10.05.2021

ARA testet digitalen Abfallbehälter „BigBelly“

Mit Hilfe von „BigBelly“ soll das Sammeln von Plastikflaschen und Dosen - und damit von Verpackungen, die häufig beim „Außer-Haus-Konsum“ anfallen - künftig noch einfacher und effizienter werden. Der digitale Abfallbehälter kommt in einem Pilotversuch in Steyr (OÖ) zum Einsatz.
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ARA BigBelly
V.l.n.r.: Vizebürgermeister Markus Vogl, Peter Hochgatterer (GF Stadtbetriebe Steyr), Bernd Grausenburger (Projektpartner/GF friendly energy), Romuald Teichmann (Kommunalbetriebe Steyr), Monika Dobreva (ARA Projektleiterin) und Renate Resch (Stadtbetriebe Steyr) beim neuen, mit Solarstrom betriebenen intelligenten Müllschlucker am Steyrer Busbahnhof. © Magistrat Steyr I Presse

Österreich nimmt in Sachen Recycling im Europavergleich eine Spitzenposition ein. Bei Verpackungen aus Papier, Glas und Metall wurden die Zielvorgaben des EU-Kreislaufwirtschaftspakets 2025 bereits erreicht. Bei Kunststoffverpackungen gibt es allerdings noch viel zu tun, um die geforderte Quote von 50 Prozent erfüllen zu können. Aktuell werden 75.000 Tonnen recycelt, bist 2025 sollen es mit 150.000 Tonnen doppelt so viele sein. „Wir können nur recyceln, was die Konsumentinnen und Konsumenten getrennt sammeln. Dazu werden wir speziell die Sammelmöglichkeiten für den Unterwegskonsum ausbauen. Der ‚BigBelly‘ ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung: Noch mehr Recycling und weniger Littering.“, so ARA-Vorstand Christoph Scharff.

Intelligentes Sammelsystem

„BigBelly“ ist ein komplett solarbetriebener und damit energieautarker Abfallbehälter, der Plastikflaschen und Metalldosen getrennt voneinander sammelt. Mittels integrierter Müllpresse verdichtet er die Abfälle auf ein Siebentel und weist somit ein vielfach höheres Fassungsvermögen als seine herkömmlichen Kollegen auf. Ist der Maximalfüllstand erreicht, meldet sich der Abfallbehälter automatisch per E-Mail. Mit diesem System werden die Entleerungs- bzw. Abholungsintervalle wesentlich reduziert, was einerseits zu einer Arbeitszeitersparnis sowie andererseits zu einer Verringerung von CO2-Emissionen und Feinstaub führt, da Fahrtstrecken der Müllsammelfahrzeuge reduziert werden. Durch das Sammel- und Verwertungssystem der Altstoff Recycling Austria AG (ARA) kommt es übrigens in Österreich jährlich zu einer Einsparung von rund 500.000 Tonnen CO2.

Der neue Star in Steyr

„Der Einsatz dieses modernen Abfallbehälters ist ein weiterer Baustein unserer vielen Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit, von denen beispielsweise die in ganz Oberösterreich durchgeführte Kampagne ‚ReVital‘ äußerst gut angenommen wird“, erklärt Vizebürgermeister Markus Vogl. Im Zuge von „Revital“ erhalten die Haushalte wiederverwendbare ReVital-Boxen, in denen gebrauchte aber noch nutzbare Gegenstände gesammelt und beim nächsten Altstoffsammelzentrum oder in den eigens geschaffenen ReVital-Shops abgegeben werden können. Dort kommt es dann mit Unterstützung von benachteiligten Personen zu einer Wiederaufbereitung der Gegenstände – die Folge ist Abfallvermeidung, Ressorcenschonung und die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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