10.05.2021

ARA testet digitalen Abfallbehälter „BigBelly“

Mit Hilfe von „BigBelly“ soll das Sammeln von Plastikflaschen und Dosen - und damit von Verpackungen, die häufig beim „Außer-Haus-Konsum“ anfallen - künftig noch einfacher und effizienter werden. Der digitale Abfallbehälter kommt in einem Pilotversuch in Steyr (OÖ) zum Einsatz.
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ARA BigBelly
V.l.n.r.: Vizebürgermeister Markus Vogl, Peter Hochgatterer (GF Stadtbetriebe Steyr), Bernd Grausenburger (Projektpartner/GF friendly energy), Romuald Teichmann (Kommunalbetriebe Steyr), Monika Dobreva (ARA Projektleiterin) und Renate Resch (Stadtbetriebe Steyr) beim neuen, mit Solarstrom betriebenen intelligenten Müllschlucker am Steyrer Busbahnhof. © Magistrat Steyr I Presse

Österreich nimmt in Sachen Recycling im Europavergleich eine Spitzenposition ein. Bei Verpackungen aus Papier, Glas und Metall wurden die Zielvorgaben des EU-Kreislaufwirtschaftspakets 2025 bereits erreicht. Bei Kunststoffverpackungen gibt es allerdings noch viel zu tun, um die geforderte Quote von 50 Prozent erfüllen zu können. Aktuell werden 75.000 Tonnen recycelt, bist 2025 sollen es mit 150.000 Tonnen doppelt so viele sein. „Wir können nur recyceln, was die Konsumentinnen und Konsumenten getrennt sammeln. Dazu werden wir speziell die Sammelmöglichkeiten für den Unterwegskonsum ausbauen. Der ‚BigBelly‘ ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung: Noch mehr Recycling und weniger Littering.“, so ARA-Vorstand Christoph Scharff.

Intelligentes Sammelsystem

„BigBelly“ ist ein komplett solarbetriebener und damit energieautarker Abfallbehälter, der Plastikflaschen und Metalldosen getrennt voneinander sammelt. Mittels integrierter Müllpresse verdichtet er die Abfälle auf ein Siebentel und weist somit ein vielfach höheres Fassungsvermögen als seine herkömmlichen Kollegen auf. Ist der Maximalfüllstand erreicht, meldet sich der Abfallbehälter automatisch per E-Mail. Mit diesem System werden die Entleerungs- bzw. Abholungsintervalle wesentlich reduziert, was einerseits zu einer Arbeitszeitersparnis sowie andererseits zu einer Verringerung von CO2-Emissionen und Feinstaub führt, da Fahrtstrecken der Müllsammelfahrzeuge reduziert werden. Durch das Sammel- und Verwertungssystem der Altstoff Recycling Austria AG (ARA) kommt es übrigens in Österreich jährlich zu einer Einsparung von rund 500.000 Tonnen CO2.

Der neue Star in Steyr

„Der Einsatz dieses modernen Abfallbehälters ist ein weiterer Baustein unserer vielen Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit, von denen beispielsweise die in ganz Oberösterreich durchgeführte Kampagne ‚ReVital‘ äußerst gut angenommen wird“, erklärt Vizebürgermeister Markus Vogl. Im Zuge von „Revital“ erhalten die Haushalte wiederverwendbare ReVital-Boxen, in denen gebrauchte aber noch nutzbare Gegenstände gesammelt und beim nächsten Altstoffsammelzentrum oder in den eigens geschaffenen ReVital-Shops abgegeben werden können. Dort kommt es dann mit Unterstützung von benachteiligten Personen zu einer Wiederaufbereitung der Gegenstände – die Folge ist Abfallvermeidung, Ressorcenschonung und die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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