Nach längerem Hin und Her ist die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz in Österreich fix. Am Dienstagnachmittag hatte die SPÖ schließlich nach Verhandlungen eingelenkt. Ausschlag gegeben hat der Kompromiss, dass betriebliche Tests kostenlos bleiben und zwar solange auch die allgemeinen Tests in Teststraßen kostenlos sind, also derzeit bis März 2022. Gesundheitsminister Mückstein verkündete heute nach dem Ministerrat, dass die neue Regelung mit 1. November in Kraft treten wird. Beschlossen wird die 3G-Pflicht im nächsten Nationalrat.

Kein 3G, kein Lohn – außer Home Office ist möglich

Um diese Pflicht in allen Betrieben möglich zu machen, musste ein Gesetz geändert werden. Das ist Grundlage für eine Verordnung, die noch nicht vorliegt – in der “Presse” am Mittwoch schätzt Arbeitsrechtsprofessor Franz Marhold aber bereits Folgen für Arbeitgeber und -nehmer ab. Wenn sich ein Mitarbeiter weigere, der Pflicht nachzukommen und keinen 3G-Nachweis hat, müsse ihm solange auch kein Lohn gezahlt werden, außer die Tätigkeit könne auch im Home Office verrichtet werden, heißt es da.

Ein Entlassungsgrund sei eine Weigerung nicht. Jedoch könnte ein Betrieb die Weigerung als Kündigungsgrund anführen, wenn ein Mitarbeiter eine Kündigung wegen sozialer Härte anfechten würde – vor Gericht hätte der Arbeitnehmer dann schlechtere Karten, so Marhold.