20.10.2021

Arbeitsrechtler zur 3G-Pflicht: Kein Nachweis im Büro, kein Lohn

Arbeitsrechtsprofessor Franz Marhold gibt in der "Presse" eine erste Einschätzung zur 3G-Pflicht am Arbeitsplatz ab.
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E-Impfpass
(c) STock-Adobe/Photo SG/Symbolfoto - Österreich als digitales Impfpass-Land.

Nach längerem Hin und Her ist die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz in Österreich fix. Am Dienstagnachmittag hatte die SPÖ schließlich nach Verhandlungen eingelenkt. Ausschlag gegeben hat der Kompromiss, dass betriebliche Tests kostenlos bleiben und zwar solange auch die allgemeinen Tests in Teststraßen kostenlos sind, also derzeit bis März 2022. Gesundheitsminister Mückstein verkündete heute nach dem Ministerrat, dass die neue Regelung mit 1. November in Kraft treten wird. Beschlossen wird die 3G-Pflicht im nächsten Nationalrat.

Kein 3G, kein Lohn – außer Home Office ist möglich

Um diese Pflicht in allen Betrieben möglich zu machen, musste ein Gesetz geändert werden. Das ist Grundlage für eine Verordnung, die noch nicht vorliegt – in der „Presse“ am Mittwoch schätzt Arbeitsrechtsprofessor Franz Marhold aber bereits Folgen für Arbeitgeber und -nehmer ab. Wenn sich ein Mitarbeiter weigere, der Pflicht nachzukommen und keinen 3G-Nachweis hat, müsse ihm solange auch kein Lohn gezahlt werden, außer die Tätigkeit könne auch im Home Office verrichtet werden, heißt es da.

Ein Entlassungsgrund sei eine Weigerung nicht. Jedoch könnte ein Betrieb die Weigerung als Kündigungsgrund anführen, wenn ein Mitarbeiter eine Kündigung wegen sozialer Härte anfechten würde – vor Gericht hätte der Arbeitnehmer dann schlechtere Karten, so Marhold.

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notarity-Gründer: Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger
Die notarity-Gründer (vlnr.): Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger | (c) Alexander Schindler

Im Sommer 2021 ging das Wiener LegalTech-Startup notarity mit einem klaren Produktversprechen an den Start: die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen einfacher und angenehmer zu machen. Damit konnte im Heimatmarkt Österreich bald ein signifikanter Anteil der Notariate überzeugt werden, nicht aber die Notariatskammer, die über eine Tochtergesellschaft ein eigenes Angebot in dem Bereich hat. Es kam zu einem jahrelangen Rechtsstreit – brutkasten berichtete zuletzt über das Urteil in zweiter Instanz.

Rund 2.000 internationale Unternehmen als Nutzer

Unter anderem deswegen fokussiert notarity seit Jahren auf das internationale Geschäft. Schon Anfang 2024 verkündete man, mehr als die Hälfte des Umsatzes im Ausland zu erzielen. Mittlerweile sind es mehr als 70 Prozent, wie es nun vom Startup heißt. Dabei lege man einen besonderen Fokus auf internationale Konzerne.

Aktuell würden knapp 2.000 internationale Unternehmen mit großteils mehr als 500 Beschäftigten notarity für digitale Notariatsakte nutzen. Dazu zählen internationale Wirtschaftskanzleien wie DLA Piper und Baker McKenzie. Die Zahl digitaler Dokumenten-Beglaubigungen für internationale Unternehmen, Kanzleien und institutionelle Kunden über die Plattform habe sich im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht.

Mit Umsatzverdopplung Break-even erreicht

So sei zuletzt auch eine Verdopplung des Umsatzes im Jahresvergleich gelungen. „Damit haben wir den Break-even erreicht und den entscheidenden Schritt vom wachstumsstarken Startup zum profitablen Global Champion gemacht“, kommentiert Co-Founder und CEO Jakobus Schuster. Rund 400 Notar:innen hätten mittlerweile mehr als eine Viertelmillion digitale Beglaubigungen über die Plattform abgewickelt, monatlich seien es derzeit rund 10.000.

Zu den wichtigsten Märkten außerhalb der EU zählen das Vereinigte Königreich, die USA, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Schweiz. „Mit dem Erreichen der Gewinnzone schaffen wir die Grundlage, um unsere internationale Expansion künftig aus einer Position finanzieller Stärke voranzutreiben“, so Schuster.

Novelle der Notariatsordnung 2020 als Anstoß

Möglich hat das alles auch die heimische Rechtslage gemacht. Mit einer 2020 beschlossenen Novelle der österreichischen Notariatsordnung wurde die Basis für Online-Notariatsdienstleistungen im Inland geschaffen. Mittlerweile gelten elektronische Beglaubigungen von Unterschriften über notarity in mehr als 100 Ländern. „Unser Produkt entstand unter hohen regulatorischen, datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen.

Genau diese Standards werden heute international immer wichtiger und haben uns den Eintritt in regulierte Märkte erheblich erleichtert“, sagt Schuster und gibt das Ziel aus: „die weltweit führende Infrastruktur für digitale Beglaubigungen internationaler Unternehmen bereitzustellen und diese Position in weiteren Märkten auszubauen.“

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