26.04.2021

artèQ: Wiener Startup verwandelt analoge Kunstwerke in NFTs

Seriengründer Farbod Sadeghian nutzt mit artèQ die Blockchain-Technologie und "Minting", um analoge Kunstwerke zu Non Fungible Tokens zu machen.
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artèQ
(c) artèQ_DigitalFirst - Farbod Sadeghian, Gründer von artèQ, erwartet eine Verschmelzung der digitalen mit der analogen Kunstwelt.

„Meine Vision ist es, mit artèQ die erste ‚Community Brand‘ für analoge Kunst im digitalen Raum zu schaffen. Wir ebnen anderen traditionellen Kunstakteuren wie Galerien, Museen und Auktionshäusern den Weg, ihre Sammlungen ebenfalls über NFT zu lancieren. Die Frage ist nicht, ob NFT-Kunst mit der analogen Kunstwelt verschmelzen wird, sondern wann. Unsere Antwort ist: Jetzt! Wir sind bereit, als Pioniere voranzuschreiten.“ In dieser Aussage von Farbod Sadeghian, Serial-Tech-Entrepreneur und Gründer von artèQ steckt bereits einiges von dem, was sich die letzten Jahre angedeutet und die letzten Monate in der Kunstwelt abgespielt hat.

Der Monetarisierungs-Raum

2020 wechselten am globalen Kunstmarkt Werke im Wert von 50 Milliarden US-Dollar die Hände. Im digitalen Raum allein purzelten Rekorde, wie jener für ein Werk des US-Künstlers Beeple. Hierbei war NFT (Non-Fungible Token) nicht nur Schlagwort der Stunde, sondern wird von Vielen als Brücke zwischen der analogen und digitalen Kunstwelt gesehen. Die Auktionsplattform artèQ möchte in diesem Sinne einen demokratischen und sicheren Raum zur Monetarisierung kreativer Arbeit schaffen und seine Rolle in dieser Entwicklung spielen. Nicht die Selektion durch Mittelsmänner, sondern der Zuspruch des Marktes bestimme, so Sadeghian.

(c) Alessa Grande – Laut artèQ erobert auch der Schaffungsprozess den digitalen Raum.

Konkret schafft dies artèQ mithilfe der Blockchaintechnologie, die nicht nur digitale Währungen, wie Bitcoin und Co, sondern die Schaffung jeglicher digitaler Vermögenswerte ermöglicht. Non-Fungible Token sind digitale Repräsentationen von Unikaten, deren Authentizität, Einzigartigkeit, Herkunft und Eigentum durch die Blockchain garantiert wird. Mit dem „Minting“ – der Erschaffung und virtuellen Prägung ähnlich wie bei einer Münze – eines NFT wird ein digitales Kunstwerk Teil des öffentlich einsehbaren Blockchain-Registers. Dieses gilt als unveränderlich und manipulationssicher.

Direkte Digitalisierung durch artèQ

Um Teil des artèQ-Portfolios zu werden, können Künstler ihre Arbeiten hochladen oder direkt digitalisieren und in einen NFT verwandeln lassen. Einnahmen aus Tausch und Veräußerung der NFT-Kunstwerke sind anschließend direkt mit den Wallets der Eigentümer verknüpft. Die Plattform behält sich von den Transaktionen eine prozentuale Kommission erst bei erfolgreichem Verkauf; der Rest des Services ist kostenfrei.

(c) Alessa Grande – Ein weiteres Werk von der Kunst-Plattform artèQ.

Die Wandlung des analogen Werks in ein digitales erfolgt über ein multidisziplinäres Team von Fotografen, Restauratoren, Designern und 3D-Spezialisten. Hochauflösende Kameras und 3D-Großformatscanner kümmern sich um die digitale Reproduktion – die Verwendung von UV-freiem LED-Licht und geringer Oberflächenerwärmung vermeide jegliche Beschädigung der Kunstwerke.

Veränderte Wahrnehmung der Kunst

„Die Art und Weise, wie Kunst präsentiert und wahrgenommen wird, erobert genauso wie der Schaffungsprozess selbst immer mehr den digitalen Raum“ erklärt Sadeghian. „Mit einem Team hochkarätiger Digital-Marketing-Experten im Rücken, ist artèQ stets am aktuellsten Stand der neuesten Trends und beobachtet genau, wie sich der NFT-Markt entwickelt.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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