04.08.2020

Apple Pay funktioniert nun auch mit der A1 Mastercard

Nach diversen Banken setzt nun auch A1 Mastercard auf das kontaktlose Bezahlen via Apple Pay. Ein Fokus liegt dabei auf dem Thema Sicherheit.
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A1 Mastercard kann jetzt Apple Pay
(c) A1

Als Ende April 2019 Apple Pay in Österreich gestartet ist, waren drei Banken mit an Bord – darunter N26, Erste Bank und Sparkassen sowie die Wirecard-App Boon. Letztere sollte durch Apple Pay einen neuen Schub bekommen, wurde nun aber von größeren Ereignissen überrollt und wird per Oktober 2020 ensgültig eingestellt – aber das ist eine andere Geschichte. Was in Sachen Apple Pay an Neuigkeiten gibt: Nach weiteren Banken wie Raiffeisen, Bank Austria und Volksbanken wird Apple Pay nun auch für die A1 Mastercard angeboten.

Apple Pay bei A1 Mastercard

A1 unterstützt Apple Pay gemeinsam mit seinem Tochterunternehmen paybox Bank und dem US-Anbieter Mastercard. “Apple Pay hilft KundInnen dabei, die Berührung von Bargeld und Tasten am Bezahlterminal zu vermeiden”, heißt es in einer Presseaussendung mit unausgesprochenem Verweis auf die Corona-Pandemie: “Die Vorteile und Leistungen des iPhones ermöglichen es, jede Transaktion sicher zu gestalten.”

Wo man Apple Pay in Österreich verwenden kann

Apple Pay wird unter anderem in Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Taxis, Restaurants, Cafés und im Einzelhandel akzeptiert – genau genommen überall dort, wo ohnehin kontaktloses Bezahlen möglich ist. Zusätzlich können Kundinnen und Kunden Apple Pay auf ihrem iPhone, iPad und Mac auch verwenden, um Einkäufe in Apps oder im Internet via Safari-Browser zu tätigen. In-App Zahlungen auf der Apple Watch können ebenfalls mit Apple Pay durchgeführt werden.

Sicherheit bei Apple Pay

Dabei wird auch nochmals das Thema Sicherheit in den Fokus gerückt: Wird eine Debit- oder Kreditkarte mit Apple Pay verwendet, werden die tatsächlichen Kartennummern weder auf dem Gerät noch auf Apple Servern gespeichert, heißt es in der Presseaussendung von A1: Stattdessen wird eine gerätespezifische Nummer zugewiesen und sicher verschlüsselt im Secure Element – einem branchenüblichen, zertifizierten Chip, der dazu entworfen wurde, Zahlungsdaten sicher zu speichern – auf dem Gerät gespeichert.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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AI Summaries

Apple Pay funktioniert nun auch mit der A1 Mastercard

  • Als Ende April 2019 Apple Pay in Österreich gestartet ist, waren drei Banken mit an Bord – darunter N26, Erste Bank und Sparkassen sowie die Wirecard-App Boon.
  • Letztere sollte durch Apple Pay einen neuen Schub bekommen, wurde nun aber von größeren Ereignissen überrollt und wird per Oktober 2020 ensgültig eingestellt – aber das ist eine andere Geschichte.
  • Was in Sachen Apple Pay an Neuigkeiten gibt: Nach weiteren Banken wie Raiffeisen, Bank Austria und Volksbanken wird Apple Pay nun auch für die A1 Mastercard angeboten.
  • Apple Pay wird unter anderem in Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Taxis, Restaurants, Cafés und im Einzelhandel akzeptiert – genau genommen überall dort, wo ohnehin kontaktloses Bezahlen möglich ist.
  • In-App Zahlungen auf der Apple Watch können ebenfalls mit Apple Pay durchgeführt werden.

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Apple Pay funktioniert nun auch mit der A1 Mastercard

  • Als Ende April 2019 Apple Pay in Österreich gestartet ist, waren drei Banken mit an Bord – darunter N26, Erste Bank und Sparkassen sowie die Wirecard-App Boon.
  • Letztere sollte durch Apple Pay einen neuen Schub bekommen, wurde nun aber von größeren Ereignissen überrollt und wird per Oktober 2020 ensgültig eingestellt – aber das ist eine andere Geschichte.
  • Was in Sachen Apple Pay an Neuigkeiten gibt: Nach weiteren Banken wie Raiffeisen, Bank Austria und Volksbanken wird Apple Pay nun auch für die A1 Mastercard angeboten.
  • Apple Pay wird unter anderem in Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Taxis, Restaurants, Cafés und im Einzelhandel akzeptiert – genau genommen überall dort, wo ohnehin kontaktloses Bezahlen möglich ist.
  • In-App Zahlungen auf der Apple Watch können ebenfalls mit Apple Pay durchgeführt werden.

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  • Als Ende April 2019 Apple Pay in Österreich gestartet ist, waren drei Banken mit an Bord – darunter N26, Erste Bank und Sparkassen sowie die Wirecard-App Boon.
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  • Apple Pay wird unter anderem in Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Taxis, Restaurants, Cafés und im Einzelhandel akzeptiert – genau genommen überall dort, wo ohnehin kontaktloses Bezahlen möglich ist.
  • In-App Zahlungen auf der Apple Watch können ebenfalls mit Apple Pay durchgeführt werden.

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Apple Pay funktioniert nun auch mit der A1 Mastercard

  • Als Ende April 2019 Apple Pay in Österreich gestartet ist, waren drei Banken mit an Bord – darunter N26, Erste Bank und Sparkassen sowie die Wirecard-App Boon.
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  • Was in Sachen Apple Pay an Neuigkeiten gibt: Nach weiteren Banken wie Raiffeisen, Bank Austria und Volksbanken wird Apple Pay nun auch für die A1 Mastercard angeboten.
  • Apple Pay wird unter anderem in Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Taxis, Restaurants, Cafés und im Einzelhandel akzeptiert – genau genommen überall dort, wo ohnehin kontaktloses Bezahlen möglich ist.
  • In-App Zahlungen auf der Apple Watch können ebenfalls mit Apple Pay durchgeführt werden.

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