01.04.2020

Offizielle Zahlen: Fast 200.000 mehr Arbeitslose durch die Coronakrise

Im Rahmen der Coronakrise ist die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vorjahr um über 50 Prozent gestiegen. Tirol ist besonders stark betroffen.
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(c) AMS, Fotostudio B&G

Seit Mitte März verzeichnet das AMS massive Zuströme in das Arbeitslosenregister, bedingt durch die Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus. Nun wurden vom Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend offizielle Zahlen zur Arbeitslosigkeit in Österreich kommuniziert.

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Demnach wird derzeit ein Anstieg der registrierten Arbeitslosigkeit auf 504.345 (+199.934, bzw. +65,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) beobachtet. Inklusive der Personen in einer AMS-Schulung beträgt die Zahl der Vorgemerkten Ende März 562.522, das bedeutet einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr um +193.543 bzw. +52,5 Prozent. Die Arbeitslosenquote nach nationaler Definition liegt bei geschätzten 12,2 Prozent, das ist ein Anstieg von +4,7 Prozentpunkten gegenüber dem März 2019.

Höchster Anstieg der Arbeitslosigkeit in Tirol

Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Beschäftigtenzahlen, die derzeit nur geschätzt werden können, heißt es in einer Presseaussendung des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend: Der Einbruch bei den unselbständigen Beschäftigungsverhältnissen Ende März beträgt mindestens -150.000. Die aktuelle WIFO-Prognose für 2020 erwartet einen realen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von -2,5 Prozent auch bei einem vergleichsweise günstigen Verlauf der Krise.

+++Mehr zum Thema: Wifo erwartet 8,5 Milliarden Euro weniger Konsum+++

Am stärksten gestiegen ist die Arbeitslosigkeit im Tourismus (+167,1 Prozent), gefolgt von der Baubranche (+103,5 Prozent). Dann folgen die Warenproduktion mit +41,6 Prozent Arbeitslosigkeit und die Arbeitskräfteüberlassung (+40,1 Prozent). Aber auch im Gesundheits- und Sozialwesen ist die Arbeitslosigkeit mit +28,9 Prozent ansteigend.


Im Bundesländervergleich ist die Arbeitslosigkeit am stärksten in Tirol (+199,0 Prozent) und Salzburg (+138,5 Prozent) gestiegen. Danach folgen die Steiermark (+90,9 Prozent), Vorarlberg (+79,1 Prozent), Oberösterreich (71,0 Prozent), Kärnten (+67,6 Prozent), Burgenland (+61,5 Prozent) und Niederösterreich (+50,7 Prozent). In Wien steigt die Arbeitslosigkeit um +38,9 Prozent.

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Diverse Startups bieten Unterstützung für Unternehmen, die in der aktuellen Coronakrise Hilfe brauchen. Dazu gehören zum Beispiel Angebote zur Kinderbetreuung der Mitarbeiter, kostenlose Software für Home Office und Buchhaltung, sowie Lösungen im Bereich EduTech.

Eine Ansammlung aller Gratisangebote von Startups hat der brutkasten unter diesem Link zusammengestellt. Der Artikel  erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird laufend erweitert.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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AI Summaries

Offizielle Zahlen: Fast 200.000 mehr Arbeitslose durch die Coronakrise

  • Seit Mitte März verzeichnet das AMS massive Zuströme in das Arbeitslosenregister, bedingt durch die Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus.
  • Nun wurden vom Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend offizielle Zahlen zur Arbeitslosigkeit in Österreich kommuniziert.
  • Inklusive der Personen in einer AMS-Schulung beträgt die Zahl der Vorgemerkten Ende März 562.522, das bedeutet einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr um +193.543 bzw. +52,5 Prozent.
  • Im Bundesländervergleich ist die Arbeitslosigkeit am stärksten in Tirol und Salzburg gestiegen.

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  • Inklusive der Personen in einer AMS-Schulung beträgt die Zahl der Vorgemerkten Ende März 562.522, das bedeutet einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr um +193.543 bzw. +52,5 Prozent.
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