08.04.2016

Sechs Apps für mehr Spontanität

Ganz nach dem Motto "Lebe lieber ungeplant" - sechs Apps, die das Leben freier, spontaner und ungebundener machen.
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Pläne geben zwar eine gewisse Sicherheit, aber letzten Endes sind es doch die ungeplanten Erlebnisse, die bleiben. (ViewApart - Fotolia.com)

Pläne geben zwar Sicherheit, aber Spontanität macht Spaß. Die aufregendsten und spannendsten Geschichten lassen nicht planen und geschehen meistens unerwartet. Die Devise lautet: das Leben nehmen, wie es gerade kommt. Diese sechs Apps versprechen, mehr Spaß und Spontanität in dein Leben zu bringen.

Bookatable

(c) Bookatable
        (c) Bookatable

Gerade Hunger auf Sushi, Pizza oder Steak? Kein Problem! Die App Bookatable hilft Hungrigen bei der Suche und Auswahl des richtigen Restaurants ganz in der Nähe. Mit einem Klick lässt sich der Tisch reservieren. Lästige Planungen mehrere Tage im Voraus gehören damit der Vergangenheit an.

Freeletics Bodyweight

(c) Freeletics
(c) Freeletics

Wer Sport zu jeder Zeit und überall machen will, für den ist die App Freeletics Bodyweight genau das Richtige. Egal wo und wann einen das Bedürfnis nach Bewegung oder Training überfällt, die App ermöglicht es, individuell abgestimmte Sportübungen flexibel und ohne Sportgeräte auszuüben. Die sportlichen Erfolge können danach mit der Community geteilt werden.

HotelTonight

(c) HotelTonight
(c) HotelTonight

Auf Urlaub und noch keinen Platz zum Schlafen heute Nacht? Mit der App HotelTonight kann man bequem und einfach das perfekte Hotelzimmer buchen und spart mit den „Geo-Preisen“ dabei noch Geld, vorausgesetzt man bucht das Zimmer am selben Tag. Hotelzimmer können bis zu sieben Tage im Voraus gebucht werden. Ganz nach dem Motto „weniger planen, mehr Urlaub“ findet man mit wenigen Klicks über die App schicke und trendige Zimmer, egal wo man ist.

InstaBounce

(c) InstaBounce
(c) InstaBounce

Freitag Abend Lust zu feiern, aber keinen Plan, wo’s hingehen soll? Mit InstaBounce findest du nicht nur gleich die nächste Bar in deiner Nähe oder die coolste Party der Stadt. Auch Konzerttickets können über die App kurzfristig gekauft werden. Nachtschwärmer müssen sich also zukünftig keine Gedanken mehr über ihre Abendplanung mehr machen.

PocketGuide

(c) PocketGuide
(c) PocketGuide

Du willst einen spontanen Wochenendausflug machen, hast aber keine Zeit dich über das Reiseziel zu informieren? Kein Problem, mit PocketGuide schickt dich die App ungeplant, aber keineswegs ziellos auf Sightseeing-Tour. Mit dem Audio Guide kannst du auf deiner Tour zusätzlich noch was lernen und die besten Geschichten und Insider-Tipps von mehr als 150 Städten erfahren. Ideal für alle Wochenendabenteurer!

Track Yoga

(c) Track Yoga
(c) Track Yoga

Wer etwas Entspannung für Geist und Körper sucht, der braucht dazu nur eines: Track Yoga. Mit der App kann man zu jeder Zeit und an jedem Ort bequem und einfach Yoga praktizieren. Egal ob Anfänger oder Profi, für jeden ist das richtige Übungsprogramm dabei. Namasté!

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Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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