19.10.2022

Arbeiterkammer über sexuelle Belästigung: Kein Nein heißt auch Nein

Nicole Reiter von der Arbeiterkammer erklärt im Gespräch mit dem brutkasten, an welche Einrichtungen man sich wenden kann, wenn man im Berufsleben sexuell belästigt wird.
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Nicole Reiter ist Arbeitsrechtsexpertin bei der Arbeiterkamme und berät unter anderem in Fällen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. © Nicole Reiter
Nicole Reiter ist Arbeitsrechtsexpertin bei der Arbeiterkamme und berät unter anderem in Fällen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. © Nicole Reiter

Nicole Reiter ist als Arbeitsrechtsexpertin in der Frauen- und Familienabteilung der Arbeiterkammer tätig. Hier beschäftigt sie sich unter anderem mit der Problematik der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz und bietet eine arbeitsrechtliche Beratung an. Im brutkasten-Interview für #growrespect erklärt sie die Möglichkeiten und Handlungsrahmen, die Arbeitnehmer:innen haben, wenn sie sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erleben und gibt Beispiele aus ihrem Arbeitsalltag bei der Arbeiterkammer.

Starten wir mit dem Status quo: Wie ist die Lage in Österreich wenn es um sexuelle Belästigung im Arbeitskontext geht?

Bei der Arbeiterkammer machen wir die Erfahrung, dass vor allem Branchen wie das Gastgewerbe oder der Dienstleistungssektor stark von sexueller Belästigung betroffen sind. Da solche Übergriffe häufig im Zusammenhang mit Machtverhältnissen und Abhängigkeiten stehen, sind junge und in Ausbildungsverhältnissen stehende Arbeitnehmer:innen besonders häufig betroffen.

Woran könnte das liegen?

Es ist natürlich nicht die einzige Gruppe, allerdings sehe ich in meiner Tätigkeit besonders häufig junge Frauen als Betroffene, die nicht wissen, wie sie sich wehren sollen und Angst vor den Folgen haben. Es kommt oft vor, dass die belästigenden Personen Drohungen aussprechen, was die Angst vor negativen Folgen natürlich erhöht. Deshalb ist es besonders wichtig, 

  • alles gut zu dokumentieren, 
  • Vorfälle immer zu melden, 
  • sich, wenn vorhanden, an einen Betriebsrat zu wenden und diesen stets einzubinden 
  • Vorgesetzte zu informieren und 
  • einen Beratungstermin mit der Arbeiterkammer oder der Gleichbehandlungsanwaltschaft auszumachen.

Sehr häufig kommt das Problem auf, dass sexuelle Übergriffe ohne Zeug:innen passieren. Deshalb ist es wichtig, dass die Betroffenen eine Art Gedächtnisprotokoll führen. 

Wenn es keine Zeug:innen gibt, steht ggf. Aussage gegen Aussage. Was bedeutet das für die Betroffenen?

Genau deswegen ist die Dokumentation durch ein Gedächtnisprotokoll so wesentlich. Außerdem darf man nicht vergessen: Der Arbeitgeber hat laut Gesetz eine Verpflichtung zur Abhilfe. 

Abgesehen vom eigenen Arbeitgeber: Welche weiteren Stellen gibt es in Österreich, an die man sich wenden kann?

Außerhalb des Unternehmens können sich die Betroffenen selbstverständlich an die Arbeiterkammer und an Fachgewerkschaften wenden. Hier gibt es die Gleichbehandlungsanwaltschaft, die die Betroffenen in solchen Situationen berät und vertritt. Außerdem gibt es die Gleichbehandlungskommission, wo man diese Dinge anzeigen kann. Dort wird der individuelle Fall dann geprüft. Weitere Kooperationspartner sind außerdem der Verein Sprungbrett, mit dem wir bei der AK Wien die Kampagne “Act4Respect” gestartet haben. Dabei handelt es sich um ein Unterstützungsangebot für junge Frauen und Männer in Ausbildungen und Berufen, in denen sie sexuell belästigt wurden. Speziell für weibliche Betroffene gibt es außerdem die Frauenhelpline gegen Gewalt, an die man sich wenden kann.

Was sind mögliche Konsequenzen für die belästigende Person, wenn man gegen deren Verhalten vorgeht? 

Das hängt immer von der Schwere der Belästigung ab. Mögliche Konsequenzen sind bspw. eine Verwarnung oder Schadensersatz. Je nach Fall würde der Arbeitgeber eine Verwarnung oder auch eine Versetzung für die belästigende Person aussprechen. Es kann aber auch bis hin zur Kündigung oder Entlassung führen.

Wenn weder der Arbeitgeber noch die belästigende Person reagiert, kann eine Schadensersatzklage eingebracht werden. Diese kann man gerichtlich einbringen oder einen Antrag bei der Gleichbehandlungskommission stellen. Letztendlich muss man glaubhaft machen, was vorgefallen ist und das Erlebte beschreiben. Daher kann ich nicht oft genug sagen, dass ein Gedächtnisprotokoll wichtig und hilfreich ist. Die Verjährungsfrist liegt bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bei drei Jahren. Man kann das Erlebte also nach bis zu drei Jahren einklagen.

Wenn man auf das spezielle Szenario der sexuellen Belästigung in einem Startup schaut, gibt es nur selten einen Betriebsrat, dafür aber flache Hierarchien und eine gewisse Nähe zur Kollegschaft bzw. Geschäftsführung. Was bedeutet das für Betroffene?

Wenn der bzw. die Vorgesetzte sexuell belästigt, ist das natürlich schwierig. Vielleicht schafft man es als betroffene Person dennoch aufzuzeigen, dass das Verhalten unerwünscht ist. Selbstverständlich handelt es sich aber auch um sexuelle Belästigung, wenn man es nicht schafft “Nein” zu sagen. Sexuelle Belästigung setzt nicht voraus, dass sich das Opfer wehrt.

Startups könnten bspw. häufiger von sexueller Belästigung betroffen sein, da die Kontrollmechanismen nicht so groß sind. Bei flachen Hierarchien macht es meiner Meinung nach dennoch Sinn, das Erlebte schriftlich festzuhalten und darauf hinzuweisen, dass von diesem Verhalten Abstand genommen werden muss. Mir ist natürlich bewusst, dass das für das Arbeitsklima nicht förderlich ist. Aber auch bei einem kleinen Unternehmen kann und sollte man sich so etwas nicht gefallen lassen. 

Wie erfolgreich sind solche Fälle denn erfahrungsgemäß, nachdem man sich dazu entscheidet, gegen die belästigende Person vorzugehen?

Es kommt darauf an, was man unter Erfolg versteht. Ich finde den Mindestschadensersatz von 1.000 Euro nicht besonders toll, da diese Summe in keiner Relation zu einer sexuellen Belästigung steht. Natürlich hängt es aber immer stark davon ab, was im individuellen Fall vorgefallen ist. Schließlich kommt es auch häufig zu Mehrfachdiskriminierungen. 

„Nur wenn Institutionen, wie die Arbeiterkammer oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft gegenüber dem Arbeitgeber in Erscheinung treten, kann sich langfristig in der Struktur des Unternehmens etwas ändern.“

Welche Bedeutung haben diese Einrichtungen, die im Fall von Diskriminierung am Arbeitsplatz unterstützen?

Ich halte es für sehr wichtig, dass es solche Institutionen gibt und die Bevölkerung diese kennt. Die Menschen sollen wissen, dass sie nicht alleine durch solche Situationen müssen und das Erlebte nicht ignorieren sollten. Diese “Still-halten-Taktik” führt in den seltensten Fällen zum Erfolg. Wir wissen nämlich auch, dass die Betroffenen von sexueller Belästigung häufig an Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Übelkeit, Angstzuständen und Panikattacken leiden.

Meiner Meinung nach muss man die Menschen dazu ermutigen, zu handeln. Denn nur wenn Institutionen, wie die Arbeiterkammer oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft gegenüber dem Arbeitgeber in Erscheinung treten, kann sich langfristig in der Struktur des Unternehmens etwas ändern. Dann sind sie nämlich gezwungen, etwas zu ändern und Präventivmaßnahmen einzuführen. Für die einzelne Person ist das verständlicherweise ein harter und kräftezehrender Weg, langfristig ist es aber für alle nützlich.


Disclaimer: Mit unserer Initiative #growrespect möchten wir für die Themen Sexismus und auch sexuelle Belästigung im Arbeitsalltag sensibilisieren. Dabei wollen wir investigativen Journalismus leisten und sowohl als Informationsplattform, aber auch als Austauschplattform für betroffene Personen auftreten.

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Jonas Jünger (Managing Director, Cyclops Europe) und Alex Wilson | (c) Martin Pacher

Es ist eine Art Homecoming: Alex Wilson, Co-Founder und Co-CEO des US-Stablecoin-Startups Cyclops, wuchs in den USA mit zwei Sprachen und zwei Kulturen auf. Mit seinem Vater sprach er nur Englisch, mit seiner Mutter – einer Tirolerin aus Innsbruck – ausschließlich Deutsch. Die Sommerferien verbrachte er bei den Großeltern in Österreich, Weihnachten ging es zum Skifahren nach Kitzbühel. „Ich hatte das Glück, sozusagen mit zwei Heimatländern aufzuwachsen“, erzählt Wilson im brutkasten-Gespräch.

Jetzt kehrt der Austro-Amerikaner mit seinem aktuellen Unternehmen nach Wien zurück. Vergangene Woche eröffnete Cyclops.io seinen neuen Standort in der Bundeshauptstadt – das EU-Headquarter und gleichzeitig die einzige weitere Niederlassung neben dem Hauptsitz in Miami.

Repeat Founder: Von Giving Block zu Shift4 zu Cyclops

Wilson ist kein Newcomer. Gemeinsam mit seinen Mitgründern Pat Duffy und David Johnson startete er bereits 2018 das Krypto-Startup The Giving Block, eine Plattform, über die Non-Profit-Organisationen Krypto-Spenden entgegennehmen können. „2018 hat man uns angeschaut, als wären wir verrückt“, erinnert sich Wilson. „Aber wir sind dabeigeblieben.“ Das Unternehmen wurde 2022 an den börsennotierten US-Zahlungsdienstleister Shift4 verkauft. Wilson übernahm dort die Verantwortung als Head of Crypto und Head of Stablecoin – und sammelte über drei Jahre lang Erfahrung an der Schnittstelle von Krypto und traditionellem Payments-Business.

Genau diese Jahre wurden zum Ausgangspunkt für Cyclops. „Wir haben bei Shift4 Produkte für Pay-with-Crypto, Stablecoin-Settlement und Stablecoin-Payouts gebaut – mit einem Flickenteppich an bestehenden Lösungen. Es war viel schwieriger, als es hätte sein müssen“, so Wilson. Auf dem Markt habe es zwar viele Krypto-Infrastruktur-Anbieter gegeben, aber keiner sei wirklich auf die Payments-Branche spezialisiert gewesen: „Auf den Websites stand vielleicht: ‚Wir bedienen zehn Industrien, eine davon ist Payments.‘ Aber wenn man unter die Haube schaut, war das Produkt für eine Bank, einen Broker oder einen Payments-Anbieter identisch.“

Cyclops will diese Lücke schließen und fokussiert sich ausschließlich auf Zahlungsdienstleister (PSPs) – ein Hyperfokus, den die Gründer bereits bei The Giving Block (nur Non-Profits) verfolgt hatten. „Wir sind sehr B2B“, betont Wilson. Cyclops ist also keine Kryptobörse für Endkund:innen, sondern eine Infrastruktur-Plattform für Payments-Unternehmen, die ihren Händler-Kund:innen Krypto- und Stablecoin-Funktionalitäten anbieten wollen – ohne selbst zum Krypto-Unternehmen werden zu müssen.

Alex Wilson im Gespräch mit brutkasten-Chefredakteur | brutkasten

Warum Wien? FMA, Bitpanda – und der Talent-Pool

Bei der Standortwahl in Europa habe man einen umfassenden Prozess durchlaufen, betont Wilson: „Wir haben uns Deutschland, Irland, Malta und andere Länder angesehen.“ Ausschlaggebend für Österreich sei am Ende der MiCA-Pfad der Finanzmarktaufsicht (FMA) gewesen: „Die FMA hat einen der klarsten Wege zur Lizenz aufgezeigt. Es gibt viele Länder, die zwar ein MiCA-Framework haben, aber bisher kaum Lizenzen vergeben haben.“

Wilson nennt explizit auch Bitpanda als wichtigen Faktor: „Bitpanda hat hier großartige Vorarbeit geleistet. Danach sind KuCoin, Bybit, Bitget und viele andere gekommen. Das hat eine Community aufgebaut und uns die Tür geöffnet.“

Hinzu komme der Talent-Pool: „Wien ist ein Hub für große Finanzdienstleister. Das ist genau das Profil, das wir für Compliance-, Legal- und Regulatory-Rollen brauchen.“ Die meisten lokalen Hires sollen aus diesen Bereichen kommen, während Vertrieb und Marketing eher remote organisiert werden.

Der persönliche Bezug habe geholfen, sei aber nicht der Hauptgrund gewesen: „Wir hätten Österreich nicht gewählt, wenn die Rahmenbedingungen nicht gepasst hätten.“

Zehn Mitarbeiter:innen bis Jahresende, MiCA-Lizenz erwartet

Aktuell beschäftigt Cyclops weltweit rund 30 Mitarbeiter:innen, das lokale Team in Wien startet in kleiner Besetzung. Bis Ende 2026 soll der Wiener Standort auf rund zehn Mitarbeiter:innen wachsen. Geleitet wird das Büro von Managing Director Jonas Jünger, dazu wurden bereits ein MLRO und ein Deputy MLRO eingestellt – beides regulatorisch verpflichtende Compliance-Funktionen. Die MiCA-Lizenz selbst erwartet Wilson „hoffentlich bis Ende des Jahres“.

Damit reiht sich Cyclops in eine wachsende Liste internationaler Krypto-Unternehmen ein, die Österreich als Tor zum europäischen Markt wählen. Nach Bitpanda, Bybit, KuCoin, Cryptonow und 21bitcoin geht das nächste Unternehmen den MiCA-Lizenzweg über die FMA – mit dem Unterschied, dass es sich bei Cyclops nicht um eine Kryptobörse handelt.

Funding: Acht Millionen im Rücken – und mehr in Vorbereitung

Bereits im Oktober 2025 schloss Cyclops eine Finanzierungsrunde über acht Millionen US-Dollar ab, öffentlich kommuniziert wurde sie aber erst Anfang März 2026 – zeitgleich mit dem Stealth-Launch. Investoren waren Castle Island Ventures, F-Prime sowie strategisch Shift4 Payments selbst – also der ehemalige Arbeitgeber, der nun gleichzeitig Anchor-Kunde des Startups ist.

Im brutkasten-Interview bestätigt Wilson, dass aktuell eine weitere strategische Runde über zehn Millionen US-Dollar von Payments-Unternehmen geschlossen wird – noch vor einer formellen Series A, die im kommenden Jahr angepeilt wird. „Wir hatten gar nicht geplant, jetzt zu fundraisen“, so Wilson. „Aber nach dem Stealth-Launch im März waren wir überwältigt vom Inbound – von Kunden, Partnern, aber auch Investoren. Das hat unseren Zeitplan nach vorne gezogen.“

Zu den ersten Kunden zählen unter anderem Blue Origin – wer ein Ticket für einen Weltraumflug des Jeff-Bezos-Unternehmens kaufen möchte, kann die Zahlung über Cyclops in Krypto abwickeln – sowie der New Yorker Helikopter-Service Blade.

EU einfacher als USA – aber Mindset-Frage in Österreich

Wilson, der den US-Lizenzprozess parallel durchläuft, sieht in der EU-weiten MiCA-Regulierung einen klaren Vorteil gegenüber dem US-System: „In den USA brauchen wir Money-Transmitter-Lizenzen in rund 50 Bundesstaaten. In Europa ist es eine hohe Mauer statt 50 kleinen – aber dafür ein einheitlicher Ansatz.“

Kritischer äußert sich der Co-Founder zum unternehmerischen Klima in Österreich und der EU: „Man denkt bei Österreich nicht automatisch an Entrepreneurship. In den USA verbindet man Startup mit Hustle, Silicon Valley. Hier gibt es viele bürokratische Hürden – beim Firmen-Setup, beim Office-Lease, bei den Papier-Anforderungen.“ Es brauche aber nicht nur Vereinfachung der Prozesse, sondern auch einen kulturellen Wandel: „Wenn du wirklich ein Startup-Hub sein willst, musst du in der Schule anfangen, Unternehmertum zu vermitteln. Du musst Risikobereitschaft fördern.“

Gleichzeitig sieht Wilson Chancen in der europäischen Souveränitäts-Debatte: „Wenn man Innovation wie Stablecoins und Blockchain richtig nutzt, kann man digitale Souveränität tatsächlich neu denken – Wallets, Private Keys, alles lässt sich anders organisieren als im traditionellen System.“

Ausblick: B2B-Stablecoins und Agentic Payments

Für 2026 und 2027 erwartet Wilson, dass sich der Stablecoin-Markt primär im B2B-Segment entwickelt – konkret bei der Abwicklung von Merchant-Settlements: „Statt Wire Transfer oder SEPA werden Payments-Unternehmen zunehmend in USDC oder EURC abrechnen. Sieben Tage die Woche, auch an Wochenenden und Feiertagen. Das modernisiert Treasury-Prozesse, gerade für global agierende Unternehmen.“

Zum Hype-Thema Agentic Payments – also KI-gestützte, automatisierte Zahlungen – äußert sich Wilson zurückhaltend, aber überzeugt: „Das ist das Buzzword des Jahres, aber es steckt etwas Echtes dahinter. Wir bauen AI-first, weil wir glauben, dass die Welt dort hingeht. Ob das in einem, zwei, fünf oder zehn Jahren wirklich skaliert – wir müssen bereit sein.“

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