07.11.2023

Ares Genetics: Konkurs von Wiener KI-Unternehmen mit 11,2 Mio. Euro Schulden

Ares Genetics ist eine hundertprozentige Tochter des deutschen Unternehmens Curetis, das offenbar auch nicht finanziell einspringen kann.
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cybertrap x.news Ares Genetics Secureo Insolvenz
(c) Adobe Stock - Vitalii Vodolazskyi

Schon Jahre vor dem aktuellen KI-Boom machte das 2017 gegründete Wiener Unternehmen Ares Genetics mit einem großen Versprechen auf sich aufmerksam. Dank seiner KI sollte es gelingen, individuelle Antibiotikaresistenzen bei Patient:innen deutlich schneller zu erkennen und so rasch die passende Therapie zu finden. Dazu führte das Unternehmen DNA-Tests durch, um die Ergebnisse dann mit einer Datenbank abzugleichen – ein aufwändiger Rechenvorgang mit Beitrag künstlicher Intelligenz.

Ares Genetics brachte ersten Corona-Test nach Europa

Schlagzeilen machte Ares Genetics auch zu Beginn der Corona-Pandemie. Schon Ende Jänner 2020, also noch Wochen vor dem ersten Lockdown, brachte das Unternehmen dank Geschäftsbeziehungen zu einem chinesischen Anbieter den ersten Corona-Test nach Europa – brutkasten berichtete damals.

Konkurs: Hauptprodukte teilweise noch in Entwicklung, kein Investor gefunden

Doch nun stellte Ares Gentics, das eine hundertprozentige Tochter des deutschen Unternehmens Curetis ist, einen Konkursantrag, wie Angaben der Kreditschutzverbände zu entnehmen ist. „Das Abgleiten in die nunmehrige Insolvenz führt die Schuldnerin in ihrem Eigenantrag u.a. darauf zurück, dass die Hauptprodukte der Schuldnerin sich zum Teil nach wie vor in der Forschungs- und Entwicklungsphase befinden und keine ausreichende Liquidität vorhanden ist, um den Geschäftsbetrieb weiterhin aufrecht zu erhalten“, heißt es dazu beim AKV.

Und weiter: „Trotz intensiver Bemühungen konnte bislang kein Investor für das Fortbestehen der Schuldnerin und ihrer Alleingesellschafterin, der Curetis GmbH, gefunden werden“. Darüber, ob auch die deutsche Muttergesellschaft insolvent ist, gibt es allerdings aktuell keine öffentlichen Angaben.

11,2 Millionen Euro Schulden – European Investment Bank als mit Abstand größte Gläubigerin

Von der Ares Genetics-Insolvenz sind elf Mitarbeiter:innen betroffen, deren Oktober Gehälter laut AKV noch ausbezahlt wurden. Die Passiva belaufen sich demanch auf rund 11,2 Millionen Euro. Ca. 10,4 Millionen Euro davon schuldet das Unternehmen der  European Investment Bank (EIB), von der im Rahmen eines Garantieprogramms ein Darlehen aufgenommen wurde. Zudem bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen von etwa 123.000 Euro. Insgesamt sollen 23 Gläubiger:innen betroffen sein.

Allerdings verfügt Ares Genetics laut eigenen Angaben auch über Aktiva in Millionenhöhe. Der Buchwert betrage 2,4 Millionen Euro, der Liquidationswert 1,2 Millionen. Die immateriellen Vermögenswerte werden mit rund 1,3 Millionen Euro beziffert.

brutkasten bat das Unternehmen per Mail um ein Statement. Sollte dieses eintreffen, wird es hier ergänzt.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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