14.05.2019

Auf einer Konferenz in Wien zeigen Experten, wie man AI im Business-Alltag nutzt

Auf der Applied Artificial Intelligence Conference in Wien können sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus über 20 Nationen über reale Anwendungsfälle von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen austauschen.
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AI Künstliche Intelligenz KI
(c) fotolia / archy13
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Wenn es um Künstliche Intelligenz (Artificial Intelligence/AI) geht, dann wird auf Konferenzen oft oberflächlich über technologische Möglichkeiten diskutiert, zumeist im Kontext der Anwendung im Internet. “Lange Zeit gab es keine Konferenz im DACH-Raum, die sich mit echten AI-Anwendungsfällen in den für die DACH Region relevanten Sektoren beschäftigt hat”, sagt Clemens Wasner, Gründer von AI Austria. Die WKO Aussenwirtschaft Austria organisierte vergangenes Jahr mit Unterstützung von AI Austria zum ersten Mal die “Applied Artificial Intelligence Conference” (AAIC), zu der über 600 Teilnehmer kamen. „Unser Ziel im 1. Jahr war es, ein kräftiges Lebenszeichen für AI made in Austria zu setzen“, sagt Matthias Grabner, Veranstalter der Konferenz bei der Aussenwirtschaft.

Go International

Im Jahr 2019 geht die Veranstaltung in die zweite Runde. Auch diesmal geht es darum, österreichische Betriebe aller Branchen mit AI-Technologie und ihren praktischen Anwendungen vertraut zu machen, indem sie mit Anbietern und bestehenden Anwendern vernetzt werden. Zusätzlich wird dieses Jahr jedoch auch der internationale Fokus verstärkt: “Als Aussenwirtschaft freuen wir uns, Teilnehmer aus über 20 Ländern dabei zu haben, um sich mit österreichischen Unternehmen zu vernetzen”, so Grabner: “Insbesondere die direkte Vernetzung mit Innovatoren aus Asien macht die AAIC einzigartig”.

East meets west

Ein großes Anliegen war es den Veranstaltern, dieses Jahr chinesische AI Unternehmen nach Österreich zu holen. „Der chinesische Staat investiert mit großem Abstand am meisten in Forschung und Nutzbarmachung von KI“ sagt Wasner, der sich auf insgesamt USD 150 Milliarden bezieht, die innerhalb der nächsten Jahre in China auf nationaler und regionaler Ebene in AI Initiativen investiert werden – ein großer Teil davon in Branchen wie Industrie und Pharma, welche als die traditionellen Stärkefelder Europas gelten:

„Unsere Unternehmen sind in punkto Innovationen sehr auf das Silicon Valley fixiert und übersehenen dabei, dass das Valley für unsere Wirtschaft so repräsentativ ist wie Goldman Sachs für unsere Banken“.

Zu den Highlights des Programm zählen sicher Han Xiao vom Tencent AI Lab, die mit WeChat die wichtigste Superapp in China betreiben. Eine weitere Premiere gibt es mit SquirrelAI: Einem EduTech Unicorn, dem es mit dem Einsatz von AI gelungen ist, die Lernergebnisse von seinen mittlerweile 3 Millionen Kunden signifikant zu verbessern.

Gut investierte Zeit

Neben den Vorträgen stellen die vorab arrangierbaren B2B Meetings, an denen sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der AAIC beteiligen können, den Kern der Veranstaltung dar. Mit persönlichen Profilen und Angeboten macht man auf sich aufmerksam, das System unterstützt bei der Festlegung von Zeit und Location für das Meeting während der Konferenz. “Alle gehen mit einem Rucksack voller Leads von der Konferenz wieder nach hause”, sagt Grabner.

In sektorspezifischen Podiumsdiskussionen werden einzelne Use-Cases von Künstlicher Intelligenz präsentiert und diskutiert. Impulsgeber aus dem Ausland treffen auf österreichische Anwender und Innovatoren, in den Bereichen Manufacturing, Education, Tourism, Security, Healthcare und Business Processes.

Zahlreiche internationale und österreichische Experten werden auf der Applied Artificial Intelligence Conference (AAIC) sprechen, die am 27. Mai in der Wirtschaftskammer Österreich stattfindet. Der Eintritt kostet 100 Euro (exkl. USt). Anmeldung unter: https://aaic2019.b2match.io/

Wie bereits im vorigen Jahr wird der Brutkasten auch dieses Jahr wieder mit einem Team vor Ort sein und Eindrücke von Sprechern, Teilnehmern und Veranstaltern einfangen.

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Das folgende Video zeigt Eindrücke von der Applied Artificial Intelligence Conference 2018

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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