sadeghian nutzt mit artèQ die Blockchain-Technologie und "Minting", um analoge Kunstwerke zu Non Fungible Tokens zu machen.
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artèQ
(c) artèQ_DigitalFirst - Farbod Sadeghian, Gründer von artèQ, erwartet eine Verschmelzung der digitalen mit der analogen Kunstwelt.

„Meine Vision ist es, mit artèQ die erste ‚Community Brand‘ für analoge Kunst im digitalen Raum zu schaffen. Wir ebnen anderen traditionellen Kunstakteuren wie Galerien, Museen und Auktionshäusern den Weg, ihre Sammlungen ebenfalls über NFT zu lancieren. Die Frage ist nicht, ob NFT-Kunst mit der analogen Kunstwelt verschmelzen wird, sondern wann. Unsere Antwort ist: Jetzt! Wir sind bereit, als Pioniere voranzuschreiten.“ In dieser Aussage von Farbod Sadeghian, Serial-Tech-Entrepreneur und Gründer von artèQ steckt bereits einiges von dem, was sich die letzten Jahre angedeutet und die letzten Monate in der Kunstwelt abgespielt hat.

Der Monetarisierungs-Raum

2020 wechselten am globalen Kunstmarkt Werke im Wert von 50 Milliarden US-Dollar die Hände. Im digitalen Raum allein purzelten Rekorde, wie jener für ein Werk des US-Künstlers Beeple. Hierbei war NFT (Non-Fungible Token) nicht nur Schlagwort der Stunde, sondern wird von Vielen als Brücke zwischen der analogen und digitalen Kunstwelt gesehen. Die Auktionsplattform artèQ möchte in diesem Sinne einen demokratischen und sicheren Raum zur Monetarisierung kreativer Arbeit schaffen und seine Rolle in dieser Entwicklung spielen. Nicht die Selektion durch Mittelsmänner, sondern der Zuspruch des Marktes bestimme, so Sadeghian.

(c) Alessa Grande – Laut artèQ erobert auch der Schaffungsprozess den digitalen Raum.

Konkret schafft dies artèQ mithilfe der Blockchaintechnologie, die nicht nur digitale Währungen, wie Bitcoin und Co, sondern die Schaffung jeglicher digitaler Vermögenswerte ermöglicht. Non-Fungible Token sind digitale Repräsentationen von Unikaten, deren Authentizität, Einzigartigkeit, Herkunft und Eigentum durch die Blockchain garantiert wird. Mit dem „Minting“ – der Erschaffung und virtuellen Prägung ähnlich wie bei einer Münze – eines NFT wird ein digitales Kunstwerk Teil des öffentlich einsehbaren Blockchain-Registers. Dieses gilt als unveränderlich und manipulationssicher.

Direkte Digitalisierung durch artèQ

Um Teil des artèQ-Portfolios zu werden, können Künstler ihre Arbeiten hochladen oder direkt digitalisieren und in einen NFT verwandeln lassen. Einnahmen aus Tausch und Veräußerung der NFT-Kunstwerke sind anschließend direkt mit den Wallets der Eigentümer verknüpft. Die Plattform behält sich von den Transaktionen eine prozentuale Kommission erst bei erfolgreichem Verkauf; der Rest des Services ist kostenfrei.

(c) Alessa Grande – Ein weiteres Werk von der Kunst-Plattform artèQ.

Die Wandlung des analogen Werks in ein digitales erfolgt über ein multidisziplinäres Team von Fotografen, Restauratoren, Designern und 3D-Spezialisten. Hochauflösende Kameras und 3D-Großformatscanner kümmern sich um die digitale Reproduktion – die Verwendung von UV-freiem LED-Licht und geringer Oberflächenerwärmung vermeide jegliche Beschädigung der Kunstwerke.

Veränderte Wahrnehmung der Kunst

„Die Art und Weise, wie Kunst präsentiert und wahrgenommen wird, erobert genauso wie der Schaffungsprozess selbst immer mehr den digitalen Raum“ erklärt Sadeghian. „Mit einem Team hochkarätiger Digital-Marketing-Experten im Rücken, ist artèQ stets am aktuellsten Stand der neuesten Trends und beobachtet genau, wie sich der NFT-Markt entwickelt.“

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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