26.04.2021

artèQ: Wiener Startup verwandelt analoge Kunstwerke in NFTs

Seriengründer Farbod Sadeghian nutzt mit artèQ die Blockchain-Technologie und "Minting", um analoge Kunstwerke zu Non Fungible Tokens zu machen.
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artèQ
(c) artèQ_DigitalFirst - Farbod Sadeghian, Gründer von artèQ, erwartet eine Verschmelzung der digitalen mit der analogen Kunstwelt.

„Meine Vision ist es, mit artèQ die erste ‚Community Brand‘ für analoge Kunst im digitalen Raum zu schaffen. Wir ebnen anderen traditionellen Kunstakteuren wie Galerien, Museen und Auktionshäusern den Weg, ihre Sammlungen ebenfalls über NFT zu lancieren. Die Frage ist nicht, ob NFT-Kunst mit der analogen Kunstwelt verschmelzen wird, sondern wann. Unsere Antwort ist: Jetzt! Wir sind bereit, als Pioniere voranzuschreiten.“ In dieser Aussage von Farbod Sadeghian, Serial-Tech-Entrepreneur und Gründer von artèQ steckt bereits einiges von dem, was sich die letzten Jahre angedeutet und die letzten Monate in der Kunstwelt abgespielt hat.

Der Monetarisierungs-Raum

2020 wechselten am globalen Kunstmarkt Werke im Wert von 50 Milliarden US-Dollar die Hände. Im digitalen Raum allein purzelten Rekorde, wie jener für ein Werk des US-Künstlers Beeple. Hierbei war NFT (Non-Fungible Token) nicht nur Schlagwort der Stunde, sondern wird von Vielen als Brücke zwischen der analogen und digitalen Kunstwelt gesehen. Die Auktionsplattform artèQ möchte in diesem Sinne einen demokratischen und sicheren Raum zur Monetarisierung kreativer Arbeit schaffen und seine Rolle in dieser Entwicklung spielen. Nicht die Selektion durch Mittelsmänner, sondern der Zuspruch des Marktes bestimme, so Sadeghian.

(c) Alessa Grande – Laut artèQ erobert auch der Schaffungsprozess den digitalen Raum.

Konkret schafft dies artèQ mithilfe der Blockchaintechnologie, die nicht nur digitale Währungen, wie Bitcoin und Co, sondern die Schaffung jeglicher digitaler Vermögenswerte ermöglicht. Non-Fungible Token sind digitale Repräsentationen von Unikaten, deren Authentizität, Einzigartigkeit, Herkunft und Eigentum durch die Blockchain garantiert wird. Mit dem „Minting“ – der Erschaffung und virtuellen Prägung ähnlich wie bei einer Münze – eines NFT wird ein digitales Kunstwerk Teil des öffentlich einsehbaren Blockchain-Registers. Dieses gilt als unveränderlich und manipulationssicher.

Direkte Digitalisierung durch artèQ

Um Teil des artèQ-Portfolios zu werden, können Künstler ihre Arbeiten hochladen oder direkt digitalisieren und in einen NFT verwandeln lassen. Einnahmen aus Tausch und Veräußerung der NFT-Kunstwerke sind anschließend direkt mit den Wallets der Eigentümer verknüpft. Die Plattform behält sich von den Transaktionen eine prozentuale Kommission erst bei erfolgreichem Verkauf; der Rest des Services ist kostenfrei.

(c) Alessa Grande – Ein weiteres Werk von der Kunst-Plattform artèQ.

Die Wandlung des analogen Werks in ein digitales erfolgt über ein multidisziplinäres Team von Fotografen, Restauratoren, Designern und 3D-Spezialisten. Hochauflösende Kameras und 3D-Großformatscanner kümmern sich um die digitale Reproduktion – die Verwendung von UV-freiem LED-Licht und geringer Oberflächenerwärmung vermeide jegliche Beschädigung der Kunstwerke.

Veränderte Wahrnehmung der Kunst

„Die Art und Weise, wie Kunst präsentiert und wahrgenommen wird, erobert genauso wie der Schaffungsprozess selbst immer mehr den digitalen Raum“ erklärt Sadeghian. „Mit einem Team hochkarätiger Digital-Marketing-Experten im Rücken, ist artèQ stets am aktuellsten Stand der neuesten Trends und beobachtet genau, wie sich der NFT-Markt entwickelt.“

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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