10.02.2026
CRAFT

Arbeitsschutz: ElephantSkin weitet mit neuem Produkt Geschäftsfeld aus

Das Wiener Scaleup ElephantSkin erweitert sein Geschäftsmodell und steigt mit dem neuen Handschuh-Modell „Craft“ in den technischen Arbeitsschutz ein. Das 2020 gegründete Unternehmen adressiert damit erstmals Branchen wie Lebensmittelindustrie, verarbeitende Industrie und Sicherheitsdienste und positioniert sich jenseits der reinen Alltags- und Hygieneanwendungen.
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Raphael Reifeltshammer (CEO) und Mario Greis (General Manager) | Foto: ElephantSkin

Das Wiener Scaleup ElephantSkin vollzieht einen Ausbau seines Geschäftsmodells. Mit der Vorstellung des Modells Craft adressiert das 2020 gegründete Unternehmen nun auch die Lebensmittelindustrie, verarbeitende Industrie sowie einen breitgefächerten Dienstleistungssektor (u. a. Flughäfen & Security) und bewegt sich damit weg von der reinen Alltags-Hygiene hin zum technischen Arbeitsschutz.

ElephantSkin: Patentierte Schnittschutzfaser

Während die bisherigen Produkte primär für die nachhaltige Nutzung im Alltag konzipiert waren, unterscheidet sich der Craft-Handschuh durch die Materialarchitektur. Der WetnDry etwa als „Allrounder“ bezeichnet, war primär durch seine wasserabweisende Oberfläche und die antivirale Beschichtung geprägt, während das neue Produkt auf eine patentierte Schnittschutzfaser zurückgreift.

© ElephantSkin

Während mehrere der bisherigen Handschuhe auf TENCEL-Fasern für Tragekomfort und Feuchtigkeitsmanagement setzen, ist der Craft mit seiner 44-Prozent-TENCEL-Faser der Lenzing AG explizit für die Lebensmittelindustrie und Sicherheitsdienste zertifiziert. Bei Bedarf kann der Handschuh bei bis zu 60 °C gewaschen werden, ohne seine gesamten Schutzeigenschaften oder Passform zu verlieren, so der Claim.

Industrielle Abfalloptimierung

Für das Scaleup unter der Leitung von Raphael Reifeltshammer ist dieser Schritt eine Reaktion auf den enormen Bedarf an Plastikmüllvermeidung in der Industrie. Während im privaten Bereich die Vermeidung von Einweghandschuhen das Hauptthema ist, stehen im B2B-Bereich Kosten- und Abfalloptimierung im Vordergrund. Als ökonomische Alternative zu tonnenweisen Einweg-Nitrilhandschuhen scheint ElephantSkin den Weg eingeschlagen zu haben, die Lücke zwischen den leichten Montagehandschuhen und reinen Hygiene-Lösungen schließen zu wollen.

Mario Greis, Geschäftsführer ElephantSkin dazu: „Mit unserem über die letzten zwei Jahre entwickelten und zertifizierten Modell Craft bringen wir Nachhaltigkeit, Schutz, Hygiene und Komfort in Einklang. Gemeinsam mit der Lenzing AG zeigen wir einmal mehr, dass verantwortungsvolle Materialien und High-Performance-Handschuhe perfekt zusammenpassen.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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