26.04.2021

artèQ: Wiener Startup verwandelt analoge Kunstwerke in NFTs

Seriengründer Farbod Sadeghian nutzt mit artèQ die Blockchain-Technologie und "Minting", um analoge Kunstwerke zu Non Fungible Tokens zu machen.
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artèQ
(c) artèQ_DigitalFirst - Farbod Sadeghian, Gründer von artèQ, erwartet eine Verschmelzung der digitalen mit der analogen Kunstwelt.

„Meine Vision ist es, mit artèQ die erste ‚Community Brand‘ für analoge Kunst im digitalen Raum zu schaffen. Wir ebnen anderen traditionellen Kunstakteuren wie Galerien, Museen und Auktionshäusern den Weg, ihre Sammlungen ebenfalls über NFT zu lancieren. Die Frage ist nicht, ob NFT-Kunst mit der analogen Kunstwelt verschmelzen wird, sondern wann. Unsere Antwort ist: Jetzt! Wir sind bereit, als Pioniere voranzuschreiten.“ In dieser Aussage von Farbod Sadeghian, Serial-Tech-Entrepreneur und Gründer von artèQ steckt bereits einiges von dem, was sich die letzten Jahre angedeutet und die letzten Monate in der Kunstwelt abgespielt hat.

Der Monetarisierungs-Raum

2020 wechselten am globalen Kunstmarkt Werke im Wert von 50 Milliarden US-Dollar die Hände. Im digitalen Raum allein purzelten Rekorde, wie jener für ein Werk des US-Künstlers Beeple. Hierbei war NFT (Non-Fungible Token) nicht nur Schlagwort der Stunde, sondern wird von Vielen als Brücke zwischen der analogen und digitalen Kunstwelt gesehen. Die Auktionsplattform artèQ möchte in diesem Sinne einen demokratischen und sicheren Raum zur Monetarisierung kreativer Arbeit schaffen und seine Rolle in dieser Entwicklung spielen. Nicht die Selektion durch Mittelsmänner, sondern der Zuspruch des Marktes bestimme, so Sadeghian.

(c) Alessa Grande – Laut artèQ erobert auch der Schaffungsprozess den digitalen Raum.

Konkret schafft dies artèQ mithilfe der Blockchaintechnologie, die nicht nur digitale Währungen, wie Bitcoin und Co, sondern die Schaffung jeglicher digitaler Vermögenswerte ermöglicht. Non-Fungible Token sind digitale Repräsentationen von Unikaten, deren Authentizität, Einzigartigkeit, Herkunft und Eigentum durch die Blockchain garantiert wird. Mit dem „Minting“ – der Erschaffung und virtuellen Prägung ähnlich wie bei einer Münze – eines NFT wird ein digitales Kunstwerk Teil des öffentlich einsehbaren Blockchain-Registers. Dieses gilt als unveränderlich und manipulationssicher.

Direkte Digitalisierung durch artèQ

Um Teil des artèQ-Portfolios zu werden, können Künstler ihre Arbeiten hochladen oder direkt digitalisieren und in einen NFT verwandeln lassen. Einnahmen aus Tausch und Veräußerung der NFT-Kunstwerke sind anschließend direkt mit den Wallets der Eigentümer verknüpft. Die Plattform behält sich von den Transaktionen eine prozentuale Kommission erst bei erfolgreichem Verkauf; der Rest des Services ist kostenfrei.

(c) Alessa Grande – Ein weiteres Werk von der Kunst-Plattform artèQ.

Die Wandlung des analogen Werks in ein digitales erfolgt über ein multidisziplinäres Team von Fotografen, Restauratoren, Designern und 3D-Spezialisten. Hochauflösende Kameras und 3D-Großformatscanner kümmern sich um die digitale Reproduktion – die Verwendung von UV-freiem LED-Licht und geringer Oberflächenerwärmung vermeide jegliche Beschädigung der Kunstwerke.

Veränderte Wahrnehmung der Kunst

„Die Art und Weise, wie Kunst präsentiert und wahrgenommen wird, erobert genauso wie der Schaffungsprozess selbst immer mehr den digitalen Raum“ erklärt Sadeghian. „Mit einem Team hochkarätiger Digital-Marketing-Experten im Rücken, ist artèQ stets am aktuellsten Stand der neuesten Trends und beobachtet genau, wie sich der NFT-Markt entwickelt.“

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© Edward Jenner

Ziel der neuen Initiative ist es, EU-prämierte Innovationsvorhaben schneller in die Praxis umzusetzen und strategische Schlüsseltechnologien am Standort Österreich zu stärken.

Dafür übernimmt Österreich künftig direkt die europäische Projektbewertung für ausgewählte Vorhaben. Da eine zusätzliche nationale Fachbegutachtung entfällt, soll der Prozess beschleunigt und der bürokratische Aufwand für Forschende und Gründerinnen sowie Gründer minimiert werden. Das Programm orientiert sich an den Kernzielen der nationalen Industriestrategie 2035, die eine Erhöhung der technologischen Souveränität sowie der wirtschaftlichen Resilienz vorsieht.

Zwei Förderschienen für Startups und Forschung

Das neue Instrument unterteilt sich in zwei spezifische Linien, die unterschiedliche Entwicklungsphasen abdecken:

  • „ERC Proof of Concept Seal of Excellence“: Diese Linie unterstützt die wirtschaftliche Verwertung von bereits vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnissen. Hierfür wird ein nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag von 150.000 Euro pro Projekt vergeben.
  • „EIC Accelerator Seal of Excellence“: Diese Schiene richtet sich gezielt an österreichische Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hochgradig innovativen, skalierbaren Projekten. Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Projektkosten ab, wobei die Maximalsumme bei 2,5 Millionen Euro pro Projekt liegt.

Schlanke Abwicklung in der Pilotphase

Die FFG setzt das Programm zunächst im Rahmen einer Pilotphase um. Um die administrativen Hürden so gering wie möglich zu halten, kommt eine sogenannte „Lump-Sum-Logik“ zum Einsatz. Als Grundlage für den pauschalierten Zuschuss dient dabei direkt der bereits positiv bewertete Horizon-Europe-Antrag.

Laut FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth soll dieses Verfahren den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren. Dadurch könnten sich die Beteiligten stärker auf die eigentliche Verwertung und die Marktwirkung ihrer Innovationen konzentrieren.

Auch von politischer Seite wird die Initiative unterstützt: Innovationsminister Peter Hanke erklärte: „Mit der neuen Seal of Excellence-Förderung schaffen wir einen schnelleren und effizienteren Weg, um europäisch ausgezeichnete Spitzenforschung und Deep-Tech-Innovationen umzusetzen.“ Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer verwies zudem auf den globalen Wettbewerb um Schlüsseltechnologien. Hier sei mehr Tempo bei Innovationen notwendig, um den heimischen Standort nachhaltig abzusichern.

Die Einreichung ist ab sofort laufend über das digitale Portal „FFG eCall“ möglich. Einzige zwingende Voraussetzung für die Antragstellung bleibt das bereits verliehene EU-Exzellenzsiegel.

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