05.01.2017

Arbeitsmodelle: Von der Evolution zur Organisation

Das Jobsharing-Konzept von Tandemploy soll langfristig glücklicher und produktiver machen. Auf der Online-Plattform können sich Tandems finden.
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Das Jobsharingkonzept von Tandemploy soll glücklich machen.

Wenn Mitarbeiter krank werden oder auf Urlaub gehen, kann es vorkommen, dass im Büro das Chaos ausbricht. Vor allem in Job-Positionen mit viel Verantwortung oder in Unternehmen, wo jeder auf das Funktionieren des anderen angewiesen ist, kann der Ausfall einer Person spürbar sein. Das kann die betroffenen Mitarbeiter, aber auch das Unternehmen unangenehm unter Druck setzen. Aus diesem Problem hat Tandemploy ein Business-Modell gemacht: Auf der Online-Plattform des Startups können nicht nur einzelne Mitarbeiter nach einem Partner suchen, sogar ganze Unternehmen oder Teams können sich matchen lassen. Eine weitere Säule des Startups soll das Consulting von Firmen sein, die das Jobsharing-Konzept ebenfalls ausprobieren wollen.

Kompetenzen werden aufgeteilt

Kern der Idee ist das Zusammenbringen von Teilzeitkräften, die zusammen eine Vollzeitstelle besetzen. Damit werden die Kompetenzen aufgeteilt und Mitarbeiter können wieder beruhigt auf Urlaub gehen, ohne ständig erreichbar sein zu müssen. Viele Tandem-Konstellationen gehen über die klassische 100-Prozent-Stelle hinaus und umfassen zwischen 120 und 150 Prozent. Der Fokus rückt weg von der klassischen 40-Stunden-Woche und erlaubt eine flexiblere Aufteilung der To-dos.

Redaktionstipps

Offen für das Projekt

„Wir arbeiten mit Unternehmen verschiedenster Größe zusammen“, meint Ellen Härtel, die bei Tandemploy fürs Onlinemarketing zuständig ist. Das Modell lasse sich bereits ab zwei Mitarbeitern anwenden – und komme bei dem Startup auch selbst zum Einsatz. So würden sich die Gründerinnen Anna Kaiser und Jana Tepe die Geschäftsführung teilen; dasselbe gelte für ihren eigenen Job, erzählt Härtel: „Ich arbeite nur fast Vollzeit, eigentlich sind es 32 Stunden“; den Rest übernimmt ihr Partner. „Ich bin nicht mit dem Gedanken in die Jobsuche gegangen, unbedingt Teilzeit arbeiten zu wollen, sondern war einfach nur offen für das Projekt.“

Geteiltes Leid

Jobsharing bringt aber neben vielen Vorteilen auch mehr Komplexität in eine Firma. „Gerade in der Anfangsphase muss man sich da einarbeiten und es benötigt sehr gute Absprachen. Außerdem muss man so etwas wie Konkurrenzdenken unter dem Tisch lassen.“ Die Erfahrung zeige aber, dass die Umstellung meist relativ schnell gehe. Wer glaubt, dass er bei diesem Konzept seine Verantwortung komplett abgibt, irrt. Vielmehr geht es darum, diese gemeinsam mit dem Partner zu übernehmen. Laut Härtel verbucht das deutsche Startup eine große Nachfrage von Unternehmen aus Österreich, insbesondere von jungen Menschen. Seitens der Arbeitgeber würden sich zunehmend auch größere Firmen für das Jobsharing-Modell interessieren. Tandemploy sei in Gesprächen mit drei großen Unternehmen, es gehe jeweils um Jobsharing für Management-Positionen. Im Herbst 2013 gegründet, finden sich rund 5.000 registrierte Jobsharer und über 50 Unternehmen auf der Plattform.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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