21.03.2023

ARD und ZDF wollen Netflix überholen

Der deutsche öffentlich-rechtliche Sender ARD hat seine Streaming-Pläne vorgelegt. Bis Ende des Jahrzehnts will man - gemeinsam mit dem ZDF - der relevanteste Streaming-Anbieter in Deutschland werden.
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ARD, ZDF, Streaming, Netflix
(c) Stock.Adobe/nmann77/cineberg/Koray - ARD-Chef Gniffke hat ambitionierte Pläne.

Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke sagte auf der Tagung der Evangelischen Akademie Tutzing, dass der Sender „in den kommenden Jahren mehrere hundert Millionen Euro in die Entwicklung von Technologie investieren,“ möchte. Das Ziel sei es, bis 2030 zum relevantesten Streaming-Anbieter in Deutschland zu werden. Gelingen soll das mit dem Aufbau einer gemeinsamen Plattform mit dem ZDF.

ARD plant Streaming-Nukleus

„In meiner Vision wird die ARD ein Medienverbund, der journalistische Qualitätsinhalte mit erstklassiger Technologie verbindet“, so Gniffke in Tutzing, der weiters und zu noch größeren Plänen auf der Plattform Golem wie folgt zitiert wird: „Das könne dann der Nukleus sein für etwas noch viel Größeres. Ein Marktplatz für alle deutschen Medien. Dabei geht es darum, eine Medieninfrastruktur zu schaffen, die die Chance hat, die Macht der Social Networks und der großen Plattformbetreiber zu brechen. Das wird enorm viel Geld kosten.“

Die nächsten konkreten Schritte hin zum gemeinsamen Streaming-Netzwerk seien übergreifende Empfehlungen bei Dokumentationen und Kultur, die zeitnah starten werden, teilte das ZDF mit. Weiters geplant seien ein einziger Login und eine gemeinsame Suchfunktion in beiden Mediatheken.

„Lineares Fernsehen wird es noch lange geben“

„Vor mehr als fünfzehn Jahren habe ich damals, noch als Chef der #tagesschau, behauptet, dass absehbar niemand mehr lineares Fernsehen schauen wird“, schrieb Gniffke vor kurzem auf LinkedIn zu diesem Thema. „Heute weiß ich: das (sic) lineare Fernsehen wird es noch lange geben, aber die Mediennutzung hat sich trotzdem komplett verändert. Und wir, die #ARD verändern uns mit. Das ist unsere Pflicht, unsere große Chance und ehrlich gesagt nicht ganz einfach.“

Und weiter: „Neun eigenständige Medienhäuser der ARD, die Programm auf verschiedensten Kanälen für verschiedenste Zielgruppen machen – die ARD ist durchaus ein komplexes Konstrukt, und wir müssen viele Prozesse an vielen unterschiedlichen Stellen anstoßen. Das ist eine Reformagenda und ein Paradigmenwechsel, wie wir ihn gerade vollziehen, ein großes Abenteuer. Und doch ist die ARD auf dem Weg der Veränderung. Ich wünsche mir, dass alle beteiligten Institutionen im Mediensektor unser Tempo mitgehen.“

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KI-Chatbots können laut EuGH-Generalanwalt Urheberrechte verletzen

KI-Chatbots wie Googles Gemini können unter bestimmten Umständen die Rechte von Presseverlagen verletzen, wenn sie Online-Presseartikel abrufen und für die Beantwortung von Nutzeranfragen verwenden. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen am Dienstag veröffentlichten Schlussanträgen am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem ungarischen Unternehmen Like Company und Google.
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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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