11.11.2020

Apple und sein langer Arm der Prozessoren

Der neue M1-Chip von Apple, den das Unternehmen am 10. November auf seinem "one more thing"-Livestream vorstellte und auf dem die neuesten Macs laufen, verspricht eine verbesserte Akkulaufzeit und hohen Speed.
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(c) Apple - Apple stellte per Livestream den hauseigenen Prozessor M1 vor.

Apple wagt den Sprung. Das Unternehmen hat am Dienstag, 10. November, ein neues MacBook Air, MacBook Pro und Mac Mini vorgestellt. Das alleine wäre eine Meldung von breitem Interesse, doch dieses Mal liegt der Fokus auf einer anderen Neuigkeit: Die neu präsentierten Macs verfügen über einen von Apple entwickelten Prozessor namens M1. Damit werden die beiden Laptops und kleinen Desktop-Computer zu eine Novum. Sie sind die ersten neuen Apple-PCs seit mehr als einer Dekade, die nicht mit Chips von Intel betrieben werden. „Dies ist ein historischer Tag für den Mac“, sagte Apple-Chef Tim Cook.

iPhone-Apps für Macs

Der neue M1-Chip ist ein 5-nm-Przessor. Er ist dem A14 Bionic zwar ähnlich – aber zugleich der erste Prozessor, den Apple speziell für den Mac entwickelt hat. Die bereits im Juni angekündigte Umstellung von Apple auf hauseigene Prozessoren basiert auf einem benutzerdefinierten Design, das von der Firma Arm hergestellt wurde, deren Technologie Apple auch für die Prozessoren in iPhones verwendet. Damit möchten die Entwickler auch iPhone-Apps auf Macs verlagern.

16 Milliarden Transistoren und acht Kerne

Der M1 kommt nicht nur als einfacher Mikroprozessor daher, sondern stellt ein komplexes „System on a Chip“ dar. Vollgepackt mit 16 Milliarden Transistoren, besteht der Hauptprozessor aus acht Kernen: Vier davon kümmern sich um Hochleistungsanforderungen, die anderen vier sorgen für Stromersparnis bei leichteren Aufgaben.

Laut dem US-Unternehmen wird sich der neue Prozessor darauf konzentrieren, Energieeffizienz mit Leistung zu kombinieren. Neben der 8-Kern-CPU, die laut Apple die weltweit beste Leistung pro Watt einer CPU bieten soll, würde nun bei einem Viertel des Stromverbrauchs die gleiche Spitzenleistung wie bei einer typischen Laptop-CPU erreicht werden.

Apple M1-Prozessor mit 16-Kern-Neural-Engine

Darüber hinaus verfügt der M1-Prozessor über eine 16-Kern-Neural-Engine, eine universelle Speicherarchitektur, einen von Apple entwickelten Thunderbolt-Controller mit Unterstützung für USB 4, einen Bildsignalprozessor, Mediencodierungs- und -decodierungs-Engines, sowie eine Vielzahl von Sicherheitsfunktionen. Dazu gehören Hardware-verifizierter Schutz zu sicherem Booten, Verschlüsselung und Laufzeit.

Akku-Laufzeit steigt

Zu viele Technik-Fachbegriffe? Hier ein Einblick in die praktische Anwendung: Um sich mit all diesen technischen Details auch ein Bild davon machen zu können, was der neue Chip leisten kann, betont Apple, dass etwa das neue MacBook Air bis zu 18 Stunden Video – statt bisher zwölf – mit einer einzigen Ladung abspielen kann und bis zu 15 Stunden kabelloses Surfen im Internet pro Aufladung (ehemals elf Stunden) bietet. Zudem wird auch kein Lüfter benötigt, was bedeutet, dass der Laptop fast geräuschlos laufen soll.

Auch beim neuen 13-Zoll-MacBook Pro gibt es Steigerungen: 17 Stunden kabelloses Surfen im Internet übertreffe die alte Leistung um sieben Stunden, heißt es von Apple. Die Videowiedergabe-Dauer betrage nun statt zehn Stunden das Doppelte.

Rosetta 2 für bestehende Apps

Alles in allem wird auch gemutmaßt, dass neben verbesserten Leistungsdaten Apple nun auch die Möglichkeit habe, ihre Produkte in Form und Größe zu verändern. Der M1 sei zudem, so die Tech-Company, schneller als 98 Prozent aller im Vorjahr verkauften Chips in PC-Laptops. Allerdings muss man bei dieser Aussage Abstriche machen, denn der „neue Speed“ gilt für Apps wie Safari, iMovie und alle von Apple hergestellten Apps, die neu geschrieben wurden, um auf dem neuen M1-Chip von Apple ausgeführt zu werden. Ältere Apps müssten mit einem in MacOS Big Sur integrierten Übersetzer namens „Rosetta 2“ ausgeführt werden.

Apple „one more thing“-Livestream zum Nachsehen

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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AI Summaries

Apple und sein langer Arm der Prozessoren

  • Die bereits im Juni angekündigte Umstellung von Apple auf hauseigene Prozessoren basiert auf ein benutzerdefiniertes Design, das von der Firma Arm hergestellt wurde, die Apple auch für die Prozessoren in iPhones verwendet.
  • Damit möchten die Entwickler auch iPhone-Apps auf Macs verlagern.
  • Vollgepackt mit 16 Milliarden Transistoren besteht der Hauptprozessor aus acht Kernen, Vier davon kümmern sich um Hochleistungsanforderungen, die anderen vier sorgen für Stromersparnis bei leichteren Aufgaben.
  • Zudem wird auch kein Lüfter benötigt, was bedeutet, dass der Laptop fast geräuschlos laufen soll.
  • Auch beim neuen 13-Zoll-MacBook Pro gibt es Steigerungen: 17 Stunden kabelloses Surfen im Internet übertreffe die alte Leistung um sieben Stunden.

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

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  • Damit möchten die Entwickler auch iPhone-Apps auf Macs verlagern.
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  • Auch beim neuen 13-Zoll-MacBook Pro gibt es Steigerungen: 17 Stunden kabelloses Surfen im Internet übertreffe die alte Leistung um sieben Stunden.

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Apple und sein langer Arm der Prozessoren

  • Die bereits im Juni angekündigte Umstellung von Apple auf hauseigene Prozessoren basiert auf ein benutzerdefiniertes Design, das von der Firma Arm hergestellt wurde, die Apple auch für die Prozessoren in iPhones verwendet.
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  • Auch beim neuen 13-Zoll-MacBook Pro gibt es Steigerungen: 17 Stunden kabelloses Surfen im Internet übertreffe die alte Leistung um sieben Stunden.

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Apple und sein langer Arm der Prozessoren

  • Die bereits im Juni angekündigte Umstellung von Apple auf hauseigene Prozessoren basiert auf ein benutzerdefiniertes Design, das von der Firma Arm hergestellt wurde, die Apple auch für die Prozessoren in iPhones verwendet.
  • Damit möchten die Entwickler auch iPhone-Apps auf Macs verlagern.
  • Vollgepackt mit 16 Milliarden Transistoren besteht der Hauptprozessor aus acht Kernen, Vier davon kümmern sich um Hochleistungsanforderungen, die anderen vier sorgen für Stromersparnis bei leichteren Aufgaben.
  • Zudem wird auch kein Lüfter benötigt, was bedeutet, dass der Laptop fast geräuschlos laufen soll.
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Apple und sein langer Arm der Prozessoren

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Apple und sein langer Arm der Prozessoren

  • Die bereits im Juni angekündigte Umstellung von Apple auf hauseigene Prozessoren basiert auf ein benutzerdefiniertes Design, das von der Firma Arm hergestellt wurde, die Apple auch für die Prozessoren in iPhones verwendet.
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