03.06.2022

Arbeitszeit: Elon Musk verbrennt zwar kein Benzin, aber Menschen

Elon Musks Aussage zu "mindestens 40 Stunden im Büro" sorgt zurecht für Kritik. Um nachhaltig zu sein, reicht der E-Antrieb bei Tesla nicht aus.
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Arbeitszeit - Elon Musk verbrennt zwar kein Benzin, aber Menschen
Elon Musk verbrennt zwar kein Benzin, aber Menschen, meint Redakteur Dominik Perlaki | (c) brutkasten / Tesla Owners Club Belgium via Wikimedia Commons

„Jeder bei Tesla muss mindestens 40 Stunden in der Woche im Büro verbringen“, schrieb Elon Musk seinen Mitarbeiter:innen dieser Tage in einer E-Mail, die öffentlich wurde. In die Medien kam er damit vorwiegend wegen der somit klar erteilten Absage an das Homeoffice, was für viel Kritik sorgte. Doch vielen Beobachter:innen fiel noch etwas an der Aussage auf: das Wort „mindestens“. Es deutet darauf hin, dass eigentlich viel mehr erwartet wird. Es ist Ausdruck einer Philosophie, die auch in der heimischen Wirtschaft nur allzu verbreitet ist. Bei der Arbeitszeit gilt oft: Mehr ist mehr. Und wer nicht ordentlich Überstunden macht, arbeitet nicht genug.

Studien sprechen für kürzere Arbeitszeit

Wissenschaftlichen Studien hält dieses Mindset allerdings gar nicht Stand. Sie zeigen, etwa gestützt von Jahre dauernden Feldversuchen in Island, dass die Produktivität bei einer geringeren Arbeitszeit gleich bleibt oder sogar steigt. Gleichzeitig verbessert sich aber das mentale Wohlbefinden der Mitarbeiter:innen, während die Burnout-Gefahr erheblich sinkt. Deswegen wird auch der Gegenentwurf zur 70 Stunden-Woche, die 4-Tage-Woche mit 35 Stunden Normalarbeitszeit, immer öfter zum Thema. Zuletzt sorgte in Österreich das 170-Personen Scaleup Tractive aus Pasching mit der Einführung einer solchen für Schlagzeilen.

Tesla und Tractive – ein absurder Vergleich?

Ein Vergleich zwischen Tesla und Tractive mag auf den ersten Blick ob des Größenunterschieds absurd wirken, aber er hat etwas für sich. Elon Musks Unternehmen haftet sich das Thema Nachhaltigkeit auf die Fahnen, beim oberösterreichischen Unternehmen ist das in der PR überhaupt kein Thema. Dabei kann Nachhaltigkeit per Definitionem nicht von einem Elektroantrieb allein erfüllt werden (ganz abgesehen von allen Detail-Fragen in dem Bereich). Ihr werden – so der breite Konsens in der Fachliteratur – drei „Säulen“ zugeschrieben: Ökologie, Ökonomie und Soziales.

Ökonomische Nachhaltigkeit: Tesla entlässt, Tractive stellt ein

Während man Tesla die Erfüllung des Kriteriums Ökologie mit einigen Fragezeichen zugestehen kann, sieht es bei der Säule Ökonomie schon schwieriger aus. Es brauchte viele Jahre und einen erheblichen Kapitaleinsatz, bis das Unternehmen schwarze Zahlen schrieb. Bei Tractive war das laut CEO Michael Hurnaus von Beginn an der Fall. Im Lichte einer aktuell befürchteten Rezession verkündete Elon Musk eben erst in einer internen Mail, er wolle wegen einem „super schlechten Gefühl“ zehn Prozent der Belegschaft entlassen. Tractive hat derzeit Stellen im Ausmaß von mehr als 20 Prozent der aktuellen Belegschaft ausgeschrieben – trotz Krise, weil man ein nachhaltiges Geschäfts- und Wachstumsmodell geschaffen hat.

Burnout-Prävention: Die 4-Tage-Woche ist soziale Nachhaltigkeit

Am eklatantesten ist der Unterschied im Bereich Nummer 3, dem Sozialen. Das Paschinger Scaleup sorgt mit der Einführung der 4-Tage-Woche aktiv für eine bessere Work-Life-Balance seiner Mitarbeiter:innen und beugt damit auch der Burnout-Gefahr vor. Beim E-Auto-Riesen aus dem Valley, der nicht erst einmal wegen schlechten Arbeitsbedingungen in den Medien war, wird die Devise „macht ordentlich Überstunden, sonst könnt ihr einpacken“ ausgegeben.

Elon Musk, die Arbeitszeit und eine alte Grundsatzfrage

Elon Musk verbrennt zwar kein Benzin, aber er verbrennt Menschen. Gut möglich, dass ihn dieses Verhalten auch zum reichsten Mensch der Welt gemacht hat. Nachhaltig ist es jedenfalls nicht. Es wirft die alte Grundsatzfrage auf, ob der Zweck der Wirtschaft ein besseres Leben für alle, oder die Kapitalakkumulation der Wirtschaftstreibenden ist. Zweiteres wird ungern zugegeben, steht aber oft im Vordergrund. Musk ist nur ein plakatives Beispiel. Selbiges gilt auch hier in Österreich nur allzu oft.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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