26.04.2021

artèQ: Wiener Startup verwandelt analoge Kunstwerke in NFTs

Seriengründer Farbod Sadeghian nutzt mit artèQ die Blockchain-Technologie und "Minting", um analoge Kunstwerke zu Non Fungible Tokens zu machen.
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artèQ
(c) artèQ_DigitalFirst - Farbod Sadeghian, Gründer von artèQ, erwartet eine Verschmelzung der digitalen mit der analogen Kunstwelt.

„Meine Vision ist es, mit artèQ die erste ‚Community Brand‘ für analoge Kunst im digitalen Raum zu schaffen. Wir ebnen anderen traditionellen Kunstakteuren wie Galerien, Museen und Auktionshäusern den Weg, ihre Sammlungen ebenfalls über NFT zu lancieren. Die Frage ist nicht, ob NFT-Kunst mit der analogen Kunstwelt verschmelzen wird, sondern wann. Unsere Antwort ist: Jetzt! Wir sind bereit, als Pioniere voranzuschreiten.“ In dieser Aussage von Farbod Sadeghian, Serial-Tech-Entrepreneur und Gründer von artèQ steckt bereits einiges von dem, was sich die letzten Jahre angedeutet und die letzten Monate in der Kunstwelt abgespielt hat.

Der Monetarisierungs-Raum

2020 wechselten am globalen Kunstmarkt Werke im Wert von 50 Milliarden US-Dollar die Hände. Im digitalen Raum allein purzelten Rekorde, wie jener für ein Werk des US-Künstlers Beeple. Hierbei war NFT (Non-Fungible Token) nicht nur Schlagwort der Stunde, sondern wird von Vielen als Brücke zwischen der analogen und digitalen Kunstwelt gesehen. Die Auktionsplattform artèQ möchte in diesem Sinne einen demokratischen und sicheren Raum zur Monetarisierung kreativer Arbeit schaffen und seine Rolle in dieser Entwicklung spielen. Nicht die Selektion durch Mittelsmänner, sondern der Zuspruch des Marktes bestimme, so Sadeghian.

(c) Alessa Grande – Laut artèQ erobert auch der Schaffungsprozess den digitalen Raum.

Konkret schafft dies artèQ mithilfe der Blockchaintechnologie, die nicht nur digitale Währungen, wie Bitcoin und Co, sondern die Schaffung jeglicher digitaler Vermögenswerte ermöglicht. Non-Fungible Token sind digitale Repräsentationen von Unikaten, deren Authentizität, Einzigartigkeit, Herkunft und Eigentum durch die Blockchain garantiert wird. Mit dem „Minting“ – der Erschaffung und virtuellen Prägung ähnlich wie bei einer Münze – eines NFT wird ein digitales Kunstwerk Teil des öffentlich einsehbaren Blockchain-Registers. Dieses gilt als unveränderlich und manipulationssicher.

Direkte Digitalisierung durch artèQ

Um Teil des artèQ-Portfolios zu werden, können Künstler ihre Arbeiten hochladen oder direkt digitalisieren und in einen NFT verwandeln lassen. Einnahmen aus Tausch und Veräußerung der NFT-Kunstwerke sind anschließend direkt mit den Wallets der Eigentümer verknüpft. Die Plattform behält sich von den Transaktionen eine prozentuale Kommission erst bei erfolgreichem Verkauf; der Rest des Services ist kostenfrei.

(c) Alessa Grande – Ein weiteres Werk von der Kunst-Plattform artèQ.

Die Wandlung des analogen Werks in ein digitales erfolgt über ein multidisziplinäres Team von Fotografen, Restauratoren, Designern und 3D-Spezialisten. Hochauflösende Kameras und 3D-Großformatscanner kümmern sich um die digitale Reproduktion – die Verwendung von UV-freiem LED-Licht und geringer Oberflächenerwärmung vermeide jegliche Beschädigung der Kunstwerke.

Veränderte Wahrnehmung der Kunst

„Die Art und Weise, wie Kunst präsentiert und wahrgenommen wird, erobert genauso wie der Schaffungsprozess selbst immer mehr den digitalen Raum“ erklärt Sadeghian. „Mit einem Team hochkarätiger Digital-Marketing-Experten im Rücken, ist artèQ stets am aktuellsten Stand der neuesten Trends und beobachtet genau, wie sich der NFT-Markt entwickelt.“

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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