05.01.2017

Arbeitsmodelle: Von der Evolution zur Organisation

Das Jobsharing-Konzept von Tandemploy soll langfristig glücklicher und produktiver machen. Auf der Online-Plattform können sich Tandems finden.
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Das Jobsharingkonzept von Tandemploy soll glücklich machen.

Wenn Mitarbeiter krank werden oder auf Urlaub gehen, kann es vorkommen, dass im Büro das Chaos ausbricht. Vor allem in Job-Positionen mit viel Verantwortung oder in Unternehmen, wo jeder auf das Funktionieren des anderen angewiesen ist, kann der Ausfall einer Person spürbar sein. Das kann die betroffenen Mitarbeiter, aber auch das Unternehmen unangenehm unter Druck setzen. Aus diesem Problem hat Tandemploy ein Business-Modell gemacht: Auf der Online-Plattform des Startups können nicht nur einzelne Mitarbeiter nach einem Partner suchen, sogar ganze Unternehmen oder Teams können sich matchen lassen. Eine weitere Säule des Startups soll das Consulting von Firmen sein, die das Jobsharing-Konzept ebenfalls ausprobieren wollen.

Kompetenzen werden aufgeteilt

Kern der Idee ist das Zusammenbringen von Teilzeitkräften, die zusammen eine Vollzeitstelle besetzen. Damit werden die Kompetenzen aufgeteilt und Mitarbeiter können wieder beruhigt auf Urlaub gehen, ohne ständig erreichbar sein zu müssen. Viele Tandem-Konstellationen gehen über die klassische 100-Prozent-Stelle hinaus und umfassen zwischen 120 und 150 Prozent. Der Fokus rückt weg von der klassischen 40-Stunden-Woche und erlaubt eine flexiblere Aufteilung der To-dos.

Redaktionstipps

Offen für das Projekt

„Wir arbeiten mit Unternehmen verschiedenster Größe zusammen“, meint Ellen Härtel, die bei Tandemploy fürs Onlinemarketing zuständig ist. Das Modell lasse sich bereits ab zwei Mitarbeitern anwenden – und komme bei dem Startup auch selbst zum Einsatz. So würden sich die Gründerinnen Anna Kaiser und Jana Tepe die Geschäftsführung teilen; dasselbe gelte für ihren eigenen Job, erzählt Härtel: „Ich arbeite nur fast Vollzeit, eigentlich sind es 32 Stunden“; den Rest übernimmt ihr Partner. „Ich bin nicht mit dem Gedanken in die Jobsuche gegangen, unbedingt Teilzeit arbeiten zu wollen, sondern war einfach nur offen für das Projekt.“

Geteiltes Leid

Jobsharing bringt aber neben vielen Vorteilen auch mehr Komplexität in eine Firma. „Gerade in der Anfangsphase muss man sich da einarbeiten und es benötigt sehr gute Absprachen. Außerdem muss man so etwas wie Konkurrenzdenken unter dem Tisch lassen.“ Die Erfahrung zeige aber, dass die Umstellung meist relativ schnell gehe. Wer glaubt, dass er bei diesem Konzept seine Verantwortung komplett abgibt, irrt. Vielmehr geht es darum, diese gemeinsam mit dem Partner zu übernehmen. Laut Härtel verbucht das deutsche Startup eine große Nachfrage von Unternehmen aus Österreich, insbesondere von jungen Menschen. Seitens der Arbeitgeber würden sich zunehmend auch größere Firmen für das Jobsharing-Modell interessieren. Tandemploy sei in Gesprächen mit drei großen Unternehmen, es gehe jeweils um Jobsharing für Management-Positionen. Im Herbst 2013 gegründet, finden sich rund 5.000 registrierte Jobsharer und über 50 Unternehmen auf der Plattform.

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© Screenshot - (v.l.) Infrastrukturminister Peter Hanke, Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH und Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn.

Ein halbes Jahr nach der Präsentation der „Industriestrategie 2035“ hat die österreichische Bundesregierung – in Form von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Infrastrukturminister Peter Hanke, Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn – gemeinsam mit Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH, eine erste Zwischenbilanz vorgelegt. Demnach sind aktuell 42 der insgesamt 117 definierten Maßnahmen – was rund 35 Prozent entspricht – bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung.

Um die Standortbedingungen für heimische Betriebe konkret zu verbessern, liegt der strategische Fokus der Regierung derzeit auf dem Abbau bürokratischer Hürden und der finanziellen Unterstützung beim Aufbau neuer Produktionskapazitäten. Zwei Kernmaßnahmen stehen dabei im Zentrum: das neue Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetz und ein frischer Fördercall der Austria Wirtschaftsservice (aws).

Beschleunigungsgesetz für Industrieanlagen

Um die oft langwierigen Genehmigungsverfahren für neue Produktionsanlagen zu straffen, geht mit dem heutigen 16. Juni 2026 der erste Teil des Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetzes in die Begutachtungsphase. Dieser erste Gesetzesabschnitt konzentriert sich spezifisch auf Anlagen im Bereich der Energie- und Umwelttechnologien.

Das in Begutachtung befindliche Gesetz sieht die Etablierung eines Fast-Track-Verfahrens vor: Das Wirtschaftsministerium kann Vorhaben künftig innerhalb einer Frist von 30 Tagen offiziell als „strategisches Projekt“ einstufen. Projekten, die diesen Status erhalten, wird in den behördlichen Genehmigungsverfahren rechtlich ein „überragendes öffentliches Interesse“ beigemessen. Dies soll formelle Hürden abbauen und die Verfahrensdauer signifikant reduzieren. Um die Unternehmen zudem nicht zwischen verschiedenen Zuständigkeiten aufzureiben, wird das Prinzip der „Single Points of Contact“ eingeführt. Bei den neun Bundesländern werden zentrale Kontaktstellen eingerichtet, die den Unternehmen künftig als alleinige Ansprechpartner durch die Genehmigungsverfahren dienen.

18 Millionen Euro für Pilotanlagen und Skalierung

Flankierend zu den administrativen Erleichterungen startet die Förderbank aws ein neues Impulsprogramm unter dem Titel „Industrielle Schlüsseltechnologien – Leitbetriebe 2030„. Der Call öffnete heute um 13:00 Uhr und ist mit einem Gesamtfördervolumen von 18 Millionen Euro dotiert. Das Programm soll Unternehmen in der ressourcenintensiven Phase zwischen technologischer Entwicklung und der tatsächlichen industriellen Produktion mit frischem Kapital unterstützen.

Die Eckdaten der Förderung

  • Zielgruppe: Mittlere und große österreichische Unternehmen, die eine industrielle Skalierungsfähigkeit aufweisen.
  • Ticketgröße: Pro eingereichtem Projekt können bis zu drei Millionen Euro an Förderung beantragt werden.
  • Projektvolumen: Das Gesamtinvestitionsvolumen der Projekte muss zwischen 1 und 50 Millionen Euro betragen.
  • Förderzweck: Gefördert werden Investitionen in neuartige Pilot-Produktionsanlagen mit hohem Innovationsgehalt sowie der Aufbau von wesentlichen Innovationsinfrastrukturen, wie etwa Laborinfrastruktur oder Reinräumen, innerhalb der neun definierten Schlüsseltechnologien.
  • Einreichfrist: Konzepte können bis Ende Oktober bei der aws eingereicht werden.

Neben diesen beiden primären Maßnahmen hob die Regierung in ihrer Halbjahresbilanz weitere Schritte hervor, die Innovationen „Made in Austria“ vorantreiben sollen. Dazu zählen unter anderem die Beschaffung eines KI-optimierten Hochleistungsrechners für die AI Factory Austria mit einem Investitionsvolumen von 53 Millionen Euro sowie eine anstehende Patentrechtsnovelle, die es KMU und Startups künftig ermöglichen soll, selbst genutzte Patente als bilanzierbare Vermögenswerte auszuweisen. Damit soll geistiges Eigentum besser nutzbar gemacht, Innovation gezielt gefördert und der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für innovative Unternehmen verbessert werden.

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