31.07.2024
WORK

Arbeitsmarkt-Kompass: So viel Arbeitszeit wünschen sich Österreicher:innen

Nach Ablauf der ersten Jahreshälfte präsentieren das Online Research Institut Marketagent und Leitbetriebe Austria die neuesten Ergebnisse ihres Arbeitsmarkt-Kompass – einer Längsschnittuntersuchung zur Stimmung unter Erwerbstätigen in Österreich, Deutschland und der Schweiz. Erfreulich zeigen sich dabei insbesondere die hohen Zufriedenheitswerte im aktuellen Job - bemerkenswert hingegen das gewünschte Arbeitsvolumen im DACH-Raum.
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Arbeitsmarkt-Kompass, 4-age-Woche, Home-Office
(c) Marktetagent - Bevorzugtes Arbeitsvolumen pro Woche im DACH-Raum.

Dass sich der Arbeitsmarkt im Wandel befindet und Arbeitgeber:innen gefordert sind, mit neuen Arbeitsmodellen aufzuwarten, um den gestiegenen Ansprüchen der Arbeitnehmerschaft zu begegnen, hat mittlerweile kaum noch Neuigkeitswert. Die Frage bleibt aber: Wo genau ansetzen? Antworten liefert der Marketagent Arbeitsmarkt-Kompass, der neuerdings länderübergreifende Erkenntnisse aufzeigt.

Arbeitsmarkt-Kompass: Faire Bezahlung wesentlich

Seit 2023 befragt das digitale Markt- und Meinungsforschungsinstitut vierteljährlich Arbeitnehmer:innen zur aktuellen Stimmung am Arbeitsmarkt. Die mittlerweile dritte Auflage des Arbeitsmarkt-Kompass nimmt nicht nur österreichische Erwerbstätige unter die Lupe, sondern zeigt die Präferenzen aus der gesamten DACH-Region auf. In Summe geben 3.737 Arbeitnehmer:innen aus dem 1. Halbjahr 2024 Einblick, wo die Prioritäten in ihrem Berufsleben liegen und welche Rolle die viel zitierten Schlagwörter „Work-Life-Balance“, „Home Office“ oder die „4-Tage-Woche“ tatsächlich in ihrem Wunsch-Szenario spielen.

Aus der Untersuchung erkenntlich wird, dass eine faire Bezahlung im Job eine wesentliche Rolle spielt: in Österreich und der Schweiz sogar eine deutlich höhere, als in Deutschland (Österreich: 65 Prozent vs. Schweiz: 67 Prozent vs. Deutschland: 59 Prozent).

Ebenso würde sich ein nicht zu vernachlässigender Teil über ein flexibles Arbeitszeitmodell freuen, wobei hier insbesondere die Schweizerinnen mit 47 Prozent hervorpreschen (42 Prozent in Deutschland und 39 Prozent in Österreich).

Doch: „Ein erfüllter Arbeitsalltag ist vielschichtig. Neben einem ansprechenden Gehalt entpuppen sich ein gutes Arbeitsklima, Sicherheit im Job sowie Wertschätzung als wesentliche Treiber bei der Jobsuche und lassen vermeintlich ausschlaggebende Rahmenbedingungen wie die Möglichkeit zu ‚Home-Office‘ oder zur vieldiskutierten ‚4-Tage-Woche‘ am Ende des Tages weit hinter sich“, betont Marketagent-Geschäftsführer Thomas Schwabl. „Arbeitgeber:innen sind im Sinne der Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit daher dazu aufgerufen, den so wichtigen Spagat zwischen attraktiven Eckpfeilern und diesen wesentlichen Wohlfühlaspekten zu meistern.“

Frauen legen mehr Wert auf Flexibilität

Dennoch ist und bleibt es wichtig zu betonen, dass Frauen hierzulande bei der Jobsuche mehr Wert auf die Möglichkeit einer „4-Tage-Woche“, flexible Arbeitszeiten und Remote-Work legen. Kein Zufall, so Marktagent und Leitbetriebe Austria, wenn man bedenkt, dass der Großteil der unbezahlten Care-Arbeit immer noch auf weiblichen Schultern lastet. Demnach sei es kaum überraschend, dass sie den Schlagworten „Zeit für die Familie“ und „Work-Life-Balance“ im Geschlechtervergleich eine höhere Bedeutung beimessen.

Arbeitszeit

„Der Arbeitsmarkt hat in den vergangenen Jahren eine spürbar neue Dynamik bekommen. Erst vergangene Woche forderte die Arbeiterkammer erneut eine Verkürzung der Arbeitszeit und scheint in der heimischen Bevölkerung damit einen Nerv zu treffen“, heißt es per Aussendung.

Im Detail, so die Erkenntnis, würden sich Österreicher:innen im Schnitt ein Arbeitsvolumen von 33,5 Stunden wünschen. „40-Stunden-Woche adé“ heißt es aber nicht nurhierzulande, sondern ebenso in den beiden untersuchten Nachbarnationen.

Während die Schweizerinnen ein Arbeitspensum von 34,5 Stunden präferieren, erreicht der Schnitt bei den Deutschen mit einer Wunsch-Dienstzeit von 31,7 Stunden das niedrigste Niveau im Drei-Länder-Vergleich. Sofern es ihr Job erlaubt, würden sie zudem davon rund 41 Prozent von zu Hause aus arbeiten. Höher ist der bevorzugte Remote-Work-Anteil lediglich in der Schweiz (44 Prozent vs. 37 Prozent in Österreich).

Arbeitsmarkt-Kompass: Zufriedenheit hoch

Abseits dieser New-Work-Thematik ist bemerkenswert, dass 83 Prozent der österreichischen Erwerbstätigen angeben, in ihrem Beruf sehr oder eher zufrieden zu sein. In Deutschland und der Schweiz ist der Wert zwar etwas niedriger, bewegt sich mit 79 Prozent bzw. 78 Prozent aber ebenfalls auf einem hohen Level.

Dass sich Unternehmer:innen darauf allerdings nicht ausruhen sollten und der Wettbewerb um die talentiertesten Köpfe weiterhin hoch bleibt, zeigt die hohe Wechselbereitschaft unter den Arbeitnehmer:innen.

In der Schweiz verspüren 41 Prozent den Wunsch nach einer beruflichen Veränderung und das, obwohl sie ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt weit weniger positiv wahrnehmen (45 Prozent), als die Deutschen (67 Prozent) und die Österreicher:innen (64 Prozent). Mit ein Grund dürfte bei den Schweizer:innen dafür der beachtliche Gehaltssprung sein, den sie sich mit einem neuen Job erwarten und den sie mit 31 Prozent beziffern (vs. 28 Prozent in Österreich und 25 Prozent in Deutschland).

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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